Ein Psychotherapeut hat seine Stellung im kbo-Klinikum in Taufkirchen ausgenützt und intime Beziehungen mit zwei Patientinnen unterhalten. Wegen seines Geständnisses kam der Mann mit einer Bewährungsstrafe davon.
Taufkirchen – Wegen Sex mit zwei Patientinnen ist ein ehemaliger Psychotherapeut des Isar-Amper-Klinikums Taufkirchen am Freitag vom Amtsgericht Landshut verurteilt worden. Der 42-jährige Psychologe kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Berufsverbot davon.
Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann seine Stellung missbraucht, um zwischen November 2022 und April 2023 in den Räumlichkeiten des Klinikums seine sexuellen Bedürfnisse an den schutzbedürftigen Frauen zu befriedigen. Angeklagt waren 22 Fälle.
Bei beiden Frauen handelte es sich um psychisch kranke Straftäterinnen, die nach Paragraph 63 in der psychologisch-forensischen Abteilung des Klinikums untergebracht waren. Laut Anklage war es zu Küssen in seinem Büro und zu Sex im Rahmen von Therapiesitzungen gekommen.
Auch außerhalb hat es Geschlechtsverkehr zwischen dem seit 2016 im kbo-Klinikum beschäftigten Psychologen und Patientinnen gegeben: In einem Fall war der Angeklagte nach einem begleiteten Ausgang kurz vor der Rückkehr in die Klinik mit einer Geschädigten in ein Waldstück gefahren. Dort fragte er die Frau, ob sie wolle, dass er sie berühre, „wie ein Mann eine Frau berührt“.
Kein Wort des Bedauerns
„Beide Seiten wollten es so“, sagte der Angeklagte am Freitag. „Das mag sein“, entgegnete Richterin Sarah Brenner. Aber sie frage sich, warum er es zugelassen habe? „Naivität. Dummheit. Nicht nachgedacht“, so die knappe Antwort des Psychologen nach längerem Überlegen.
Er habe die Patientinnen schon länger gekannt: „Das hat sich langsam entwickelt.“ Als die „Angebote“ gekommen seien, habe er Mitleid gehabt und den Frauen gesagt, er werde sie „nicht ablehnen“. „Aber ich habe ihnen sicher keine Gefühle vorgespielt.“
Der 42-Jährige ließ die Vorwürfe von seinem Verteidiger Markus Ott zu Prozessbeginn vollumfänglich einräumen. Er selbst schilderte im Folgenden mit kaum wahrnehmbarer Stimme die Umstände, die zu den Affären geführt hatten, wobei er in beiden Fällen stets nur von „die Patientin“ sprach. Worte des Bedauerns waren bis zuletzt nicht zu hören.
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Die milde Strafe von einem Jahr auf Bewährung begründete Richterin Brenner unter anderem mit dem „hohen Wert“ des Geständnisses, da der Angeklagte damit den zwei Zeuginnen belastende Aussagen vor Gericht erspart habe. „Ob das Geständnis auch von Schuldeinsicht und Reue getragen war, sei mal dahingestellt.“
Entsetzt über das milde Urteil zeigte sich dagegen Nebenklagevertreterin Julia Weinmann. Der Psychologe habe sich „über die Frauen erhoben“ und „auf sittlich niedrigster Stufe“ gehandelt, hatte Weinmann in ihrem Plädoyer gesagt.
600 Seiten lange Anklageschrift
Die Anwältin äußerte auch den Verdacht, dass der 42-Jährige nach den angeklagten Vorfällen sogar noch „weitergemacht“ habe: in einem Mädchenwohnheim. Laut Brenner hat die Akte des Angeklagten tatsächlich „über 600 Seiten“; weiteres sei aber nicht angeklagt worden.
Aufgeflogen war das Ganze, weil sich Weinmanns Mandantin einer Kollegin des Angeklagten anvertraut hat. Weinmanns Fazit: „Dieser Fall hätte mindestens vor ein Schöffengericht müssen.“ Empört wies die Anwältin auch darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft die Straftaten ursprünglich gar nur mit einem Strafbefehl hatte ahnden wollen. Da auf diesem Weg aber kein Berufsverbot ausgesprochen werden kann, war es zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens war bereits ein vorläufiges Berufsverbot verhängt worden. Ott äußerte diesbezüglich, dass sein Mandant „unabhängig davon in seinem Beruf keinen Fuß mehr auf den Boden setzen wird“, da künftige Arbeitgeber durch das Führungszeugnis automatisch über seine Vergangenheit in Kenntnis gesetzt würden. Brenner verhängte schließlich ein Berufsverbot von drei Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.