Anspruch, Höhe, Fristen: So sichern Sie sich Ihr Krankengeld richtig

Wer länger krankheitsbedingt ausfällt, muss sich finanziell absichern. Doch wie funktioniert das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse, wer hat Anspruch und wie hoch ist der Betrag? Es lohnt sich, diese Fragen zu klären, um im Ernstfall keine bösen Überraschungen zu erleben.

Über Bastian Kunkel

Bastian Kunkel ist Gründer der Marke „Versicherungen mit Kopf“ und betreibt die größten unabhängigen Versicherungs-Kanäle in Deutschland auf YouTube, Instagram und TikTok mit über 850.000 Followern. Sein Unternehmen, die VMK Versicherungsmakler GmbH, ist einer der bestbewerteten Versicherungsmakler in Deutschland auf Google mit über 1.200 5-Sterne-Bewertungen und bietet deutschlandweite Online-Beratungen an. Er ist gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Finanzfachwirt, Jungmakler Award Gewinner 2017, Bildungspreisträger 2018 sowie Spiegel-Bestseller-Autor.

Wer Anspruch auf Krankengeld hat

Grundsätzlich erhalten alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer Krankengeld, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Krankschreibung. Wichtig ist, dass der Versicherte nicht familienversichert ist.

Folgende Personen haben keinen Anspruch auf Krankengeld:

Selbstständige können durch Zahlung eines Zusatzbeitrags von 0,6 Prozent (insgesamt 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag) ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld beziehen. Alternativ gibt es Wahltarife, die bereits ab dem 15. oder 22. Krankheitstag greifen. Eine private Krankentagegeldversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein.

Dauer der Zahlung: Wie lange Sie Krankengeld erhalten

In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung (42 Kalendertage) zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes.

Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Da die ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung angerechnet werden, bleiben effektiv 72 Wochen Krankengeld übrig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Krankschreibung durchgehend oder in mehreren Abschnitten erfolgt – entscheidend ist die Diagnose.

Höhe des Krankengelds: So viel steht Ihnen zu

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Es wird der jeweils geringere Betrag zugrunde gelegt, wobei die Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird (2025: 5.512,50 Euro monatlich). Im Jahr 2025 liegt das maximale Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 128,63 Euro pro Tag.

Von diesem Betrag werden die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers abgezogen – die Krankenversicherungsbeiträge übernimmt die Krankenkasse vollständig. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen weiterhin gezahlt werden.

So beantragen Sie Ihr Krankengeld richtig

Seit 2023 erfolgt die Krankmeldung digital über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dennoch müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die Krankschreibung informieren und sicherstellen, dass Ihre Krankenkasse die eAU rechtzeitig erhält.

Achtung: Die Krankschreibung muss spätestens eine Woche nach Ausstellung bei der Krankenkasse eingehen. Wird diese Frist verpasst, entfällt der Anspruch auf Krankengeld – das kann teuer werden.

Sind Sie länger als 42 Tage lückenlos krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse ab dem 43. Tag automatisch Krankengeld. Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht notwendig.

Was passiert nach Ablauf des Krankengelds?

Ist der maximale Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft, stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Je nach individueller Situation kommen verschiedene Anschlussleistungen in Betracht – die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:

Erwerbsminderung: Wird festgestellt, dass Sie vollständig oder teilweise erwerbsgemindert sind, besteht Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese fällt in der Praxis jedoch oft deutlich geringer aus als das bisherige Einkommen.

Berufsunfähigkeit: Liegt keine vorübergehende, sondern eine voraussichtlich dauerhafte Berufsunfähigkeit vor, kann – sofern eine entsprechende private Berufsunfähigkeitsversicherung besteht – eine BU-Rente gezahlt werden. Wichtig: Die Meldung an den Versicherer sollte frühzeitig erfolgen. Krankengeld und BU-Rente werden parallel ausgezahlt und nicht miteinander verrechnet. Anders verhält es sich bei privaten Krankentagegeldversicherungen, bei denen das Krankentagegeld bei Beginn der BU-Rente in der Regel endet.

Krankengeld bei Arbeitslosigkeit und Kinderbetreuung

Auch Arbeitslose müssen sich im Krankheitsfall beim Arbeitsamt krankmelden. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt in den ersten sechs Wochen weiterhin das Arbeitslosengeld I. Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Das Krankengeld entspricht dann dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld ohne weitere Kürzungen.

Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ein krankes Kind betreuen müssen und keinen Lohn vom Arbeitgeber erhalten. Voraussetzungen sind unter anderem, dass das Kind unter 12 Jahre alt ist und keine andere Person es betreuen kann. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des entfallenen Nettoentgelts und wird für bis zu 15 Tage je Kind und Elternteil im Jahr gezahlt. Alleinerziehende können bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen.

Um Versorgungslücken zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, zusätzliche Absicherungen abzuschließen.

Dieser Beitrag stammt aus dem EXPERTS Circle – einem Netzwerk ausgewählter Fachleute mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung. Die Inhalte basieren auf individuellen Einschätzungen und orientieren sich am aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis.