Park-Verwirrung in Bad Tölz: Zweierlei Maß bei Strafzetteln? „Habe doch keinen behindert“

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Ein Anwohner der Annastraße im Badeteil kritisiert, dass die Parküberwacher der Stadt Bad Tölz und des Zweckverbands unterschiedlich vorgehen.

Bad Tölz - Das Thema Parken sorgt immer wieder für Diskussionen – erst recht, wenn Strafzettel verteilt werden. Verwirrung und Ärger sind vorprogrammiert, wenn bei der Parküberwachung über die Zeit unterschiedliche Maßstäbe angewendet werden und den Verkehrsteilnehmern nicht ganz klar ist, wo sie nun parken dürfen und wo nicht. Dies ist in der Tölzer Annastraße der Fall – zumindest aus Sicht eines betroffenen Anwohners, der kürzlich einen Strafzettel kassierte.

Parken erlaubt: Kein Knöllchen erhalten die Halter der Fahrzeuge, die in der Annastraße halb auf einem schmalen Seitenstreifen stehen. Klar ersichtlich ist die Regelung hier laut einem Anwohner nicht.
Parken erlaubt: Kein Knöllchen erhalten die Halter der Fahrzeuge, die in der Annastraße halb auf einem schmalen Seitenstreifen stehen. Klar ersichtlich ist die Regelung hier laut einem Anwohner nicht. © Andreas Steppan

Annastraße in Bad Tölz: Anwohner beschwert sich über Strafzettel

Der Tölzer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, kritisiert: Seit der Zweckverband Kommunale Dienste (ZVKD) in Bad Tölz die Parküberwachung übernommen hat, habe sich die Vorgehensweise geändert. Dort, wo Mitarbeiter der Stadt Bad Tölz früher Strafzettel verteilten, werde das Parken nun geduldet. Er dagegen, der bewusst nicht an der fraglichen Stelle parkte, bekam kürzlich ein Knöllchen – und er sieht es überhaupt nicht ein.

Besuch am Ort des Geschehens: Die Annastraße ist eine Wohnstraße im Badeteil, die zwischen der Schützenstraße und der Fußgängerzone Badeteil verläuft. Am Fahrbahnrand stehen parkende Autos aufgereiht – mutmaßlich von Anwohnern. Diese stehen auf einem Abschnitt vollständig auf einem unbefestigten Seitenstreifen. Ein Stück weiter ist der Seitenstreifen schmaler, sodass die Autos dort mit den zwei linken Reifen auf der Straße stehen.

Parken nicht erlaubt: Ein Anwohner, der sein Auto auf der Fläche entlang dieser Garage an der Annastraße in Bad Tölz abstellte, bekam einen Strafzettel.
Parken nicht erlaubt: Ein Anwohner, der sein Auto auf der Fläche entlang dieser Garage an der Annastraße abstellte, bekam einen Strafzettel. © Andreas Steppan

Kritik an unterschiedlicher Vorgehensweise der Parküberwacher

Der Tölzer, der sich nun beschwert, stellte seinen Wagen einmal ausnahmsweise noch ein Stück weiter ab: vollständig auf der Straße, entlang der Wand einer Garage. Er war überrascht, als er am folgenden Morgen einen Strafzettel an der Windschutzscheibe fand.

„Dabei habe ich doch niemanden behindert“, betont er. Viel eher ein Hindernis seien doch wohl die Autos, die mit zwei Reifen auf der Straße stehen, dort sei es enger. Und genau auf diesem Abschnitt habe man früher auch stets davon ausgehen müssen, ein Knöllchen zu bekommen. „Deswegen hat sich dort irgendwann keiner mehr hingestellt – klar, keiner hat Lust, jedes Mal 25 Euro zu zahlen.“

Das habe sich aber geändert, als die Stadt Bad Tölz die Aufgabe der Parküberwachung zum 1. April 2022 auf den ZVKD übertrug. Seither wurden an dem Seitenstreifen gar keine Strafzettel mehr verteilt – und er füllte sich prompt wieder mit Autos. Der nun betroffene Bürger aber mied diesen Abschnitt weiter, stellte sich stattdessen an die Garage – und muss nun dafür zahlen.

Zonen-Parkverbot in Bad Tölz sorgt für Verwirrung

Die Begründung für den Strafzettel ist, dass sich die Annastraße in einer Zone befindet, in der das Parken nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt ist. „Aber das steht nirgends anders als auf einem Schild an der Einfahrt zur Schützenstraße vor der Tourist-Info“, beklagt der Anwohner. Das sei zu weit weg, um für die Annastraße noch eindeutig nachvollziehbar zu sein. Und außerdem fragt er sich: Sind die Plätze halb oder auch ganz auf dem Seitenstreifen denn als markierte Parkflächen anzusehen?

Auf Anfrage des Tölzer Kurier nimmt Thorsten Preßler, Außendienstleiter beim ZVKD, zu dem Vorgang Stellung. Den Einwand einer unklaren Beschilderung lässt er nicht gelten. „Das Schild an der Einfahrt zur Schützenstraße ist klipp und klar und völlig ausreichend“, sagt Preßler. Dem Verkehrsteilnehmer sei es zumutbar, daran zu denken, das er sich auch in der Annastraße noch in der entsprechenden Zone befindet.

In dieser sei es nicht erlaubt, außerhalb gekennzeichneter Flächen zu parken. Bei der Asphaltfläche vor der Garage gebe es nun mal keinerlei Markierung.

Unsicherheit in Bad Tölz: Was ist eine ausgewiesene Stellfläche?

Eine ausdrückliche Kennzeichnung gibt es aber auch bei dem schmalen Seitenstreifen nicht. „Man kann es so oder so sehen – aber wir werten diesen Bereich als gekennzeichnete Fläche“, sagt Preßler.

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Da es sich um ein Wohngebiet und eine Tempo-30-Zone handle, gebe es keinen Grund, hier besonders strenge Maßstäbe anzuwenden. Es entstehe durch das Parken keine besondere Gefahren- oder Engstelle. „Insofern kommen wir hier den Verkehrsteilnehmern entgegen.“ Wäre die Situation kritischer, würde man Kontakt mit der Stadt aufnehmen und um eine Änderung der Markierung bitten – was in der Annastraße aus Preßlers Sicht aber nicht nötig ist.

Ob die Parküberwacher der Stadt Bad Tölz früher anders vorgingen, kann Preßler nicht sagen. Er bezweifelt es aber. Für den Zweckverband kann er sagen: „Wir lehnen unsere Vorgehensweise an die der Polizei an.“ (ast)

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