Mit der neuen Bayerischen Bauordnung will die Staatsregierung nach eigenen Worten das Bauen schneller und einfacher machen, indem Vorschriften gelockert werden. In Penzberg wird nun diskutiert, an welchen Vorgaben die Stadt festhalten will. Es geht um Stellplätze, Schottergärten, Zäune und Spielplätze.
Ab 1. Oktober gilt in Bayern die geänderte Bauordnung, die einige Lockerungen vorsieht. Bis dahin haben die Kommunen Zeit, darauf zu reagieren. Die neue Bauordnung sieht zum Beispiel keine Pflicht mehr vor, Stellplätze zu erstellen. Sie lockert die Vorgaben für Freiflächen und Spielplätze und erleichtert den Ausbau von Dachgeschossen.
Viele dieser Dinge hat die Stadt Penzberg bislang in der Stellplatzsatzung und in der Ortsgestaltungssatzung geregelt. Sie müssen nun überarbeitet werden. Diskutiert wird, an welchen Vorgaben die Stadt festhalten will. Möglich ist dies. Gesprochen wurde darüber in der jüngsten Bauausschuss-Sitzung. Ein Ergebnis: Aus den bisher zwei werden sieben Satzungen: Neu wären eigene Satzungen für Werbeanlagen, Einfriedungen, Spielplätze, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Versiegelung.
„Wir sollten nicht zu viel regulieren“
Maria Probst (CSU) plädierte in der Sitzung, dass sich in den neuen Satzungen die „Entbürokratisierung und Deregulierung“ widerspiegelt, auf die die Staatsregierung mit der geänderten Bauordnung abzielt. Jack Eberl (parteifrei) warnte, die Bürokratie durch die Satzungen wieder zu verstärken. Als Beispiel nannte er den Vorschlag, Fahrradstellplätze bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern vorzuschreiben. „Wir sollten nicht zu viel regulieren“, sagte auch Armin Jabs (BfP). John-Christian Eilert (Grüne) erwiderte, es sei dahingestellt, ob es hier um „Entbürokratisierung oder Kommunengängelei“ gehe. Martin Janner (PM) sagte, er sei überrascht, dass die CSU nicht auf die Barrikaden geht, weil kommunale Rechte beschnitten würden. Man werde „bevormundet“.
Aus zwei werden sieben Satzungen
Stadtbaumeister Justus Klement hatte zuvor skizziert, wie die Stadt reagieren kann. Bei der Stellplatzsatzung ist es ihm zufolge nicht nötig, da man die von der neuen Bauordnung erlaubte Obergrenze von maximal zwei Stellplätzen pro Wohnungen nicht überschreite. In einigen ländlichen Kommunen sei das anders, in Penzberg würden aber nie mehr als zwei Stellplätze gefordert, sagte er. Gemäß dem Mobilitätskonzept könnten aber Vorgaben für Fahrradstellplätze aufgenommen werden. Nicht mehr vorgeschrieben werden kann laut Klement die Beschaffenheit der Parkplätze: zum Beispiel, dass bei Großparkplätzen nach jedem vierten Stellplatz ein Baum stehen muss.
Die Ortsgestaltungssatzung wird laut Klement durch die geänderte Bauordnung geschwächt. So sind nachträgliche Dachausbauten genehmigungsfrei. Gauben darf man dann bauen, wie man will. Auch ein zusätzlicher Stellplatznachweis ist dafür nicht nötig. Regelungen für Freiflächen und Grünordnung sind in der Ortsgestaltungssatzung ebenfalls nicht mehr möglich.
Eigene Satzung gegen Schottergärten
Vor diesem Hintergrund schlug das Stadtbauamt vor, fünf neue Satzungen zu erlassen, was die Bauordnung zulässt. Mit einer eigenen Versiegelungssatzung könnten demnach Schottergärten auch künftig verhindert werden. Bislang tut dies die Ortsgestaltungssatzung. Eine eigene Spielplatzsatzung könnte regeln, dass private Bauherrn weiterhin bei Mehrfamilienhäusern, zum Beispiel ab fünf Wohnungen, einen Spielplatz errichten müssen oder alternativ eine Ablöse zahlen, die dann in die Attraktivierung von öffentlichen Spielplätzen fließt. Eine Begrünungssatzung könne zudem die Begrünung von Dächern und Fassaden regeln. Ebenso schlug das Stadtbauamt eine Einfriedungssatzung (für Zäune und Mauern) und eine Werbeanlagensatzung vor.
Das Bauamt erhielt den Auftrag, diese Satzungen nun mit Inhalt zu füllen. Das Ergebnis soll spätestens im September zum Beschluss vorliegen.