Zehn Monate Bewährung: Geretsrieder (49) steht wegen häuslicher Gewalt vor dem Amtsgericht
Ein Geretsrieder (49) wurde vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Geretsried – Bei einem Streit soll ein Geretsrieder seine Gattin in den Schwitzkasten genommen haben. So heftig, dass der Frau die Luft wegblieb. Keine 24 Stunden später soll er sie an den Haaren durchs Zimmer gezerrt haben. Deshalb musste sich der 49-Jährige vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Wegen gefährlicher sowie vorsätzlicher Körperverletzung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Er könne sich an die Situationen, in denen er gegen seine inzwischen getrennt von ihm lebende Noch-Ehefrau (46) handgreiflich geworden sein soll, kaum erinnern, sagte der Angeklagte. Aber er entschuldige sich dafür. Wie es zum Streit gekommen sei, wisse er nicht mehr. „Wahrscheinlich habe ich getrunken, schon ab dem Vormittag“, versuchte der Mann die Geschehnisse vom 30. April 2022 gegen 18 Uhr sowie dem darauf folgenden Mittag zu rekapitulieren.
Am 1. Mai gegen zwölf Uhr, als die Frau nach dem zweiten Übergriff die Polizei gerufen hatte, ergab ein Atemalkoholtest bei dem Mann einen Wert von umgerechnet 2,6 Promille. Anders als der Angeklagte konnte die Geschädigte die relevanten Szenen noch sehr genau beschreiben. „Er wollte, dass ich den Fernseher anmache. Aber der Fernseher funktionierte nicht“, erklärte die Frau. „Dann schrie er rum, schlug gegen meinen Hals und würgte mich mit einem Klammergriff.“
Am nächsten Tag ging es weiter – „Er hat mich an den Haaren gepackt“
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Am nächsten Tag habe man wieder gestritten. „Er hat mich in den Haaren gepackt und meinen Kopf nach vorn gegen den Wäschekorb geschlagen“. Geschlagen werde sie schon seit mehr als zehn Jahren, behauptete die Frau. Ihre Tochter, die noch zur Schule geht, sei deshalb in psychiatrischer Behandlung.
Das Gericht hatte keinen Zweifel an der Aussage der Zeugin. „Schubsen und Schlagen ist seit längerer Zeit offenbar an der Tagesordnung“, stellte Richter Helmut Berger in seiner Urteilsbegründung fest. Er verurteilte den Kfz-Mechaniker zu zehn Monaten Gefängnis, setzte die Strafe aber für drei Jahre zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Verurteilte 5000 Euro (in Raten zu je 250 Euro) an den Verein Frauen helfen Frauen zahlen.
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