Illegales Autorennen nicht nachweisbar: Angeklagte freigesprochen
Wegen eines vermeintlichen Autorennens im Holzkirchner Ortskern mussten sich ein Mann und zwei Frauen vor Gericht verantworten. Alle drei wurden freigesprochen – weil ihnen die Tat nicht rechtssicher nachgewiesen werden konnte.
Holzkirchen – Wegen des Vorwurfs, sich in Holzkirchen ein illegales Autorennen geliefert zu haben, mussten sich drei junge Leute vor dem Amtsgericht verantworten ´. Der dritte und letzte Prozesstag ging, verglichen mit den vorangegangenen Sitzungen, in aller Kürze zu Ende. Die drei Angeklagten konnten aufatmen: Sie wurden freigesprochen. Bemerkenswert war, dass auch seitens der Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert wurde.
Polizei: Angeklagte mit Tempo 90 nicht einholbar
Die Angeklagten, ein Holzkirchner (29) und zwei Frauen aus Otterfing (22) und Valley (21), hatten sich während des gesamten Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert. In einer Aprilnacht sollen sie sehr rasant aus der Tiefgarage des Holzkirchner Einkaufszentrums ausgefahren sein, um dann auf der Rosenheimer Straße auf über 90 Kilometer pro Stunde zu beschleunigen. Durch sehr dichtes Auffahren bei solch überhöhtem Tempo hätten die drei Fahrer die Initiierung eines Rennens signalisiert, lautete die Anklage. Während der Fahrt soll der Holzkirchner zudem ein gewagtes Überholmanöver vollführt haben. Die Verteidiger hingegen erklärten, aus ihrer Sicht sei kein Anhaltspunkt zu erkennen, der den Vorwurf eines illegalen Rennens rechtfertige.
Zwei Streifenpolizisten hatten von einer Bahnbrücke aus die drei Raser beobachtet, die Verfolgung aufgenommen und schließlich zum Halten gezwungen. Sie waren als Zeugen in der Sache befragt worden und erinnerten sich an ein sehr zügiges und der Verkehrssituation unangemessenes Tempo der drei Pkw schon an der Ausfahrt der Tiefgarage. Die Kolonne sei selbst mit Tempo 90 laut Tachometer nicht einzuholen gewesen. Erst an einem zweiten Kreisverkehr hätten die drei Fahrer zur Kontrolle gestoppt werden können, erinnerten sich die beiden Beamten.
Auch Ortstermin bringt keine endgültige Klarheit
Die drei Anwälte hatten einige widersprüchliche Details in den Angaben moniert und bezweifelt, dass in der Dunkelheit beim Abstand des Streifenwagens von den drei Fahrzeugen ein genaues Erkennen überhaupt möglich gewesen sei.
Auch ein Ortstermin zur Rekonstruktion der gesamten Fahrt war anberaumt worden, hatte aber auch nicht zur endgültigen Klärung des Geschehens führen können. Die Staatsanwaltschaft habe eine Prüfung der gesamten Beweislage nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vorgenommen, sagte die Vertreterin der Anklage in ihrem Plädoyer. Hierbei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beweise, auch bezüglich der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, nicht für eine revisionssichere Verurteilung ausreichten. Auch wenn es sich um Imponiergehabe in höchst gefährlicher Form gehandelt habe, seien die Angeklagten freizusprechen.
Fahrer seien maximal 60 Studenkilometer gefahren
In 35 Jahren habe er nicht erlebt, dass die Staatsanwaltschaft zuerst Anklage erhebe, um dann auf Freispruch zu plädieren, sagte der Verteidiger des Holzkirchners. Damit habe man die drei jungen Leute der belastenden Situation eines Gerichtsprozesses ausgesetzt. Nach Berechnung der Verteidigung seien die drei Fahrer mit einer Geschwindigkeit von höchstens 60 Stundenkilometern gefahren, es habe sich also auch keine gefährliche Situation ergeben.
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Richter Klaus-Jürgen Schmid begründete den Freispruch damit, dass der Tatbestand nicht habe nachgewiesen werden können. Von der Sache bleibe einzig „irgendein Überholvorgang“, eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mittlerweile verjährt sei.
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