Mann vergreift sich an Mädchen – Bewährungsstrafe für versuchten schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes
Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte einen Lenggrieser zu einer Bewährungsstrafe für versuchten schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes.
Lenggries – Wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist ein 41-Jähriger aus einer Gemeinde im Isarwinkel vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte sich an einer 14-Jährigen vergangen – in dem Glauben, das Mädchen sei erst 13 Jahre alt.
Drei volle Tage waren für die Verhandlung angesetzt gewesen. 23 Zeugen sollten gehört und viereinhalb Stunden Videos aus der richterlichen Vernehmung des Opfers angeschaut werden. Doch dann wurde es ein kurzer Prozess: Nach Verlesung des Anklagesatzes führten die Verfahrensbeteiligten – Richterin und Schöffen, Staatsanwalt, Nebenklagevertreterin und Verteidiger – ein Rechtsgespräch. Sie verständigten sich darauf, dass der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe zwischen 18 Monaten und zwei Jahren rechnen dürfe – wenn er die ihm zur Last gelegte Tat gesteht.
Beschuldigter legt am ersten Prozesstag Geständnis ab
Laut Anklageschrift gab es am 8. Mai 2021 im Keller des Hauses des Angeklagten ein Treffen mit Bekannten und Freunden, darunter die Familie des späteren Opfers. Es wurde Dart gespielt und Alkohol getrunken. In der Nacht verteilten sich die Feiernden mit ihren Kindern auf verschiedene Zimmer zum Schlafen. Weil ihr Vater laut schnarcht, wollte seine damals 14-jährige Tochter nicht mit ihm in ein Zimmer. Stattdessen wurde vereinbart, dass das Mädchen – ebenso wie der alkoholisierte Angeklagte – auf der Couch im Wohnzimmer schlafen soll. Dort kam es in der Nacht zu den Übergriffen, bis das Mädchen den Mann „wegschlug und aufstand“.
Beschuldigter ging davon aus, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war
Als er von der Polizei als Beschuldigter vernommen wurde, soll der Handwerker sich überrascht gezeigt haben, als er das Alter des Mädchens erfuhr. Er habe geglaubt, die Tochter seines Freundes sei erst 13 Jahre alt. Damit war der Vorfall strafbar als versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren.
Der Mann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Nach dem Rechtsgespräch und einer kurzen Besprechung mit seinem Mandanten erklärte Verteidiger Johannes Buchberger nun, der Angeklagte räume den Sachverhalt ein. „Es ist bedauerlicherweise passiert, der Alkohol hat zu einer Enthemmung geführt“, sagte der Rechtsanwalt. Im Gerichtssaal überreichte der bisher strafrechtlich unbescholtene Angeklagte 1000 Euro als Schmerzensgeld für die Geschädigte an deren Anwältin und entschuldigte sich für sein Verhalten.
Sie haben das Vertrauen ihrer Freunde und deren Tochter aufs Extremste missbraucht – das macht die Tat so schwerwiegend.
Dies wirkte sich beim Strafmaß positiv für ihn aus, ebenso wie die lange Verfahrensdauer und das „Geständnis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Verhandlung“. Dies werde „für das Opfer von großem Wert sein“, sagte Richterin Friederike Kirschstein-Freund. Das Mädchen könne nach drei Jahren endlich allen (Zweiflern) in die Augen schauen – mit der Gewissheit: Ich habe die Wahrheit gesagt.
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Ehe des Täters ging bereits in die Brüche
Dass der Isarwinkler wegen des Vorfalls persönliche Konsequenzen tragen musste (Freunde wandten sich ab, die Ehe ging in die Brüche) wirke sich ebenfalls strafmildernd aus. „Aber das heißt nicht, dass wir Mitleid mit ihnen haben“, betonte die Richterin. Das Gericht ließ auch nicht unerwähnt, dass ohne die Aussage des Angeklagten seinerzeit bei der polizeilichen Vernehmung dieses Verfahren wohl nicht möglich gewesen wäre. Aus der nicht weniger umfangreichen Liste der Punkte, die gegen den Beschuldigten sprachen, hob das Gericht einen Aspekt besonders hervor. „Sie haben das Vertrauen ihrer Freunde und deren Tochter aufs Extremste missbraucht – das macht die Tat so schwerwiegend.“
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Das Schöffengericht sah ein Jahr und acht Monate Gefängnis als tat- und schuldangemessen an. Der Staatsanwalt und die Nebenklagevertreterin hatten jeweils zwei Jahre mit Bewährung beantragt, der Verteidiger ein Jahr und sechs Monate. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Auflage muss der Verurteilte 3000 Euro an den Kinderschutzbund Bayern zahlen. „Die kümmern sich auch um Opfer sexuellen Missbrauchs“, erklärte Kirschstein-Freund.