Job verloren, Kind aufgenommen: 22-Jährige muss mit 17 Euro pro Tag auskommen
Eine 22-jährige Frau aus Linz in Österreich sieht sich derzeit mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Seit sie die Verantwortung für ihren dreijährigen Neffen übernommen hat, übersteigen ihre Ausgaben ihre Einnahmen deutlich. Die Linzerin verlor im Januar ihre Arbeitsstelle und erhält seitdem 1067 Euro Arbeitslosengeld, während ihre monatlichen Fixkosten bei 1270 Euro liegen.
Zusätzliche Kinderkosten setzen alle Ersparnisse der jungen Frau in Flammen
Laut einem Bericht von „Heute“ hat sich ihre finanzielle Lage durch die zusätzlichen Kosten für den Unterhalt des Kindes weiter verschärft. Die junge Frau, die bereits ihre Ersparnisse aufgebraucht hat, hat zudem Zahlungsrückstände für Strom und Wärmekosten. Angesichts dieser Herausforderungen wandte sie sich im März an die Caritas-Sozialberatungsstelle in Linz, um Unterstützung zu erhalten.
„Heute“ berichtet weiter, dass die junge Frau daran arbeitet, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren. Anträge auf Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe und Sozialhilfe hat sie bereits eingereicht. Bei einer Bewilligung dieser Anträge stünden ihr monatlich rund 1804 Euro zur Verfügung, sodass nach Abzug der Fixkosten ein Überschuss von 534 Euro möglich wäre - also 17 Euro pro Tag.

14,8 Millionen Deutsche leben in Armut
Die 22-Jährige ist damit nicht allein. Auch in Deutschland sind viele Menschen von Armut betroffen. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung lebten im Jahr 2021 14,8 Millionen Menschen unter der Armutsgrenze, was 17,8 Prozent der Bevölkerung entspricht. Dies ist ein Anstieg um 3,6 Prozentpunkte seit 2010.
Besonders betroffen sind Menschen mit einem Einkommen von weniger als 60 Prozent des Medians. Die wirtschaftliche Ungleichheit hat zudem zugenommen, was durch den Gini-Koeffizienten belegt wird. Dieser Wert stieg von 0,282 im Jahr 2010 auf 0,31 im Jahr 2021.
Arbeitslosengeld I in Deutschland: Voraussetzungen, Höhe und Nebenjobregelung
- Das Arbeitslosengeld I (ALG I) können Arbeitnehmer beantragen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Dazu gehört eine persönliche Meldung bei der Arbeitsagentur, eine mindestens zwölfmonatige versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate sowie die aktive Suche nach einer neuen Stelle. Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden.
- Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem vorherigen Bruttoeinkommen und beträgt für Arbeitslose ohne Kind 60 Prozent und mit Kind 67 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens, nach Abzug pauschaler Abgaben.
- Nebenjobs sind beim Bezug von ALG I erlaubt, solange die Arbeitszeit 15 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Andernfalls entfällt der Anspruch.
- Das ALG I wird abhängig von der Dauer der vorherigen Beschäftigung maximal 24 Monate lang gezahlt. Dabei gelten für jedes Alter spezifische Regeln.
- Eine Sperrzeit kann eintreten, wenn sich der Antragsteller nicht rechtzeitig arbeitslos meldet oder Eingliederungsmaßnahmen nicht wahrnimmt. Diese Sperrzeiten können den Zahlungszeitraum verkürzen.