Stolze Oma zeigt Bilder der Geburt ihrer Enkelin auf Facebook und muss 1340 Euro Strafe zahlen

An besondere Momente im Leben erinnert man sich gerne zurück und möchte sie am liebsten immer wieder mit allen teilen. Ein solcher Zaubermoment ist sicherlich die Geburt des ersten Enkelkindes für jede Oma. 

So auch für eine Oma aus dem dänischen Fünen. Sie postete im Jahr 2024 Erinnerungsfotos auf Facebook, wie "Heute" berichtet. Es gab mehrere intime Aufnahmen mit der Bildunterschrift „Mein erstes Enkelkind“. Zu sehen war unter anderem das Baby kurz nach der Entbindung. 

Oma postet Bilder von Enkelin auf Facebook: Tochter zeigte Mutter bei der Polizei an 

Seit der Geburt waren allerdings schon einige Jahre vergangen und das "erste Enkelkind" ging inzwischen zur Schule. Die Tochter war über die Veröffentlichung derart verärgert, dass sie ihre Mutter anzeigte und die Löschung der Bilder verlangte.

Es kam zu einem Strafverfahren, in dem das Bezirksgericht Odense die Oma wegen Verletzung der Intimsphäre und Verbreitung intimer Bilder schuldig sprach. Sie wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Tagen verurteilt und muss ihrer Tochter zudem 10.000 Kronen (rund 1340 Euro) Schadensersatz zahlen.

Familienbilder auf Facebook posten - dies müssen Sie beachten 

Einfach mal Bilder von der Familienfeier online stellen? Vorsicht! Bilder von Enkelkindern oder anderen Kinder dürfen nur mit ausdrückliche Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern gepostet werden, da das Recht am eigenen Bild auch für Kinder gilt, die Eltern dieses Recht aber vertreten. 

Ohne diese Erlaubnis ist es ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, der rechtliche Konsequenzen haben kann (z.B. Aufforderung zur Löschung). Selbst wenn die Oma das Foto selbst gemacht hat, müssen die Eltern die Veröffentlichung erlauben.

KInderfotos posten: Was jeder unbedingt beachten sollte:

  • Zustimmung der Eltern ist Pflicht: Fragen Sie immer die Eltern, bevor Sie ein Foto posten, auch wenn es nur in einer geschlossenen Gruppe ist.
  • Einwilligung beider Elternteile: Wenn die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, ist die Zustimmung beider für eine Veröffentlichung notwendig.
  • Ältere Kinder fragen: Sobald das Kind selbst "einsichtsfähig" ist (oft ab ca. 10-14 Jahren), sollte man auch es selbst um Erlaubnis fragen, auch wenn die Eltern noch das letzte Wort haben.
  • Privatsphäre-Einstellungen: Nutzen Sie stets die Privatsphäre-Einstellungen auf Facebook, um die Sichtbarkeit auf einen kleinen, vertrauenswürdigen Kreis zu beschränken und die Öffentlichkeit auszuschließen.
  • Risiken bedenken: Einmal geteilte Bilder können in falsche Hände geraten und sind schwer wieder einzufangen, selbst mit Zustimmung kann das Risiko bestehen