Unsinniger Donnerstag: Stadt Grafing erlässt diese Anordnungen

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Am Marktplatz in Grafing wird der Unsinnige Donnerstag bis spät in die Nacht gefeiert © luissantos84

Der Marktplatz wird ab 15.30 Uhr gesperrt, „Vorglühen“ soll unterbunten werden

Grafing – Morgen haben die Narren in der Bärenstadt das Sagen – zumindest ab 19 Uhr. Dann wird auf dem Grafinger Marktplatz getanzt und gefeiert. Hierzu weist die Stadtverwaltung Grafing in einer Pressemitteilung auf folgende Anordnungen hin: Für diese Veranstaltung sind in dem angegebenen Zeitraum weiträumige Absperrungen des Marktplatzes vorgesehen. Grund hierfür ist gemäß Sicherheitskonzept bei öffentlichen Veranstaltungen die Optimierung von Maßnahmen zur sicheren Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.

Ein Sicherheitsdienst wird die Veranstaltungsfläche kontrollieren und im gebotenen Fall ein- und auch durchgreifen. Im Bereich der Veranstaltungsfläche sind folgende Anordnungen zu beachten: die Mitnahme von Glas in jeder Form ist verboten, alkoholische Getränke dürfen nicht mitgeführt werden. Zudem ist es verboten, Rucksäcke mit auf den Marktplatz zu nehmen.

Der Veranstalter und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, die mitgebrachten Rucksäcke ab Einlassbereich in den Veranstaltungsort für die Dauer der Veranstaltung abzunehmen. Beim Verlassen der Veranstaltung wird dann der Rucksack wieder zurückgegeben. Auch dürfen stichprobeartige Kontrollen durchgeführt werden. Natürlich ist es untersagt, das Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Alkohol trinken. Ab 16 Jahren ist es erlaubt, Bier und Wein zu trinken, Branntwein und zum Beispiel Alkopops sind komplett verboten.

Die Besucher werden gebeten, sich auf der Veranstaltungsfläche und in der Umgebung um den Marktplatz so zu verhalten, dass andere nicht belästigt, gefährdet oder geschädigt werden. Bereits ab 15.30 Uhr wird der Marktplatz für den Verkehr gesperrt. Wie auch beim Volksfest ist es rund um den Veranstaltungsbereich verboten, alkoholische Getränke mitzuführen und diese im öffentlichen Bereich zu trinken.

Diese Maßnahme, die beim Volksfest mit Hilfe der Polizei präventiv wirksam ist, soll das offensichtliche „Vorglühen“ mit harten alkoholischen Getränken unattraktiv machen und einschränken.

red

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