Die Mehrzahl der Gebäude auf dem ehemaligen Fliegerhorst bei Penzing steht unter Denkmalschutz. Das wirft Probleme auf – für den Zweckverband (ZV) Area 61 ebenso wie für mögliche Nachnutzer.
Penzing – Die Bayerische Denkmalliste zählt für den Fliegerhorst 15 Gebäude und Gebäudekomplexe auf, die zwischen 1935 und 1938 im Stil der sogenannten Bayerischen Postbauschule errichtet wurden. Darunter sind Stabs- und Mannschaftsgebäude, Flugzeughangars, das ehemalige Offizierscasino, eine Sporthalle und der sogenannte Klosterhof, ein mehrgliedriger Gebäudekomplex um einen Innenhof, mitsamt Einfriedung und Treppenanlage. Unter Denkmalschutz stehen die Gebäude seit 2013.
Gebäude auf Penzinger Fliegerhorst baufällig, aber denkmalgeschützt - hohe Sanierungskosten
Als die Bundeswehr noch vor Ort war, kümmerten sich ein Hausmeister und eine Vielzahl von Handwerkern um die Instandhaltung der historisch wertvollen Bauten. Doch inzwischen verfallen sie immer mehr. Peter Hammer, ZV-Vorsitzender und Penzinger Bürgermeister, nennt Feuchtigkeitsschäden als größtes Problem.
Laub vom üppigen Baumbestand auf dem Gelände verstopfe die Dachrinnen, sodass Wasser an den Fassaden herablaufe und Putzschäden verursache. Die nicht genutzten Gebäude werden nicht mehr beheizt, die Wasserleitungen nicht mehr durchgespült. Ein Gebäude sei massiv von Schwarzschimmel befallen. Gleichzeitig hole sich die Natur das Gelände zurück – Tennisplätze und Laufbahn seien bereits überwachsen.
„Durch das Brachliegen haben die Gebäude gelitten“, fasst Hammer zusammen. Wenn der Eigentumsübergang von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an den ZV stattgefunden hat, muss dieser sich um die Gebäude kümmern – was angesichts des hohen Sanierungs- und Umnutzungsaufwands die Leistungsfähigkeit des Zweckverbands übersteige.
Hammer strebt deshalb die Erstellung eines Kommunalen Denkmalschutzkonzepts (KDK) an. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Verbandsversammlung des ZV in ihrer jüngsten Sitzung. Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege zeitnah nach dem Erwerb des Geländes den Zustand des Gebäudebestands und den Sanierungsaufwand zu ermitteln. Dabei soll sich auch zeigen, welche Einschränkungen für die Nachnutzung sich aus dem Denkmalschutz ergeben.
Umbauten für „Area61“ aufwendig - Gebäude von der Denkmalschutzliste streichen?
Diese könnten durchaus erheblich sein. „Der ADAC und die Penzing Studios haben Interesse, Teile des denkmalgeschützten Gebäudebestands zu nutzen“, so Hammer. Allerdings wären im Hinblick auf Belichtung, Deckenhöhen, Brandschutz und Barrierefreiheit Umbauten erforderlich – und die wären unter denkmalpflegerischen Auflagen erheblich aufwendiger. Was wiederum heißen könnte, dass mögliche Nachnutzer abwinken. „Dann leiden die Gebäude ja noch mehr“, gibt Hammer zu bedenken.
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Der ZV-Vorsitzende stellt deshalb die Frage in den Raum, ob man einige der Gebäude wieder von der Denkmalliste entfernen oder zumindest die Auflagen lockern könnte. „Die Sicht des Denkmalschutzes darf nicht die alleinige Sicht sein.“ Vielmehr gelte es, die gesamte Gemengelage zu betrachten und sinnvolle Lösungen zu finden.
Wobei auch für Hammer der Denkmalschutz bei einigen historisch besonders bedeutsamen Gebäuden – Sporthalle, Klosterhof, Offizierskasino, Stabsgebäude mit Glockenturm – nicht zur Diskussion steht. Bei anderen Bauten sei die Denkmaleigenschaft jedoch weniger nachvollziehbar – oder bereits beschädigt. An den Gebäuden, die der Landkreis als Flüchtlingsunterkünfte nutzt, mussten etwa die alpenländischen Balkone aufgeschnitten werden, um einen zweiten Fluchtweg zu schaffen – hier hatte der Brandschutz den Vorrang.
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