Frau fährt für Selfie fast in den Walchensee – und nötigt dann einen Ranger

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Selfies an schönen Orten sind beliebt. Eine Penzbergerin hat es am Walchensee allerdings übertrieben und stand deshalb vor Gericht. © Stefan Puchner

Erst parkte sie auf dem Kiesufer am Walchensee, um Bilder zu machen, dann fuhr sie rückwärts mit dem Auto auf einen Ranger zu. Dafür wurde eine Penzbergerin nun zu 13.500 Geldstrafe verurteilt.

Walchensee/Wolfratshausen – Am Walchensee gibt es immer wieder mal Ärger mit Besuchern, die die Naturschutzregeln missachten. Aber was sich eine Penzbergerin im vergangenen Sommer erlaubte, überstieg das Vorstellungsvermögen des Amtsrichters. „Dass jemand mit dem Auto fast in den See reinfährt, um ein Selfie zu machen, habe ich noch nicht erlebt“, gestand Richter Helmut Berger. „Als ich das gesehen habe, habe ich soo einen Hals gekriegt. Das ist grauenhaft.“ Weil die 44-Jährige dann auch noch mit ihrem Mercedes rückwärtsfahrend auf den Ranger zugesteuert sein soll, der sie und ihre Tochter am Seeufer zur Rede stellen wollte, musste sich die Frau kürzlich wegen Nötigung vor Gericht verantworten. Sie wurde zu 13.500 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze) verurteilt.

Auto auf dem Kiesstrand abgestellt, um Fotos zu machen

„Ich bin schockiert, dass das so ein Ausmaß annimmt“, erklärte die Beschuldigte vor Gericht. Sie habe beim Ausflug für sich und ihre Tochter Fischsemmeln kaufen wollen. Und weil auf dem Schild am Straßenrand gestanden habe: „Zufahrt bis Fischerei frei“, sei sie davon ausgegangen, dass sie dort habe fahren dürfen. Allerdings bog sie noch vor Erreichen des Ziels an einer lichten Stelle ab und stellte ihr Auto auf dem Kiesstrand ab. „Um Fotos zu machen“, wie sie vor Gericht einräumte. „Ich wusste nicht, dass das ein Landschaftsschutzgebiet ist.“

Deshalb habe sie auch nicht gewusst, was das Problem des Radfahrers gewesen sei, der aufgebracht („Er benahm sich wie die Axt im Wald“) auf sie zugekommen sei. Nachdem der Radler die Situation fotografiert hatte, sei er weitergefahren. Dann sei plötzlich der Ranger aufgetaucht. Dieser habe sie darauf hingewiesen, dass sie sich in einem Landschaftsschutzgebiet befinde und eine Ordnungswidrigkeit begangen habe.

Ranger: „Sie ist mir bis ans Schienbein gefahren“

Was dann weiter passierte und aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat machte, darüber gingen die Aussagen auseinander. Die Angeklagte behauptete, der Ranger (dem sie nicht abgenommen habe, dass er Ranger ist) habe sich geweigert, ihr seinen Ausweis zu zeigen. Sie habe es mit der Angst zu tun bekommen, sich mit ihrer Tochter ins Auto gesetzt, dieses von innen verriegelt und sei „leicht nach hinten, nicht Vollgas, nur fünf bis sechs Meter“ gefahren, um wenden zu können.

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Der Geschädigte gab in seiner Zeugenaussage zu Protokoll, dass er anhand seiner Kleidung zweifelsfrei als Ranger zu erkennen gewesen sei und überdies auch seinen Ranger- und seinen Personalausweis gezeigt habe. Dann habe er das Fahrzeug der Angeklagten fotografiert, um die Ordnungswidrigkeit zu dokumentieren. Da die Dame ihre Personalien nicht habe angeben wollen, habe er versucht, die Polizei hinzuzuziehen. Während er noch die Nummer gewählt habe, habe er plötzlich „Reifen durchdrehen“ gehört und das Auto rückwärts auf sich zukommen sehen. „Sie ist mir bis ans Schienbein gefahren“, so der Zeuge. Dann sei die Frau zurück auf die Straße gefahren und „mit durchdrehenden Reifen“ davongerauscht.

Richter hat keinen Zweifel an der Schilderung des Zeugen

„Daran habe ich meine Zweifel“, erklärte der Verteidiger, nach dessen Meinung ein Durchdrehen der Reifen bei dem Fahrzeugmodell der Angeklagten „gar nicht sein kann“. Er beantragte, seine Mandantin nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen. Es tue ihr leid, dass sie in ein Landschaftsschutzgebiet gefahren sei, sagte die Penzbergerin. „Ich wäre auch bereit gewesen, für die Ordnungswidrigkeit zu bezahlen, die ich da begangen habe.“

Doch so günstig kam sie nicht davon. Das Gericht war in der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, „dass es sich genauso abgespielt hat, wie der Zeuge es geschildert hat“. Richter Helmut Berger verurteilte die Geschäftsführerin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 150 Euro, was sich auf insgesamt 13.500 Euro summiert (die Staatsanwältin hatte 100 Tagessätze à 80 Euro beantragt).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Zudem verhängte er eine Führerscheinsperre von insgesamt acht Monaten. „Sie fährt auf den Mann zu, um ihn dazu zu bewegen, den Weg freizumachen – das ist Nötigung. Und das nur, weil man denkt, man kann am Walchensee überall hinfahren, um ganz tolle Bilder zu machen“, erläuterte Berger in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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