Drei teure PKV Fehler - Achtung Kleingedrucktes: So umgehen Sie Kostenfallen bei der Krankenversicherung
Viele Versicherte übersehen versteckte Fallstricke im Kleingedruckten ihrer privaten Krankenversicherung. Versicherungs-Spezialist Bastian Kunkel erklärt, welche drei PKV-Fehler teuer werden können und wie Sie diese vermeiden.
Viele Versicherte übersehen die Fallstricke im Kleingedruckten ihrer privaten Krankenversicherung (PKV). Das kann später zu bösen und vor allem teuren Überraschungen führen. Doch Sie können diese Fehler vermeiden, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen.
Warum das Kleingedruckte entscheidend ist
Jeder kennt es: Man bucht einen vermeintlich günstigen Flug, aber am Flughafen kommt das böse Erwachen. Für den Check-in am Schalter und das zu große Handgepäckstück fallen plötzlich hohe Zusatzkosten an. Ärgerlich, aber vermeidbar, wenn man im Vorfeld das Kleingedruckte gelesen hätte. Bei der privaten Krankenversicherung verhält es sich ähnlich – jedoch können die Konsequenzen hier noch gravierender sein.
Über Bastian Kunkel
Bastian Kunkel ist Gründer der Marke „Versicherungen mit Kopf“ und betreibt die größten unabhängigen Versicherungs-Kanäle in Deutschland auf YouTube, Instagram und TikTok mit über 850.000 Followern. Sein Unternehmen, die VMK Versicherungsmakler GmbH, ist einer der bestbewerteten Versicherungsmakler in Deutschland auf Google mit über 1.200 5-Sterne-Bewertungen und bietet deutschlandweite Online-Beratungen an. Er ist gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Finanzfachwirt, Jungmakler Award Gewinner 2017, Bildungspreisträger 2018 sowie Spiegel-Bestseller-Autor.
Fehler 1: Alternative Heilmethoden werden begrenzt
Alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik haben in Deutschland nicht den besten Ruf, gewinnen aber immer mehr an Bedeutung. Auch wenn Sie derzeit kerngesund sind und auf die Schulmedizin vertrauen, sollten Sie dieses Thema nicht vernachlässigen.
Falls Sie irgendwann ernsthaft erkranken und die Schulmedizin an ihre Grenzen stößt, werden Sie vielleicht dankbar sein, alternative Heilmethoden in Betracht ziehen zu können. Das Problem: Viele PKV-Tarife haben eine Summenbegrenzung von beispielsweise 2.000 Euro pro Jahr für solche Behandlungen. Durch die Inflation wird diese Summe mit der Zeit immer weniger wert, und es ist unwahrscheinlich, dass der Versicherer die Grenze anpasst. Die Leistung „schrumpft“ sich also nach und nach aus dem Tarif heraus.
Wenn alternative Heilmethoden für Sie heute oder in Zukunft eine Rolle spielen könnten, sollten Sie einen Tarif wählen, der hier keine Summenbegrenzung vorsieht.
Fehler 2: Beschränkungen bei Heilmitteln
Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden in einigen PKV-Tarifen beschränkt. So ist die Leistung etwa auf 30 Physiotherapie-Anwendungen pro Jahr begrenzt. Als junge und gesunde Person mag das ausreichend erscheinen, doch im höheren Alter können beispielsweise Rückenprobleme mehr Behandlungen erforderlich machen.
Neben der Anzahl der Anwendungen sollten Sie auch auf die Höhe der Erstattung achten. Oft findet sich in den Versicherungsbedingungen der Zusatz, dass nur nach der Liste des Versicherers erstattet wird. Wenn die Krankengymnastik bei Ihrem favorisierten Behandler 100 Euro pro Stunde kostet, die Versicherung aber nur 60 Euro bezahlt, tragen Sie den Rest selbst.
Beamte sollten zudem darauf achten, dass in den Bedingungen nicht der Zusatz steht, dass maximal nach Bundesbeihilfe erstattet wird. Auch hier könnten Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.
"Total ver(un)sichert: Was du mit 18 über Versicherungen wissen solltest, aber mit 30 immer noch nicht weiß" von Bastian Kunkel
Fehler 3: Hohe Kosten durch fehlende Rücksprache
Beim dritten vermeidbaren PKV-Fehler kann es richtig teuer werden. Grundsätzlich sollten Sie Ihre private Krankenversicherung vor teuren Behandlungen informieren. Dies betrifft zum Beispiel Zahnersatzmaßnahmen oder Augenlaseroperationen.
Wenn Sie so vorgehen, wissen Sie im Vorfeld genau, welche Kosten übernommen werden, und vermeiden böse Überraschungen. Bei manchen Tarifen ist dies besonders wichtig, etwa beim Thema Hilfsmittel wie einem elektrischen Rollstuhl oder einer Prothese, die schnell in den fünfstelligen Bereich gehen können.
Das Problem: Teilweise sehen Versicherer vor, dass solche Hilfsmittel nur nach vorheriger Rücksprache erstattet werden. Haben Sie die Anschaffung nicht mit der Versicherung abgesprochen, erhalten Sie möglicherweise nur 80 Prozent oder sogar weniger der Kosten erstattet. So bleiben Sie auf mehreren Tausend oder Zehntausend Euro sitzen – völlig vermeidbar, wenn Sie vorher Rücksprache gehalten hätten.
Es handelt sich dabei nicht um eine Schikane seitens der Versicherung. In der Regel haben Versicherer Verträge mit Anbietern und können Hilfsmittel günstiger beziehen. Deshalb wird oft nur dieser Betrag erstattet, wenn Sie das Hilfsmittel teurer auf eigene Faust beschaffen.
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