Gekauftes Pferd lahmt: Frau (46) verklagt Tierarzt und Verkäufer

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Pferde-Käuferin verklagt Tierarzt und Verkäufer. © Symbolfoto: imago

Weil ihr neu gekauftes Pferd plötzlich lahmt, verklagte eine 46-jährige Frau den Verkäufer und den Tierarzt. Die müssen der Besitzerin nun den Kaufpreis erstatten.

Landkreis – Weil ihr Pferd vier Wochen nach dem Kauf zu lahmen begonnen hat, hat eine Frau aus dem Landkreis Weilheim-Schongau den Verkäufer und einen Tierarzt aus dem Landkreis Ebersberg am Münchner Landgericht verklagt. Mit dem nunmehr geschlossenen Vergleich bekommt die 46-Jährige das Pferd praktisch geschenkt.

Neu gekauftes Pferd lahmt: Besitzerin verklagt Tierarzt und Verkäufer

15 000 Euro hat die Klägerin vor zweieinhalb Jahren für „Why Not“ bezahlt. Neben dem Kaufpreis hat sie Ersatz ihrer Kosten etwa für Futter und Tierarzt eingeklagt. Insgesamt wollte sie über 30 000 Euro haben – gegen Rückgabe des Pferdes. In der mündlichen Verhandlung im November hat die Vorsitzende Richterin von einem „klaren Fall“ gesprochen (wir berichteten).

Gegenüber dem Verkäufer, einem Allgäuer Züchter, half der Frau aus dem Kreis Weilheim eine „Beweislastumkehr“. Diese greift zugunsten von Privatkäufern, wenn sich innerhalb eines halben Jahres nach dem Kauf ein Mangel zeigt. Deshalb hätte der Verkäufer beweisen müssen, dass die bei der Ankaufsuntersuchung festgestellte Fehlstellung der Zehen des linken Vorderbeins nicht ursächlich für das Lahmen war. Dieser Nachweis ist ihm nicht gelungen: Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger hielt andere Ursachen zwar für möglich, aber nicht für zwingend.

Veterinär hätte über Risiko einer „Zehenfehlstellung“ aufklären müssen

Auch die Klage gegen den Tierarzt hielt die Richterin für begründet. Der Veterinär aus dem Landkreis Ebersberg hatte zwar über das Risiko infolge der Zehenfehlstellung aufgeklärt. Nach Auffassung des Sachverständigen hätte er jedoch zusätzlich darüber aufklären müssen, dass das Risiko bei einem „jungen, unbelasteten Pferd“ erhöht ist. Die Frage, ob die beweisbelastete Klägerin das Pferd auch gekauft hätte, wenn sie über die Risikoerhöhung aufgeklärt worden wäre, ist nicht erörtert worden.

Seine Mandantin habe in der Zwischenzeit eine emotionale Beziehung zu „Why Not“ aufgebaut hat, hat der Anwalt der Klägerin in der Verhandlung erklärt und vorgeschlagen, dass die Beklagten den Kaufpreis zurückzahlen und seine Mandantin das Pferd behält. Diesem Vergleichsvorschlag, den das Gericht aufgriff, haben Verkäufer und Tierarzt nun zugestimmt. Zurückzahlen müssen die zwei „Gesamtschuldner“ die 15 000 Euro gemeinsam. Wer wie viel, ist ihre Sache. Grundsätzlich sieht das Gesetz halbe-halbe vor.

Pferdeverkäufer und Tierarzt müssen 15 000 Euro zahlen

Sieht man von Zinsen für die 15 000 Euro ab, hat die Weilheimerin „Why Not“ geschenkt bekommen: Die Kosten für Futter und Tierarzt hätte sie ja ohnehin tragen müssen.

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