Freischankflächen in Altstadt sind gerne gesehen – Bei Gestaltung ist zum Teil Luft nach oben

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Als gutes Beispiel nannte der Stadtbaumeister die saubere und gepflegte Freischankfläche in der Löwenstraße. © Andreas Jäger

Die Stadt Schongau will Freischankflächen weiter ermöglichen, fordert aber bessere Gestaltung. Dabei wurde eine Fläche als Vorbild hervorgehoben.

Schongau – Martin Keßler vom Schongauer Bürgerservice war extra in die jüngste Sitzung des Schongauer Bau- und Umweltausschusses gekommen, um in Sachen Freischankflächen Rede und Antwort zu stehen. Einig war man sich grundsätzlich: Freischankflächen in der Altstadt sind erwünscht.

Zuletzt hatte es im Stadtrat im Anbetracht der prekären Haushaltslage sogar geheißen, es sollen alle nur erdenklich möglichen Einnahmequellen für die Stadt unter die Lupe genommen werden – an den Gebühren für die Freischankflächen möchte man im Großen und Ganzen aber wohl nicht rütteln, so der Tenor im Gremium.

Gastronomen bezahlen für Freischankfläche

Derzeit bezahlen Schongauer Gastronomen und auch Einzelhändler für ihre genehmigte Freischankfläche 200 Euro. Winfried Schaur (UWV) wollte wissen, wie viele Parkgebühren die Stadt in dieser Zeit einnehmen könnte. Darauf wusste Keßler keine pauschale Antwort, es komme auf die Nutzung an.

Beispielsweise koste die erste Stunde nichts, das Anwohnerparken bringe insgesamt nur 30 Euro im Jahr, so Kessler. Eine Gebühr, an der im Übrigen die Stadt Schongau auch nicht rütteln könne. Überlegt worden war kurz, ob man auf eine monatliche Zahlweise umschwenken wolle.

Außenfläche darf nur von April bis Oktober genutzt werden

Die Sondernutzungserlaubnis für Freischankflächen gilt jeweils für ein Jahr, genutzt werden darf die Außenfläche aber nur von April bis Oktober. Meistens werden durch die Freischankfläche zwei zusammenhängende Parkplätze überbaut, bei zwei Anbietern ist dies nur ein Parkplatz, in manchen Bereichen würden andere Verkehrsflächen genutzt. Insgesamt seien in Schongau derzeit 22 Parkplätze belegt, rechnete Keßler vor.

Was die Gestaltung der Freischankflächen anbelangt, habe man als Stadt die Möglichkeit der Korrektur, so der Hinweis von Vizebürgermeisterin Daniela Puzzovio, die die Sitzung leitete. Sie berichtete, dass immer wieder Anrufe von Bürgern eingingen, die mit der Gestaltung der ein oder anderen Fläche nicht zufrieden seien. Über die Ortsgestaltungssatzung seien ebenfalls Regelungen aufgenommen worden, so Stadtbaumeister Sebastian Dietrich. Diese betreffen etwa die offene Bauweise. „Die Freischankflächen dürfen keine Barrikaden darstellen“, so Dietrich.

Freischankfläche beim „Frauenzimmer“ als Vorbild

Bedauert wurde in der Sitzung, dass nicht alle Gastronomen in der Altstadt Wert darauf legen würden, aus der Freischankfläche auch ein Aushängeschild zu machen. Dabei gebe es durchaus gute Beispiele, wie man diese ansprechend gestalten könne.

Dietrich nannte da zum Beispiel die Freischankfläche in der Löwenstraße als Vorbild. Einzelhändler dürfen auch künftig Anträge stellen, man wolle das nach der bisherige Probephase für das Geschäft „Das Frauenzimmer“ beibehalten. Allerdings werde ein Konzept gewünscht, was jeweils angeboten werden soll.

Eine einheitliche Gestaltung der Flächen mit allen Gastronomen zu finden, wie angeklungen war, hielt Keßler hingegen für schwierig. Er machte aber deutlich, dass man vieles bisher im guten Einvernehmen und im Gespräch geklärt habe. „Man kennt sich und muss nicht alles bis ins letzte Detail regeln“, so Keßler.

Freischankfläche soll nicht länger als eine Woche ungenutzt gelassen werden

Vieles stehe ohnehin in der Sondernutzungssatzung, die über die Internetseite der Stadt abrufbar ist. Jedoch vorzuschreiben, dass nicht alle Gastronomen gleichzeitig Betriebsurlaub machen dürfen, damit nicht ausgerechnet in der Ferienzeit viele der Flächen in der Altstadt teils über Wochen hinweg unbewirtschaftet bleiben, diese Möglichkeit habe die Stadt nicht. „Es ist extrem, wie das in diesem Sommer gelaufen ist“, gab Keßler zu. Aber man solle eher hinterfragen, warum Geschäfte am Marienplatz im Sommer schließen.

Natürlich könne man niemandem vorschreiben, wann und wie lange er Urlaub mache, griff Martin Schwarz (SPD) das Thema auf. Auch eine Nutzung der Freischankfläche durch andere, quasi als „Untermiete“, sei vertraglich nur schwer darstellbar. Was sich der Bauausschuss jedoch wünschte: Wenn jemand länger als eine Woche die Freischankfläche ungenutzt lässt, möge er diese doch bitte für diesen Zeitraum freiräumen und für einen guten Gesamteindruck sorgen.