Unter dem Existenzminimum: Expertin hält Bürgergeld für „verfassungswidrig zu niedrig“
Für rund 5,5 Millionen Betroffene bleibt das Bürgergeld 2025 unverändert. Eine Expertin warnt, dass die Sozialleistung bereits 2022 zu niedrig war.
Kassel – Seit 2023 bekommen Arbeitslose nicht mehr Hartz IV, sondern Bürgergeld. Eine alleinstehende, kinderlose Person erhält aktuell 563 Euro – zusätzlich zu Miete und Heizkosten. Aus Sicht der Union zu viel. In ihrem Wahlprogramm ist von einer „überproportionalen Erhöhung“ die Rede. Damit verbunden ist die Forderung, die jährliche Anpassung zu „modernisieren“. Die FDP sowie AfD plädieren währenddessen offen für Kürzungen – und heizen die Debatte weiter an.
Laut Jutta Schmitz-Kießler, Expertin für Sozialpolitik, ist eher das Gegenteil der Fall. Sie warnt auf der Website der Hans Böckler Stiftung, dass eine Kürzung des Bürgergeldes weder den Staat finanziell entlasten würde noch sozialpolitisch sinnvoll wäre. Solche Einsparungen träfen vor allem jene, die am stärksten von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. In der Bürgergeld-Debatte kursieren „eine Vielzahl populistischer Thesen, aber wenig Fakten“, erklärt Schmitz-Kießler.

Debatte um zu hohes Bürgergeld – Expertin spricht von Bedeutung für Existenzminimum
Eine ähnliche Meinung vertritt Anne Lenze, Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Darmstadt. Im Themenheft „Zwei Jahre Bürgergeld in der Praxis“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. berichten sie und weitere Beteiligte aus der Praxis über ihre Erfahrungen mit dem Bürgergeld. Unter anderem geht es um ganzheitliche Betreuung, Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft, Förderung der beruflichen Weiterbildung und Leistungsminderungen.
Lenze greift dabei die Notwendigkeit der Anpassung der Regelbedarfe auf: „Die Regeln über die Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1. Januar eines jeden Jahres haben eine herausragende Bedeutung für die Verfassungsmäßigkeit des menschenwürdigen Existenzminimums“, so die Sozialrechtsexpertin. Da eine Neuberechnung der Regelsätze nur alle fünf bis acht Jahre erfolgt, ist eine regelmäßige Anpassung unerlässlich, um inflationsbedingte Kaufkraftverluste auszugleichen.
Warum wird das Bürgergeld angepasst?
Die Anpassung erfolgt durch einen Mischindex, der die Preisentwicklung lebensnotwendiger Güter sowie die Lohnentwicklung berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat daher angeordnet, dass der Gesetzgeber bei Preissprüngen unverzüglich reagieren muss, um eine existenzgefährdende Unterdeckung zu vermeiden. Denn selbst kleine Verluste können für Betroffene eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Quelle: Zwei Jahre Bürgergeld in der Praxis
Bürgergeld in Zeiten von Inflation „verfassungswidrig zu niedrig“
Laut Lenze „kamen die Schwächen der Anpassungsformel zum Tragen“, als die Preise ab Mitte 2021 stark stiegen. Die zuvor gesenkte Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent hatte die Inflation künstlich niedrig gehalten. Die Lieferengpässe durch die Corona-Pandemie und der Beginn des Ukraine-Kriegs ließen sie plötzlich in die Höhe schnellen – eine Entwicklung, die bei der Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze für 2022 unberücksichtigt blieb.
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„Es war ein offenes Geheimnis, dass die Regelbedarfe im Jahr 2022 verfassungswidrig zu niedrig waren“, so die Sozialrechtsexpertin. Zu dieser Zeit bekamen alleinstehende Personen 449 Euro im Monat, Paare jeweils 404 Euro pro Person und Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 360 Euro. Zuletzt wurde das Bürgergeld am 1. Januar 2024 erhöht. Der Regelsatz für Alleinstehende stieg damals um 61 Euro auf 563 Euro, während Paare nun 506 Euro pro Person erhalten.
„Treibt die soziale Spaltung weiter voran“ – Wie mit Bürgergeld Stimmung gemacht wird
An diesen Regelsätzen ändert sich erstmal nichts, denn 2025 gab es eine sogenannte Nullrunde. Eine Anpassung des Bürgergelds für über fünf Millionen Betroffene blieb demnach aus. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begründet diese Entscheidung mit dem gesetzlichen Anpassungsmechanismus, der die Regelsätze an die Inflation koppelt. Nachdem die Teuerungsrate zuletzt stark gesunken ist, entfällt demnach zum Jahresbeginn 2025 eine Anhebung des Bürgergeldes.
Diese Regelsätze gelten 2025:
Personen | Regelsatz |
---|---|
Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 Euro |
Paare | 506 Euro |
18- bis 24-Jährige | 451 Euro |
14- bis 17-Jährige | 471 Euro |
6- bis 13-Jährige | 390 Euro |
Kinder bis 5 Jahre | 357 Euro |
„Beim Bürgergeld bleibt 2025 leider alles beim Alten: Der Regelsatz wird weiterhin kleingerechnet. Er deckt nicht den wahren Bedarf. Er schützt nicht vor Armut“, erklärte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, IPPEN.MEDIA. Trotz steigender Preise gebe es „nicht einmal einen Inflationsausgleich“. Die drohende Konsequenz: „Das treibt die soziale Spaltung weiter voran.“ Dass das Bürgergeld zu hoch ist, ist also ein weit verbreiteter Irrglaube.
Laut Sozialrechtsexpertin Lenze sei damit zu rechnen, dass die Höhe der Bürgergeld-Regelbedarfe immer wieder ins Zentrum des politischen und medialen Interesses geraten werde. Da die Bindung der Wähler insgesamt schwach sei, versuchen Parteien, kurzfristige Stimmungen und Diskurse aufzugreifen. „Das Verfahren zur Ermittlung und Anpassung der Regelbedarfe wird daher weiterhin in regelmäßigen Abständen die Gemüter erregen – leider“, lautet ihr Fazit. (cln)