Murnauer Volksfest: Neuer Schwung fürs Wirte-Karussell

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Garmisch-Partenkirchen
  4. Murnau

Kommentare

Da rührt sich etwas: Das Murnauer Volksfest zieht alle Jahre wieder viele tausend Besucher an. © Mayr

Die Kontrahenten haben den Gerichtsstreit ums Murnauer Volksfest ohne Urteil beigelegt. Die Gemeinde war im Verfahren auf eine Niederlage zugesteuert und soll der Firma Fahrenschon ein Angebot unterbreitet haben. Trotzdem scheint offen, ob diese weiter das Volksfest organisieren wird. Es gibt wohl Konkurrenz, einen Plan B. Die Gemeinde schweigt.

Murnau – „Krautsalat-Affäre“ klingt nach Rita Falk, nach einem neuen Eberhofer-Krimi aus der Feder der Erfolgsautorin. Doch die „Krautsalat-Affäre“ spielt in Murnau und das Kohl-Gericht eine wichtige Rolle im Gerichtsstreit zwischen der Firma Fahrenschon und der Marktgemeinde. Diese hatte das Volksfest im Ort für fünf Jahre ausgeschrieben und – nach einem entsprechenden Beschluss im Hauptverwaltungsausschuss Ende 2022 – nicht die Fahrenschon GmbH & Co. KG als Wirtin betraut, sondern Mitbewerber Holger Regler. Und das, obwohl dieser in der Bewertung 15 Punkte weniger erzielt hatte als Fahrenschon, weil eben der Krautsalat nicht frisch zubereitet werden sollte.

Volksfest-Wirt in Murnau: Vor einem Urteil die Reißleine gezogen

Die Entscheidung der Politik: ein Fehler, der Murnau einholte. Die Fahrenschon GmbH – langjährige Organisatorin – zog dagegen vors Verwaltungsgericht München, erstritt im Eilverfahren die vorläufige Zulassung als Volksfestwirtin und -organisatorin im Jahr 2023 (wir berichteten). Wie es bei den vier folgenden Auflagen weitergehen sollte, blieb offen. Dies werde „voraussichtlich im Hauptsacheverfahren zu entscheiden sein“, erklärte das Münchner Gericht.

Auf Anraten des Gerichts wurde Fahrenschon „ein Vertragsangebot unterbreitet“

Doch so weit kam es nicht – vorher war die Reißleine gezogen worden. Die Gemeinde hatte einen empfindlichen Wirkungstreffer erlitten, befand sich auf der Verliererstraße. Das Hauptsacheverfahren sei „von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt“ und vom Gericht eingestellt worden, bestätigt Pressesprecher Dr. Matthias Prinzler nun auf Tagblatt-Anfrage – ohne Urteil in der Sache. Christian Fahrenschon, der seine Kinder Anna-Maria und Maximilian nach eigenen Angaben bereits zum 1. Januar 2023 zu Geschäftsführern und alleinigen Eigentümern der Fahrenschon GmbH & Co. KG gemacht hatte, macht deutlich, dass diesen „auf Anraten des Gerichts ein Vertragsangebot unterbreitet worden“ sei. „Deshalb habe ich das Verfahren für erledigt erklärt.“

Angeblich will Unternehmen Fahrenschon mehr Entgegenkommen der Gemeinde

Dieses „Angebot“ soll unbestätigten Informationen nach auf die Organisation der vier folgenden Volksfeste abgezielt haben. Christian Fahrenschon verweist darauf, dass Sohn und Tochter nun allein für den Betrieb und den wirtschaftlichen Erfolg zuständig seien. Mit Abschluss des Gerichtsverfahrens, das er noch eingeleitet hatte, „bin ich für die Vertragsverhandlungen nicht verantwortlich. Neue Betreiber haben oft auch neue Sichtweisen“. Im Ort wird kolportiert, dass die junge Fahrenschon-Generation, die telefonisch gestern nicht erreichbar war, Kosten-Erhöhungen im Blick hat und sich mehr Entgegenkommen der Gemeinde erwartet. In diesem Zusammenhang sollen, so heißt es, nicht nur die Platzgebühren als Thema auf den Tisch gekommen sein. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass die Gemeinde nun Alternativen zu Fahrenschon sucht. Mancher behauptet, im Rathaus glaube man, fündig geworden zu sein. Das Volksfest-Wirte-Karussell nimmt nach dem Rechtsstreit neuen Schwung auf. „Ob der Weg zum Gericht der richtige war, weiß ich nicht“, sagt Christian Fahrenschon, der, das gilt als offenes Geheimnis, in Murnau wiederholt angeeckt war. „Ich denke, im Nachgang wäre mehr Kommunikation miteinander besser gewesen.“

Gemeinde Murnau muss die Verfahrenskosten tragen - die Höhe ist unklar

Übrigens: Eine Entscheidung fällte die Justiz in der Causa doch – in der Frage, wer die Verfahrenskosten tragen muss. Das Gericht hat sie der Gemeinde auferlegt, weil diese „unter Verweis auf den Eilbeschluss bei Fortsetzung des Verfahrens voraussichtlich unterlegen wäre“, wie Sprecher Prinzler betont.

Wie viel Steuergeld dafür zu berappen ist: unklar. Die Gemeinde schweigt, lässt einen Fragenkatalog der Tagblatt-Redaktion vom 10. Januar, der sich in Teilen an Bürgermeister Rolf Beuting (ÖDP/Bürgerforum) richtet, unbeantwortet; schließlich wird für Ende vergangener Woche eine Einlassung in Aussicht gestellt, die auch am Montag bis Redaktionsschluss ausbleibt. Sieht Beuting Fehler, etwa bei der Vergabe? Die Öffentlichkeit erfährt es nicht.

Gerichtssprecher Prinzler nimmt bei der Frage nach Schnitzern kein Blatt vor den Mund. Er verweist hierzu auf den Eilantrag, womit man wieder bei der „Krautsalat-Affäre“ wäre. Diesem „wurde insoweit stattgegeben, weil der Markt nach Auffassung der Kammer im Wesentlichen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie den Grundsatz einer transparenten und fairen Verfahrensgestaltung verstoßen hatte“. Hier bleiben keine Fragen offen.

Auch interessant

Kommentare