Kuh-Qual-Vorwurf: Amt verteidigt Ebersberger Landwirt
Erneut hat die Tierschutzorganisation Peta einen Landwirt angezeigt, der seine Kühe in Anbindehaltung hält. Doch Veterinäramt und Molkerei wiegeln ab.
Landkreis – Die Tierschutzorganisation Peta will artwidrige, quälerische Tierhaltung in einem Milchviehbetrieb im Landkreis Ebersberg festgestellt haben. In einer bundesweit verbreiteten Pressemitteilung spricht der Verein von einer Meldung aus der Bevölkerung, der man nachgegangen sei – und schließlich Strafanzeige erstattet und den Betrieb dem örtlichen Veterinäramt gemeldet habe.
Das Bildmaterial von Peta, in dem betreffenden Stall aufgenommen, der nach Kenntnis der EZ im südlichen Landkreis liegt, zeigt Kühe in Anbindehaltung, von denen einzelne an den Hinterläufen gefesselt sind. Teils stehend, teils liegend, sind sie an den Metallrahmen fixiert und koten und urinieren auf ein Spaltengitter hinter sich.
Peta sieht massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
Wegen „massiver Verstöße gegen das Tierschutzgesetz“ gehe der Verein juristisch gegen den Milchbauern vor. Peta nimmt dabei, um den öffentlichen Druck von Verbraucherseite aus zu erhöhen, auch die Großmolkerei aus Lehen im Altlandkreis Wasserburg ins Visier, an die der Betrieb seine Milch liefert. „Für Alpenhain festgebunden, gequält und ausgebeutet“, lautet der Titel der Pressemitteilung.
Das Ebersberger Veterinäramt bestätigt auf EZ-Anfrage den Eingang der Beschwerde durch die Tierschutzorganisation. Die Behörde habe den Betrieb sofort und unangemeldet kontrolliert. Habe dabei aber keine Mängel festgestellt, die strafrechtliche oder finanzielle Folgen für den Betrieb bedeuten könnten. So lägen die Tiere, anders als von Peta vorgebracht, nicht auf nacktem Beton, sondern auf Gummimatten.
Veterinäramt sagt: Keinen Verstoß festgestellt
An den Beinen gefesselt wie auf den Peta-Fotos sei keins der Tiere bei der Kontrolle gewesen, so das Veterinäramt weiter. Prinzipiell sei eine solche Fesselung auch nicht erlaubt, aber in den zwei Wochen rund um die Geburt eines Kalbes möglich, um ein Auskeilen und Verletzungen des östrogenbedingt geschwächten Beckens zu verhindern. Im konkreten Fall sei kein Verstoß festzustellen gewesen. Kleinere Mängel habe man bei dem betreffenden Betrieb im südlichen Landkreis angemerkt, aber nichts, was ein Einschreiten aus Tierschutzgründen erfordert hätte. Es handle sich um einen in der Region „üblichen Milchviehbetrieb mit Rinder-Anbindehaltung“, so Katrin Goller-Englberger, Leiterin des Ebersberger Veterinäramts.
Auch Alpenhain betont auf Anfrage, das Unternehmen habe umgehend Kontakt mit dem Milcherzeuger aufgenommen, die Situation vor Ort mit ihm besprochen und eine Stallbegehung durchgeführt. „Wir haben keine Verstöße gegen geltende Tierschutzbestimmungen festgestellt“, so das Fazit. Gebe es nachweislich Tierschutzverstöße, werde ein Betrieb bis auf Weiteres von der Milchabholung ausgeschlossen. Dies sei in dem Fall, auf den sich Peta bezieht, jedoch nicht so.
Auslaufmodell Anbindehaltung ist in Deutschland erlaubt
Anbindehaltung ist in Deutschland erlaubt. Sie gilt aber als Auslaufmodell, ist seit Langem umstritten. Das ganzjährige Anbinden von Kühen soll nach dem Willen der Bundesregierung in spätestens zehn Jahren ganz verboten sein. Tierschützer laufen generell Sturm dagegen, sehen die Haltungsform im Anbindestall als nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz, da sie die Kühe in ihrem natürlichen Verhalten und ihren Grundbedürfnissen stark einschränke, Qualen und gesundheitliche Probleme verursache.
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Der Bayerische Bauernverband wiederum bekämpft das Verbot der Anbindehaltung, sieht es als Bedrohung für Kleinbetriebe und geht davon aus, dass rund 30 Prozent der Milchkühe bayernweit in Anbindehaltung leben – auf fast der Hälfte der rund 25 000 Milchviehbetriebe. Ein Verbot befeuere das Höfesterben, sagt der Verband. Stattdessen solle der Staat besonders die bäuerlichen Kleinbetriebe bei der Weiterentwicklung unterstützen, etwa zu Kombihaltung, bei denen die grundsätzlich angebundenen Tiere mindestens 90 Tage im Jahr auf der Weide verbringen.