„Die Gemeinde Altenstadt erhebt Anspruch darauf, dass ihre Belange angemessen in die von der Stadt Schongau als planende Gemeinde zu treffende Abwägungsentscheidung eingestellt werden“, hieß es in der Stellungnahme der Gemeinde zur Bauleitplanung der Stadt Schongau „An der Schwabsoier Straße“.
Schongau/Altenstadt – Es waren nur ein paar Worte der Stellungnahme an die Stadt Schongau, die Bürgermeister Andreas Kögl bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag vergangener Woche den Gremiumsmitgliedern zur Bauleitplanung „An der Schwabsoiener Straße“ vorgelesen hatte. Und die war in ihrer Gesamtheit keineswegs diplomatischer, sondern ebenfalls mit deutlichen Worten an die Adresse der Stadt ergangen.
Aldi und Edeka auf Obi-Areal: Gemeinderat in Altenstadt verstimmt
Grund für das Missfallen ist das Schongauer Vorhaben für das Obi-Areal. Im Zuge der Beteiligung nach Baugesetzbuch hatte man von den Plänen, dort einen Markt mit etwa 3.400 Quadratmetern Verkaufsfläche (2.300 Quadratmeter für Edeka und 1.100 Quadratmeter für Aldi) zu errichten, Kenntnis genommen. Die Ablehnung der daraufhin aufgrund der Ferien- und Urlaubszeit und auch grundsätzlichen Sommerpause der Beschlussgremien beantragten Fristverlängerung durch die Stadt habe man mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, so Kögl.
Gemäß Baugesetzbuch wäre diese Tatsache für die Abgabe einer Stellungnahme durch Beschluss des Gemeinderates ein gewichtiger Grund, der beantragten Fristverlängerung zu entsprechen, hieß es weiter. Die Ablehnung habe ein „Gschmäckle“. Das Vorhaben widerspreche mit einem Markt mit etwa 3.400 Quadratmetern Verkaufsfläche (2.300 Quadratmeter für Edeka und 1.100 Quadratmeter für Aldi) eindeutig den Vorgaben der Landesplanung und den Zielen der Raumordnung und habe erhebliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde Altenstadt, heißt es im weiteren Statement der Gemeinde.
„Erhebliche Auswirkungen“ und „Gschmäckle“
Eine derart große Verkaufsfläche begründe einen großflächigen Einzelhandel und erfordere einen Einzugsbereich von 20 Kilometern, was aber einen Widerspruch zur Begründung der Planung darstelle, der hierzu einen Zielraum im Radius von 500 Metern und einen fußläufigen Einzugsbereich vorgibt. Unter dieser Prämisse wären auch die geplanten 135 Kfz-Stellplätze nicht notwendig. Es zeige sich sehr deutlich, dass es sich um eine überregionale Ansiedlung handelt.
Ferner wird in der Stellungnahme auf die beiden künftigen Leerstandsgebäude eingegangen. Deren Nachnutzungen im Bereich Einzelhandel seien auch im Einzelhandelskonzept zu berücksichtigen, was im Zuge der Planung unumgänglich berücksichtigt werden müsse. Die örtliche Nahversorgung durch Verbrauchermärkte als auch örtliche Dorfläden werde in den umliegenden Gemeinden gefährdet und deutlich eingeschränkt.
Es sei „mit Sicherheit keine Bagatelle, es hat vorher keine Abstimmung gegeben“, pflichtete dem Michael Dulisch bei, was von Kögl – trotz einem Gespräch mit Schongaus Bürgermeister Falk Sluyterman – bestätigt wurde. Dabei habe man von Seiten der Stadt trotz eindeutigen Plänen lediglich mitgeteilt, dass ein bestehender Markt verlagert werden solle.
Den Gremiumsmitgliedern Dr. Michael Wiedemann und Andreas Nuscheler war die Stellungnahme wohl etwas zu drastisch formuliert. Es werde „das Verhältnis zu Schongau nicht verbessern“, meinte Wiedemann. Und da der Altenstadter Fenebergmarkt zu Edeka gehöre, hätte man die Überlegungen sicher in die Pläne einbezogen. Die abgegebene Stellungnahme bedurfte letztlich aber keiner Zustimmung mehr, sondern lediglich der Kenntnisnahme. Aufgrund von nur drei Gegenstimmen konnte Kögl sich davon überzeugen, dass die Stellungnahme von der großen Mehrheit mitgetragen wird. Ob sie andernorts berücksichtigt wird, bleibt abzuwarten.
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