Alkohol in Cola-Flasche wegen Corona nicht geschmeckt – Mann fährt mit 2,22 Promille Auto

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Vor dem Amtsgericht Wolfratshausen musste sich ein Geretsrieder wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten. © Archiv

Ein Geretsrieder stillt sein Hungergefühl mit Alkohol und setzt sich hinters Steuer. Für die Trunkenheitsfahrt muss der Mann 3900 Euro Strafe zahlen.

Geretsried – Mit 2,22 Promille Alkohol im Blut saß ein Geretsrieder hinterm Steuer seines BMWs, als er am 30. September 2024 gegen 18.45 Uhr von der Polizei im Stadtgebiet gestoppt wurde. Daran gab es nichts zu rütteln, weshalb für das Schnellverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr keine Zeugen geladen worden waren.

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„Ganz doof gelaufen“: Alkohol in Cola-Flasche wegen Corona nicht geschmeckt – Mann fährt mit 2,22 Promille Auto

Obwohl der Sachverhalt klar war, dröselte Verteidiger Stephan Wedershoven eine „unglückliche Verkettung von Umständen“ auf, die aus Sicht des Beschuldigten ursächlich dafür waren, dass er nun vor Gericht saß. Sein Mandant habe zu der Zeit Ende September, Anfang Oktober eine Corona-Infektion gehabt.

„Er konnte nicht mehr riechen und schmecken“, schickte der Verteidiger voraus. In diesem Zustand, dem im weiteren Verlauf der Ereignisse entscheidende Bedeutung zukommen sollte, habe sein Mandant in der Früh damit begonnen, sein Auto zu reparieren. Wahnsinnig im Stress sei der Mann gewesen, auch weil er „nichts gegessen hatte“. Zwar sei ein wichtiges Ersatzteil nicht geliefert worden, dennoch habe er angefangen, an dem Auto zu werkeln.

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Richter hörte gespannt zu

Der Richter und die Staatsanwältin hörten gespannt zu. Irgendwann habe sein Mandant zwei Bier getrunken, „weil er ziemlich ausgehungert war“, fuhr der Rechtsanwalt fort. Tatsächlich sei es ihm gelungen, „das Fahrzeug provisorisch zu reparieren“. Dann sei ihm eine Flasche Cola, die in der Werkstatt gestanden habe, zum Verhängnis geworden. „Er hat gedacht: Das ist vielleicht gar nicht schlecht, um den Hunger zu überwinden“. Er machte die Flasche leer, die offenbar mit hochprozentigem Alkohol gefüllt gewesen sei. Aber der Angeklagte habe keine Ahnung, was er da getrunken habe. „Wegen der Geschmackstaubheit“, betonte der Verteidiger. 

Dann sei als letzter Punkt hinzugekommen, dass sich bei der Werkstatt auch eine Dame aufgehalten habe, mit der sein Mandant „hoch zerstritten“ gewesen sei. „Die hat ihn angeschwärzt, als er losgefahren ist – sonst säßen wir gar nicht hier“, sagte der Rechtsanwalt und fasste mitfühlend zusammen: „Das waren die Ereignisse des Tages. Es ist ganz doof gelaufen für ihn.“

Führerschein für neun Monate weg

Im letzten Punkt widersprach das Gericht. „Sie nennen es unglückliche Umstände, ich sage: Gott sei Dank ruft jemand die Polizei, wenn einer mit zwei Promille durch die Gegend fährt“, erklärte Richter Helmut Berger. „2,22“, berichtigte der Rechtsanwalt. Der Richter folgte mit seiner Strafe von 60 Tagessätzen zu je 65 Euro, insgesamt 3900 Euro, dem Antrag der Staatsanwältin.

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Auf seinen Führerschein, der Ende September sichergestellt worden war, muss der Geretsrieder weitere neun Monate verzichten. Eigentlich wäre es noch ein Monat mehr gewesen, aber den erhielt der Angeklagte geschenkt – nicht weil Weihnachten ist, sondern weil das bei Schnellverfahren, die der Justiz viel Aufwand und Kosten ersparen, üblich ist.

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