„Area 61“: Landsberg und Penzing warten auf die BImA
Landkreis - Der ehemalige Fliegerhorst Landsberg bei Penzing heißt jetzt offiziell „Area 61“. „Die Marke ist eingetragen“, verkündete Penzings Bürgermeister Peter Hammer bei der jüngsten Sitzung des Zweckverbands Innovationscampus Penzing-Landsberg. Wer auf weitere große Erfolge wartete, wurde allerdings enttäuscht.
Zwar hätten Teilnehmer der regionalen Wohnungsbaukonferenz in München laut Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl die Arbeit des Zweckverbandes und die bereits erreichten Ziele gelobt. „Da kann man schon mal stolz sein.“ Aber schon bei der Fraunhofer-Potenzialstudie „Erneuerbare Energien“ für das Areal machte sich Unzufriedenheit im Zweckverbands-Gremium breit. Untersucht wurden die Vorteile eines zentralen Wärmenetzes, eines Teilwärmenetzes oder einer dezentralen Versorgung – konkrete Handlungsanweisungen fehlten jedoch. Auch er sei deshalb unzufrieden, so Hammer. Aber man komme momentan nicht wirklich weiter, weil die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die das Gelände für den Bund verwaltet, nicht die notwendigen Daten liefere.
Wie ist die Situation aktuell? Es gibt drei Zwischennutzer: ADAC, Penzing Studios und Landratsamt. Letzteres hat dort momentan 602 Geflüchtete in sechs Gebäuden untergebracht. Weitere 60 Plätze könnten im Haus 10 entstehen, allerdings muss dort erst der Schimmel beseitigt werden. Zusätzliche rund 40 Plätze beanspruche das Landratsamt, sodass insgesamt rund 700 Plätze belegt beziehungsweise aktivierbar seien, so Hammer.
Da sowohl Landrat Thomas Eichinger (CSU) als auch Hammer eine ‚Obergrenze‘ von 750 Geflüchteten auf dem Fliegerhorst gesetzt haben, sind also noch rund 50 Plätze zu akquirieren. Das Landratsamt hatte dazu bei der BImA und beim Zweckverband wegen des ehemaligen Stabsgebäudes nachgefragt, ebenso wegen der in der Pandemie als Impfzentrum und Teststrecke genutzten Gebäude – und jeweils eine Absage erhalten. Die Penzing Studios und der ADAC planten dort weitere Entwicklungen, so Hammer. Zudem lägen diese Gebäude mitten im Gelände und seien schwierig zu den zwischengenutzten Gebäuden abzugrenzen. Der Zweckverband habe dem Landrat „per Brief“ einen Gegenvorschlag gemacht, so Hammer: Zwei Gebäude am westlichen Rand des Gebiets seien leicht zu erschließen. „Bisher haben wir aber keine Antwort erhalten.“
Wann wird verkauft?
Was die Untersuchungen zur PFC-Belastung angeht, soll erst ein Grundwassermodell erstellt werden, sodass der Tracerversuch (der KREISBOTE berichtete) erst später stattfinden kann. Sonstige ‚normale‘ Altlasten seien aber wohl überschaubar. Problematisch ist der Zeitpunkt des Eigentumsüberganges von der BImA an den Zweckverband. Vor allem, was die Kosten angeht, tappt man im Dunkeln. Denn das Wertermittlungsgutachten der BImA „verzögert sich immer weiter“, so Hammer. Kritik übt er auch an der Entwicklung der Ausgleichsflächen, die für Erweiterungen beim Militärflughafen Lechfeld nötig sind – und die die BImA dem Penzinger Areal im Südosten jenseits der Rollbahn ‚abknappst‘. Sollte die „rote Linie“ weiter verschoben werden, fielen darunter auch Gebiete, die der ADAC bereits habe untersuchen lassen, „über die wir aber dann gar nicht mehr sprechen können, weil sie nicht mehr zur Verkaufsfläche gehören“.
Im Gremium waren zudem weitere Befürchtungen zu hören: Ob die BImA vielleicht aufgrund der aktuellen Kriegssituation in Europa doch selbst Teile oder gar das gesamte Gebiet der „Area 61“ selbst für militärische Zwecke reaktivieren wolle. Eine entsprechende Anfrage der Redaktion bei der BImA beantwortete diese wie folgt: Aktuell prüfe man, „wo ein von der Bundeswehr geltend gemachter Grundstücksbedarf am besten gedeckt werden“ könne. Dabei beziehe man „grundsätzlich sämtliche im Eigentum der BImA stehenden Liegenschaften“ ein. Das gelte auch für den Fliegerhorst Penzing. Die Prüfung stehe aber noch am Anfang und umfasse einen „relativ großen Suchraum“ – weshalb es keinen Grund gebe, die Gespräche mit dem Zweckverband über „den Verkauf des Fliegerhorst auszusetzen“.
„Vieles von dem, was wir heute Abend gehört haben, ist schwer verdaulich“, fasste Hammer zusammen. Ob man denn alles, was man jetzt hier beschließe, „auf Luftschlösser“ baue, hakte ein Teilnehmer nach. Ganz so extrem wollte es Hammer nicht ausdrücken – aber wenn der Krieg in der Ukraine so weitergehe, könne man das auch nicht ganz verneinen. „Und auch für dann mögliche Lechfeld-Erweiterungen würden immer mehr Ausgleichsflächen anfallen“ – zu Lasten der Area 61. In Deutschland stünden allerdings alle Konversionsflächen vor diesem Problem. Und es komme eben auch vor, dass ein Gebiet kurz vor dem Eigentumsübergang dann doch vom Bund benötigt werde. Ein positiver Aspekt ‚gegen‘ diese Möglichkeit seien deshalb die Zwischennutzungen, die zumindest für die Dauer der befristeten Verträge die vermieteten Gebiete ‚belegen‘.
Eine positivere Nachricht: Was den Artenschutz angeht, dürfte das Gelände nach ersten Rückmeldungen des beauftragten Unternehmens relativ ‚ungefährdet‘ zu sein. Die für die Bauleitplanung notwendige Kartierung des Gebiets findet allerdings erst im kommenden Jahr statt.