Die Gemeinde Wörth beantragt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Staatsstraße durch Hörlkofen.
30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt von Hörlkofen – dieses Ziel verfolgt die Gemeinde Wörth mit einem einstimmigen Beschluss, um für die Anwohner die Verkehrssituation erträglicher zu gestalten. „Innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h“ lautet die offizielle Bezeichnung dafür. Eingeschlossen werden soll damit auch das geplante neue Siedlungsgebiet Hörlkofen Nord VI. „Danke, das ist ein starkes Signal“, kommentierte Bürgermeister Thomas Gneißl (ÜPWG) das einmütige Votum für einen Antrag, der nun ans Landratsamt und das Staatliche Bauamt Freising geht.
Gneißl erläuterte, dass die Ortsdurchfahrt (Staatsstraße 2331) seit Inbetriebnahme der A94 eine „hohe Kfz-Belastung aufweist“. Besonders der Schwerlastverkehr habe signifikant zugenommen. Die lärmtechnische Untersuchung durch ein Fachbüro, das im Rahmen des Bebauungsplans Hörlkofen Nord VI damit beauftragt wurde, „hat zweifelsfrei ergeben, dass die hohe Lärmbelastung auf den Bestandsverkehr zurückzuführen ist“. Sie werde durch die Auswirkungen des Bebauungsplans unwesentlich erhöht.
Im Rahmen der Abwägung habe die Gemeinde überprüft, inwieweit Maßnahmen entlang der Staatsstraße möglich seien, um die Bevölkerung vor Lärm und Abgasen zu schützen – mit negativem Ergebnis: „Für aktive Lärmschutzmaßnahmen, etwa eine Lärmschutzwand, fehlen die notwendigen Grundstücke, um diese errichten zu können.“ Zudem würden zahlreiche Zufahrtsstraßen und Grundstückseinfahrten angrenzen, die notwendigerweise eine Schutzwand unterbrechen und diese „in weiten Bereichen wirkungslos“ machen würden.
Der Einsatz von lärmmindernden Asphaltbelägen sei bei Geschwindigkeiten bis 50 km/h keine relevante Alternative. Eine Reduktion auf 30 km/h sieht die Gemeinde als wirksame Möglichkeit, um den Verkehr zu beruhigen und für eine Lärmreduktion zu sorgen.
Zur Unterstützung des Antrags hat sich die Kommune eine Anwaltskanzlei zur Seite geholt. Parallel werden Stellungnahmen der Fachplanungsbüros für Immissionsschutz und Verkehr angefordert. In den Stellungnahmen betroffener Bürger zum Bebauungsplan Hörlkofen Nord VI im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung waren der Verkehrslärm auf der Ortsdurchfahrt und ihre künftige Gestaltung ebenfalls ein zentrales Thema.
Teilweise würden durch den Schwerlastverkehr die Fenster wackeln. In einem anderen Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass auf der stark frequentierten Straße sehr schnell gefahren werde. In ihren Antworten verwies die Gemeinde darauf, dass diese Probleme zwar nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden könnten, dass aber die Möglichkeit einer Begrenzung auf 30 km/h geprüft werde.
Da das neue Baugebiet über einen Kreisverkehr angebunden werden soll, gab es auch hierzu Anmerkungen. Einerseits wurde die verkehrsberuhigende Wirkung begrüßt, andererseits befürchtet, dass die in den Kreisel einbiegenden Fahrzeuge nachts die umliegenden Grundstücke und Häuser beleuchten würden. Sichtschutzwände und Pflanzungen seien deshalb erforderlich.
Petra Schletter (Grüne) meinte, sie verstehe den Einwand, und führte den Bestandsschutz an. In der Abwägung wurde festgehalten, dass in einem dem Verfahren nachgelagerten Monitoring eine Begehung mit den Betroffenen durchgeführt wird, wenn der Kreisel umgesetzt ist, um die Lichteinwirkung zu überprüfen. Immergrüne Bepflanzungen als Blendschutz seien grundsätzlich vorstellbar, eine Sichtschutzwand „aus Gründen des Orts- und Landschaftsbilds“ nicht. Auch Grundstücksfragen wären noch zu klären. Auf Ebene des Bebauungsplans ergebe sich vorerst kein weiterer Handlungsbedarf.