Bürgergeld-Bezieher packt aus: "Tricksen muss aufhören"

Das Bürgergeld wird abgeschafft, die neue Grundsicherung kommt und mit ihr werden die Zügel enger angezogen: So lässt die geplante Reform von Union und SPD zusammenfassen. Für Betroffene ändert sich dadurch viel. Denn die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher müssen sich bei einer Umsetzung der Pläne, die demnächst im Kabinett auf den Weg gebracht werden sollen, auf strengere Auflagen einstellen. 

Bürgergeld-Empfänger: "Tricksen muss aufhören"

Ein Bürgergeld-Empfänger sagte den „Stuttgarter Nachrichten“ nun, dass er diese Verschärfungen begrüße. "Das Tricksen muss aufhören“, sagt Scott S. Der heute 29-Jährige ist seit Jahren Stütze-Empfänger, nahm Drogen, hat eine Schuppenflechten-Erkrankung. Diese Schuppenflechte habe er auch vorgeschoben, um in Ruhe gelassen zu werden, sagte er der Zeitung. 

Scott S. findet es dem Bericht zufolge deshalb richtig, wenn genauer hingesehen wird, wer arbeiten kann, aber nicht will – und umgekehrt. Bei ihm hätten die Berater im Jobcenter in diesen Jahren "1000 Augen zugedrückt", sagt Scott S. Mittlerweile scheint der Mann die Kurve gekriegt zu haben, will jetzt eine Ausbildung als Fernfahrer machen. 

Der Verein "Sanktionsfrei" hat eine andere Sicht. Der Verein unterstützt Bürgergeld-Empfänger mit Geld und Vermittlung von Anwälten. Gründerin Helena Steinhaus merkt jetzt schon, wie Empfänger an der geplanten Bürgergeld-Reform verzweifeln. Die Reform nennt sie "kalkulierten Verfassungsbruch". Auch in der Politik ist die Reform durchaus umstritten, aus der Wirtschaft gab es hingegen viel Lob.

In Grundsicherung soll Komplettstreichung möglich sein

Klar ist, dass es in der künftigen Grundsicherung möglich sein soll, Hilfeempfängern die Stütze zu kürzen und sie sogar komplett zu streichen bei schweren Versäumnissen. Mit den Änderungen sollen Teile der Anfang 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Reform rückabgewickelt werden. Fördern und Fordern sollen besser in Balance gebracht werden, die Betreuung soll in vielen Fällen engmaschiger werden. 

Grundsätzlich soll Vermittlung in Arbeit anders als beim Bürgergeld wieder Vorrang haben. Erscheint eine Qualifizierung als Erfolg versprechend, sollen Jobcenter dieser den Vorzug geben. Komplettstreichung soll möglich werden Konkret soll mit härteren Sanktionen belegt werden, wer gegen die Regeln der Jobcenter verstößt, einen Termin nicht wahrnimmt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert. 

Bei der ersten Pflichtverletzung: Leistungskürzung um 30 Prozent 

Wer als Empfänger von Grundsicherung einen ersten Termin im Jobcenter versäumt, soll sofort zu einem zweiten Termin eingeladen werden. Wer diesen Termin schwänzt, dem soll die monatliche Überweisung um 30 Prozent gekürzt werden. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, sollen die Geldleistungen komplett eingestellt werden. 

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Alle Leistungen inklusive der Unterstützung zur Unterkunft sollen jenen gestrichen werden, die auch im Monat darauf nicht erscheinen. Wird eine Arbeitsaufnahme verweigert, droht demnach künftig auch hier die komplette Streichung der Geldleistung. Bei der ersten sogenannten Pflichtverletzung sollen die Leistungen um 30 Prozent gekürzt werden können. Bei Arbeitsverweigerern soll das Geld für die Unterkunft direkt an den Vermieter fließen.  Auch das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden. So ist geplant, dass Karenzzeiten wegfallen. Das Schonvermögen soll stattdessen an die Lebensleistung geknüpft werden. Die Behörden sollen sich am Alter und den bisherigen Beitragszeiten orientieren. 

Auch bei "unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft" soll die Karenzzeit entfallen. 18 Jahre nach dem Start des damals umgangssprachlich Hartz IV genannten Systems hatte das Bürgergeld die Regeln für Langzeitarbeitslose und Bedürftige vor zwei Jahren teils entschärft. Die Bürgergeldreform galt als wichtigstes Sozialreform der Ampel-Koalition. Im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag war auch die Union beteiligt gewesen. Doch noch während der Regierungszeit der Ampel geriet das Bürgergeld immer mehr in die Kritik. 

Zwei Nullrunden beim Bürgergeld

Das Bürgergeld soll das verfassungsrechtliche gesicherte Existenzminimum auch beispielsweise bei Langzeitarbeitslosen gewähren. Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat. Kinder erhalten je nach Alter 357 bis 471 Euro. Im kommenden Jahr soll es die zweite Nullrunde in Folge geben, nachdem die Regelsätze 2023 und 2024 inflationsbedingt deutlich erhöht worden waren.

mit dpa

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