„Es hat gerummst und gefunkt“: Nach Wahlplakat-Aktion fällt Gemeinderat deutliche Entscheidung

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Stein des Anstoßes: das Wahlwerbeplakat von BVP-Bürgermeisterkandidat Fabian Kreitl. © Hans-Helmut Herold

Hohe Wellen hatte der Antrag von CSU, SPD, Grünen und ÖDP für eine Plakatierungsverordnung in Peiting geschlagen. Nun hat der Gemeinderat eine deutliche Entscheidung gefällt.

Peiting – Die Besucherstühle im Sparkassensaal am Dienstag waren ungewöhnlich gut besetzt, was freilich nicht verwunderte. Seit die Heimatzeitung über den Antrag von CSU, SPD, Grüne und ÖDP für eine Plakatierungsverordnung berichtete, just nachdem BVP-Bürgermeisterkandidat Fabian Kreitl mit Bannern auf seine Ambitionen aufmerksam gemacht hatte, war im Ort eine hitzige Debatte über die Angelegenheit entbrannt.

In der Sitzung zeigten sich alle Beteiligten nun sichtlich bemüht, kein weiteres Öl ins Feuer zu gießen. Bürgermeister Peter Ostenrieder (CSU) nutzte gleich zu Beginn das Bild vom „Sturm im Wasserglas“. Man müsse schauen, dass es nicht umkippe und „eine Mords-Sauerei gibt“. Der Rathauschef erinnerte daran, dass der Gemeinderat schon 2011 über eine Plakatierungsverordnung beraten hatte, um dem Wildwuchs von Info-Anschlägen im Ort zu begegnen. Das „Agreement“ sei gewesen, dass man auf eine solche Verordnung erst einmal verzichte, jedoch die Wahlwerbung auf sechs Wochen vor und eine nach der Wahl begrenze. Für Vereine und Firmen ließ man die Werbeflächen an den Ortseingängen errichten.

 „Es hat gerummst und gefunkt, aber wir sollten jetzt wieder zur Tagesordnung übergehen.“

Eigentlich hatte man damals beschlossen, nach einem Jahr nochmals darüber zu beraten, doch dazu sei es nicht gekommen, blickte Ostenrieder zurück. 15 Jahre habe die getroffene Vereinbarung seitdem dennoch funktioniert. Mit Kreitls „ungewöhnlicher, aber rechtskonformen Aktion“, wie Ostenrieder betonte, sei das Thema wieder aktuell geworden. Er widersprach an der Stelle Gerüchten, wonach er Anzeige erstattet habe.

Das Problem seien nicht die Plakate an sich, die vom Kandidaten der BVP aufgehängt und zum Teil schnell wieder abgehängt worden seien. „Keine Gruppierung bei uns im Gemeinderat ist demokratiefeindlich. Das Problem ist der Bezugsfall.“ Wenn man jetzt von der Übereinkunft abweiche, habe man keine Handhabe mehr gegen andere Parteien. Nur aus diesem Grund sei der Antrag gekommen, betonte Ostenrieder.

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Das betonten auch die Antragsteller. Nicht nur mit Blick auf die „demokratiefeindlichen Kräfte“ hielt Petra Friebel (Grüne) den Schritt für nötig. Man sei schon immer für eine Eindämmung der Werbeflut gewesen, auch wegen des damit verbundenen Mülls. Eine Benachteiligung eines Kandidaten sah sie nicht. Von der neuen Regelung seien schließlich alle gleichermaßen betroffen.

Dem schloss sich Marion Gillinger (ÖDP) an, die die Verordnung als Ergänzung zu dem im Juli gefassten Beschluss des Gremiums, die Zahl der Wahlplakate auf öffentlichen Flächen weiter zu begrenzen, sah. „Wir sollten nachbessern, was durch die außergewöhnliche Aktion aufgefallen ist.“

Politische Werbung auf privaten Flächen könne nicht im Sinne des Erfinders sein, betonte auch Claudia Steindorf (SPD). Der Antrag sei legitim und schade niemanden. Wahlkampf sollte schließlich nicht nur aus Bannern, sondern aus Inhalten bestehen.

Sitzungsunterlagen weitergegeben?

Hat die Bürgervereinigung Sitzungsunterlagen unerlaubterweise an ihren Bürgermeisterkandidaten Fabian Kreitl weitergegeben? Mit diesem durchaus schweren Vorwurf sah sich Gruppierungs-Sprecher Franz Seidel am Dienstag in der Sitzung konfrontiert. Aufgebracht hatte ihn Herbert Salzmann (SPD) aufgrund eines Videos, das Kreitl bei Instagram veröffentlicht hatte. Darin nimmt er ironisch aufs Korn, dass die Antragsteller für die Plakatierungsverordnung das Rathaus in ihrem Anschreiben fälschlicherweise am Hautplatz 1 verortet hatten. Seidel wies die Anschuldigung von Salzmann zurück. Er habe allenfalls in einem Gespräch die falsche Adresse erwähnt, versicherte er. Als langjähriger Gemeinderat wisse er „sehr wohl, mit den Unterlagen umzugehen“.

Bei der CSU zeigte man sich besorgt darüber, dass die BVP das „Gentleman Agreement“ (Norbert Merk) von 2011 quasi aufgekündigt hatte. So sei anderen Tür und Tor geöffnet, der Antrag komme daher zur rechten Zeit, betonte Merk, der vom „Schutz der Demokratie“ sprach.

Franz Seidel (BVP) freilich stellte noch einmal klar, dass man rechtlich gegen nichts verstoßen habe und dem Antrag sogar durchaus zustimmen könne – auch wenn man aktuell keinen akuten Handlungsbedarf sehe. Leider sei man wie die Unabhängigen Peitinger im Vorfeld nicht gefragt worden. „Es wäre anständig gewesen, wenn man auf uns zugekommen wäre.“

Vom falschen Zeitpunkt für eine solche Verordnung sprach denn auch Christian Lory (Unabhängige), schließlich gebe es aktuell gar kein Plakat einer demokratieablehnenden Gruppierung. So schade der Antrag vor allem einem demokratischen Kandidaten. Zumal die Verordnung zu kurz greife, weil sie große Plakatwände unberücksichtigt lasse. Das kapitalisiere nur den Wahlkampf, weil sich eine solche Werbung nicht jeder leisten könne. Auch Thomas Elste (Grüne) sah anders als seine Fraktionsmitglieder aufgrund eines „Einzelfalls“ noch keinen Anlass zu handeln, zumal die Verordnung einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre bedeute, gab er zu bedenken.

Am Ende waren es aber nur er und die Unabhängigen, die gegen den Antrag stimmten. Mit 21:4 Stimmen wurde die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf für die Plakatierungsverordnung vorzubereiten. „Wir versperren uns da nicht“, sagte Seidel. „Es hat gerummst und gefunkt, aber wir sollten jetzt wieder zur Tagesordnung übergehen.“

Versöhnliche Worte, die auch Kreitl auf den Besucherplätzen vernommen hat. Sein Plakat, es dürfte wohl bald verschwinden.