Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über eine Frage entschieden, die für Millionen Riester-Sparer enorme Bedeutung hat: Dürfen Versicherer den Rentenfaktor – und damit die spätere monatliche Rente – einseitig nach unten anpassen? Der Fall (IV ZR 34/25) dreht sich um eine Vertragsklausel, die es der Allianz erlaubt, den Rentenfaktor nachträglich zu senken, wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen verschlechtern. Eine spätere Erhöhung bei besseren Bedingungen ist hingegen nicht vorgesehen.
Der BGH hat die umstrittene Riester-Klausel gekippt. Demnach hat das Gericht die Rechtsmeinung vertreten, das es unzulässig sei, sich auf die beanstandete Klausel zu berufen.
„Klausel ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam“
Die Auffassung des Gerichts, die zu Beginn der Sitzung öffentlich vorgelesen wurde, lautet:
„Die Klausel ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.“
Für Verbraucher bedeutet das: Die Senkung des Rentenfaktors hatte keine rechtliche Grundlage. Kunden können die Rentenkürzungen zurück verlangen.
Warum das Urteil so wichtig ist
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Kunden pro 10.000 Euro Vertragsguthaben erhalten. Einige Versicherer – allen voran die Allianz – haben diesen Faktor in der Vergangenheit deutlich gesenkt mit Verweis auf die Niedrigzinsen und die gestiegene Lebenserwartung.
„Seitdem hat die EZB ihren Leitzins aber wieder kräftig erhöht. Sie ist aus dem Vertrag heraus aber nicht verpflichtet, die Rentenkürzung zurückzunehmen“, kritisieren Verbraucherschützer.
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Für Betroffene hatte das enorme Auswirkungen: Je nach Vertrag schrumpfte die Rente um ein Viertel bis ein Drittel – oft zwei- bis dreistellige Eurobeträge pro Monat. Diese können Kunden nun von den Versicherern zurückverlangen.
Die Verträge würden aber insgesamt weiter wirksam bleiben, ordnet Niels Nauhauser von der Verbraucherzentral Baden-Württemberg ein. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Online-Musterbrief bereit.
Nauhauser bewertet den Fall als Symptom eines viel tiefer liegenden Problems:
„Anbieter werden immer Wege finden, Verbraucher zu benachteiligen. Es wird nur verkauft, was die höchsten Provision bringt. Das strukturelle Problem ist: Der Finanzvertrieb funktioniert so, dass niemand kostengünstige Produkte verkaufen wird.“
Er fordert ein neues Modell: Ein staatliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild, günstig, transparent und ohne Provisionsvertrieb.
Denn politisch tue sich noch zu wenig: „Zusätzlich zu den bestehenden Produkten der Riester-Rente wird es weitere geben. Aber: Die Regierung hält an Riester fest und setzt nur wieder eine nächste Reform um.“ Für Verbraucher sei der Fall daher „nur einer von vielen“, der zeige, wie leicht Versicherer einseitig Leistungen kürzen.
Vorinstanzlich war die Klausel schon gekippt worden
Bereits das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Allianz-Klausel im Januar 2025 untersagt mit der Begründung, sie benachteilige Kunden unangemessen, weil sie nur Kürzungen, nicht aber spätere Erhöhungen vorsieht. Der Rentenfaktor sei ein zentrales Leistungsversprechen, das nicht frei manipulierbar ist.
Auch Urteile aus Berlin und Reinbek kamen bereits zu dem Ergebnis: Solche Klauseln sind unwirksam.
Die Allianz ist nur der bekannteste Fall. Nach Angaben der Verbraucherzentralen gibt es zahlreiche Policen anderer Anbieter, in denen Rentenfaktoren einseitig gesenkt wurden, intransparente Anpassungsklauseln genutzt werden und keine Verpflichtung zur Wiederanhebung besteht.