Vertrauen ausgenutzt: Haushaltshilfe zockt Rentner ab - mehrere tausend Euro abgehoben
Erst hat sie sich um ein älteres Ehepaar gekümmert. Dann hat sie die über 80-Jährigen bis auf den letzten Cent ausgenommen. Jetzt musste sich eine Germeringerin vor dem Amtsgericht wegen Untreue in 20 Fällen verantworten.
Germering - Die Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten wurde auf Bewährung ausgesetzt. Die Summe von rund 14 700 Euro, um die sie den Rentner betrogen hat, plus Zinsen muss sie laut Richterurteil zurückzahlen. Außerdem 600 Euro an den Sprintverein, der sich um jugendliche Straftäter kümmert.
Der inzwischen 85-Jährige Geschädigte hatte vor rund fünf Jahren mit seiner mittlerweile verstorbenen Ehefrau Unterstützung im Haushalt und beim Einkaufen gesucht. Bei Stefanie Lehenmeier aus Germering, die auch im Stadtrat sitzt, wurden sie fündig. Sie kümmerte sich um das Ehepaar, half im Haushalt und ging für die alten Leute einkaufen, berichtet ein Sprecher des Amtsgerichts auf Tagblatt-Anfrage. Auch die EC-Karte samt PIN-Nummer hat das Ehepaar der Angeklagten, die Mitglied im Stadtrat ist, anvertraut. Die in zwei Fällen verlangte Summe hatte die Frau abgehoben und auch dem 85-Jährigen übergeben.
Doch da war noch mehr. Wie sich Anfang 2021 herausstellte, war das Konto des Germeringers komplett überzogen. Stefanie Lehenmeier hatte zwischen Anfang November 2020 und Ende Februar 2021 insgesamt 20 Mal Geld vom Konto des Ehepaars abgehoben. Das berichtet Klaus Frank vom Weißen Ring gegenüber dem Tagblatt. Er betreut den 85-Jährigen seit dem Vorfall 2021 und war als Zeuge vor dem Brucker Amtsgericht geladen.
Im Minutentakt abgehoben
Zwischen 200 und 1400 Euro hob die Angeklagte ab, sagt Amtsrichter Martin Ramsauer gegenüber unserer Zeitung. Einige Auszahlungen geschahen innerhalb weniger Minuten.
Die Ehefrau des Geschädigten war laut Frank schwer erkrankt, als die Angeklagte das erste Mal unerlaubt Geld vom Konto abhob. Einige Wochen später verstarb die Seniorin. Um die Bezahlung der Beerdigung in Höhe von 2700 Euro sollte sich die Haushaltshilfe kümmern, berichtet Frank. Das sei aber nicht geschehen.
Als der Rentner von der Bank über die Überziehung seines Kontos erfuhr, riet ihm diese, zur Polizei zu gehen. Zu der offenen Rechnung des Bestattungsinstituts und dem überzogenen Konto kamen nicht bezahlte Mietkosten hinzu. Vom leeren Konto konnte nichts abgebucht werden.
Nach der Meldung bei der Polizei tauchte der Fall beim Weißen Ring München auf. Der Verein kümmert sich um Kriminalitätsopfer. Die Beerdigungskosten und drei Monatsmieten übernahm für den geschädigten Rentner in der schwierigen Zeit der Weiße Ring.
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Als er einmal den 85-Jährigen zur Bank begleitete, habe dieser beim Anblick des leer geräumten Kontos angefangen zu weinen, erzählt Frank. „Die ganze Geschichte hat ihn maßlos mitgenommen.“ Der Senior tue sich schwer, jemandem zu vertrauen. Obendrein wurde das Verfahren nach zwei Jahren zunächst eingestellt. Der Rechtsanwalt des 85-Jährigen legte Beschwerde ein. Mit Erfolg. Nun kam es zum Prozess.
Vor Gericht erklärte die Angeklagte, dass sie das Geld auf Anweisung des Rentners abgehoben und ihm ausgehändigt hatte. Die Germeringerin deutete im Prozess an, dass der Senior das Geld womöglich versteckt und vergessen habe. Doch der Richter schenkte dem keinen Glauben.
Martin Ramsauer sprach nach zwei Verhandlungstagen in Fürstenfeldbruck das Urteil. „Wenn das jemand als Einkommensquelle verwendet, dann kann man das als gewerbsmäßig sehen.“ Damit sei für jede einzelne der 20 Taten mit mindestens Monate Strafe zu rechnen. Ob der Rentner sein Geld bald wiederbekommt, ist erst sicher, wenn die Verteidigung nicht in Berufung geht.