Mit 95 km/h durch den Ort: Drei Raser wegen illegalen Straßenrennens vor Gericht

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Drei junge Menschen aus Holzkirchen, Otterfing und Valley müssen sich vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. (Symbolbild) © Thomas Plettenberg

Drei junge Menschen sollen sich ein illegales Straßenrennen durch Holzkirchen geliefert haben. Die Anwälte weisen den Vorwurf vor dem Amtsgericht zurück. Der Prozess dauert an.

Holzkirchen – Weil sie sich auf der Rosenheimer Straße in Holzkirchen ein illegales Autorennen geliefert haben sollen, stehen derzeit ein Holzkirchner (28) sowie zwei Frauen aus Valley (20) und Otterfing (23) in Miesbach vor Gericht.

Hohe Geschwindigkeit und riskante Überholmanöver: Verdacht auf illegales Straßenrennen

Sie sollen laut Anklage mit ihren drei Fahrzeugen an einem Aprilabend 2023 gegen Mitternacht die Tiefgarage des Holzkirchner Einkaufszentrums verlassen haben. Nach dem Passieren eines ersten Kreisverkehrs sollen die Fahrer auf 95 Stundenkilometer beschleunigt haben und in nordöstlicher Richtung weitergerast sein. Dabei seien sie sehr dicht auf den jeweiligen Vordermann aufgefahren und hätten durch die Unterschreitung des Mindestabstandes die Initiierung eines Rennens signalisiert. Dabei soll der Holzkirchner auch ein riskantes Überholmanöver vollzogen haben, bevor die Truppe schließlich von der Polizeistreife zum Halten gezwungen wurde.

Ihre Mandanten wollten sich nicht zu der Sache äußern, erklärten deren Anwälte nach Verlesung der Anklageschrift. Die Verfolgung der Raser schilderten dann zwei Streifenpolizisten. Sie seien mit ihrem Streifenwagen auf einer Bahnbrücke gestanden, als drei Autos in „sehr zügigem“ Tempo aus der Tiefgarage geschossen seien, gab einer der beiden Beamten an. Sein Kollege habe sofort Gas gegeben, um der Kolonne zu folgen. Doch selbst mit einem Tempo von über 90 Kilometern hätten sie die Raser nicht eingeholt.

Polizei stoppte Schnellfahrer in Holzkrichen

Nach dem Überholvorgang des 28-Jährigen seien die drei Autos in den nächsten Kreisel gefahren, hier bereits in leichter Schieflage. Sein Kollege sei dann links in den Kreisverkehr eingebogen und habe sich so unmittelbar hinter den ersten Wagen heften können. Dann hätten sie diesen wie auch die zwei nachfolgenden Autos per Signal zum Stoppen gebracht. Schon bei der Ausfahrt der Tiefgarage seien die Drei sehr dicht aufgefahren, sagte der Beamte auf Nachfrage von Richter Klaus-Jürgen Schmid. Einen „Kavaliersstart“ mit quietschen Reifen hätten die Fahrer aber nicht hingelegt.

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Der Standort des Polizeiwagens auf der Brücke sei immerhin 100 Meter entfernt gewesen, merkte der Anwalt des Holzkirchners an. „Schon sportlich“, auf diese Distanz im Dunkeln drei Fahrzeuge und deren Fahrtabstand genau zu erkennen, bemerkte sein Kollege, der die Valleyerin verteidigte. Die Frage, ob ein Beweisvideo von der Fahrt vorliege, verneinte der Polizist.

Richter schlägt Ortstermin vor – Fahrt soll rekonstruiert werden

Der Anwalt der Otterfingerin würdigte zwar die „Fairness“ der Aussage. Zugleich gaben sich die Anwälte – wie schon zu Verhandlungsbeginn – irritiert, wie man auf den Vorwurf eines illegalen Rennens gekommen sei. Schließlich zückte der Anwalt des Holzkirchners eine maßstabsgetreue Karte des Streckenabschnitts, auf der der zweite befragte Polizist dann exakt die jeweiligen Abstände der beteiligten Fahrzeuge einschließlich der Geschwindigkeiten einzeichnen sollte.

An jedes Detail der Fahrt konnte sich dieser nach über einem Jahr natürlich nicht mehr erinnern, sodass sich das Ganze recht zeitaufwendig gestaltete und einige Debatten zwischen Richter und Anwalt mit sich brachte. Als die Markierungsaktion auf zusätzliche Fotos ausgedehnt werden sollte, schlug Schmid alternativ einen Ortstermin vor, um die Fahrt zu rekonstruieren. Mit halblautem Murren stimmten die Rechtsanwälte dieser Option zu.

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