CDU-Plan für das Bürgergeld: Wer lange im Job war, darf sein Vermögen länger behalten

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Die Union zeigt im Wahlprogramm auf, wie sie das Bürgergeld abschaffen und mehr Menschen in Arbeit bringen will. Auch beim Schonvermögen soll angesetzt werden.

Berlin – Eine Woche vor Heiligabend beschenken CDU und CSU Deutschland mit ihrem Wahlprogramm. Auf 81 Seiten fassen die Unions-Parteien unter dem Titel „Politikwechsel für Deutschland“ zusammen, wie sie Wählerstimmen für die Neuwahl am 23. Februar gewinnen wollen. Dabei kommt auch das seit seiner Einführung 2023 so heftig kritisierte Bürgergeld nicht zu kurz.

Der Nachfolger von Arbeitslosengeld II respektive Hartz IV senke die Anreize, die Arbeit aufzunehmen, ist zu lesen. Und: „Es fördert nur und fordert nicht mehr, es schadet mehr, als es nützt, und spaltet unser Land.“ Daher solle das Bürgergeld von einer Neuen Grundsicherung abgelöst werden. Diese werde dafür stehen, dass der Staat auf Hilfe angewiesene Menschen unterstützt und zugleich dafür sorgen, dass arbeitet, wer arbeiten kann.

Wahlprogramm von CDU und CSU: Bei Arbeitsverweigerung gibt‘s keine Grundsicherung

Ist jemand grundsätzlich nicht bereit, eine Arbeit anzunehmen, müsse die Grundsicherung komplett gestrichen werden. Die Person gilt dann als nicht bedürftig. Um die Anreize zu erhöhen, sollen die Hinzuverdienstgrenzen und die Transferentzugsraten reformiert werden.

Zudem sollen die Jobcenter die Hilfeempfänger – auch mit Unterstützung von KI – intensiv und qualifiziert unterstützen, der Spracherwerb auch berufsbegleitend möglich sein. Nach Union-Plänen wären damit mangelnde Deutschkenntnisse kein Grund, eine Arbeitsvermittlung aufzuschieben.

Sehnt das Ende des Bürgergelds herbei: CDU-Chef Friedrich Merz will bei den Sozialleistungen den Rotstift ansetzen. © IMAGO / Herrmann Agenturfotografie, IMAGO / Metodi Popow

Schonvermögen bei Grundsicherung: Betrag soll von Arbeitsjahren abhängig sein

Weiter betonen die Parteien der Vorsitzenden Friedrich Merz und Markus Söder, von Beziehern der Grundsicherung werden Mitwirkungspflichten bei der Jobsuche konsequenter eingefordert und sanktioniert. Hinzu kommt: Ab dem ersten Tag in der Grundsicherung soll eine Vermögensprüfung stattfinden.

Dabei gilt, dass das Schonvermögen – also die nicht angerechneten Vermögenswerte – künftig von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig sein sollen. Je länger ein in die Grundsicherung gerutschter Bürger also gearbeitet hat, desto höher fällt das Schonvermögen aus.

Beim Bürgergeld sind aktuell im ersten Jahr des Leistungsbezugs – also in der Karenzzeit – 40.000 Euro geschützt. Der Betrag erhöht sich für jede zusätzliche Person in der Bedarfsgemeinschaft um jeweils 15.000 Euro.

CDU und CSU wollen Bürgergeld abschaffen: Grundsicherung soll nicht überproportional steigen

CDU und CSU nehmen sich auch vor, dafür zu sorgen, dass die Grundsicherung im Vergleich zu den Löhnen nicht überproportional steigt. Die zu geringe Lücke zwischen Bürgergeldempfängern und Geringverdienern ist einer der größten Kritikpunkte am Ampel-Projekt.

Dem „Sozialleistungsmissbrauch, im Inland und von im Ausland lebenden Menschen,“ solle mit einem „vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz-, Sicherheits- und Ausländerbehörden“ begegnet werden. Wichtig ist den beiden Schwester-Parteien, dass die Sozialleistungen den Leistungsberechtigten „aus einer Hand“ zugeführt werden. So sollen Mehrfachleistungen vermieden werden.

Friedrich Merz (l.) und Markus Söder stehen hinter einem Union-Schriftzug
Wollen Deutschland wieder nach vorne bringen: CDU-Chef Friedrich Merz (l.) und CSU-Chef Markus Söder stimmen sich auf den Wahlkampf ein. © IMAGO / Bernd Elmenthaler

Merz über Ende von Bürgergeld: Mit 100.000 Menschen bis zu drei Milliarden Euro einsparen

Bei der Vorstellung des Programms rechnete Merz noch einmal vor, wie viel Geld in seinen Augen durch eine Beerdigung des Bürgergelds eingespart werden könnte. Womit er gleichzeitig der Kritik entgegentrat, die vielen Wahl-Versprechen der Union könnten gar nicht finanziert werden.

So würden sich die Ausgaben für Flüchtlinge sowie das Bürgergeld auf jeweils rund 50 Millionen Euro belaufen. „Das sind alleine schon einmal 100 Milliarden Euro – die sich natürlich nicht alle einsparen lassen“, gab der Kanzlerkandidat zu: „Aber da ist ein beachtlicher Teil da, den man einsparen kann, wenn man die Zahl der Bürgergeldempfänger drastisch reduziert.“

Ihm geht es vor allem um die rund 1,7 Millionen Menschen im Bürgergeld sind, die „erwerbsfähig und nicht im Arbeitsmarkt“ seien. Merz rechnete vor: „100.000 davon bedeuten zwei bis drei Milliarden Euro weniger Ausgaben und mehr Einnahmen.“ Ihm zufolge warten zwischen 600.000 und 800.000 offene Stellen auf Arbeitnehmer. Es brauche aber „die richtigen Anreize (…), in den Arbeitsmarkt auch einzutreten“. (mg)

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