Steuern sparen als Mieter: Diese Tipps lohnen sich für Ihre Erklärung

Jetzt muss es bei vielen schnell gehen: Denn die Steuererklärung 2024 muss bis zum 31.7.2025 abgegeben werden, wenn Sie ohne Hilfe abgeben und zur Abgabe verpflichtet sind. Wer zur Miete wohnt, hat bei der Vorbereitung für die Steuererklärung oft einen Vorteil – denn bestimmte Kosten können direkt aus der Nebenkostenrechnung übernommen werden.

Nebenkostenabrechnung: Diese Kosten lassen sich absetzen

Viele Leistungen, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind, gelten steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen etwa die Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder der Winterdienst. Steuerlich anerkannt werden 20 Prozent der Lohnkosten – bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr. Materialkosten bleiben außen vor.

Auch Handwerkerleistungen, die über die Nebenkosten auf Mietende umgelegt werden – etwa die Wartung der Heizungsanlage oder Schornsteinfegerarbeiten –, können angesetzt werden. Auch diese lassen sich in der Steuererklärung angeben. Abziehbar sind ebenfalls 20 Prozent der Lohnkosten, allerdings gedeckelt auf 1.200 Euro im Jahr.

Profitipp: Sofern noch keine Nebenkostenabrechnung für 2024 vorliegt, können auch die Daten des Vorjahres genutzt werden.

Eigene Beauftragungen: Haushaltshilfen und Handwerksarbeiten absetzen

Auch wer privat eine Reinigungskraft, eine Person zum Babysitting oder einen Handwerksbetrieb beauftragt, kann die Aufwendungen steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, es handelt sich um Arbeiten im eigenen Haushalt. Dazu gehören beispielsweise das Streichen eines Raums oder die Reparatur der Waschmaschine.

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, dass eine Rechnung vorliegt, die Lohn- und Materialkosten getrennt ausweist, und dass die Zahlung unbar – also per Überweisung – erfolgt. Die genannten Höchstbeträge gelten für alle begünstigten Leistungen zusammen, unabhängig davon, ob sie direkt beauftragt oder über die Nebenkosten abgerechnet wurden.

Über Stefan Heine

Stefan Heine ist CEO von smartsteuer und gelernter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Bei smartsteuer digitalisiert er mit seinem Team einen der analogsten Prozesse Deutschlands: die Steuererklärung. smartsteuer bietet Online-Steuererklärungen an und wurde mehrfach Testsieger in unabhängigen Studien von Steuer-Software. Das Unternehmen ist seit 2010 am Markt und hat seinen Nutzer:innen schon zu mehr als 1,5 Milliarden Euro an Steuererstattungen verholfen.

Neu hier? Umzugskosten absetzen

Sie sind erst neu in der Wohnung, denn Sie sind für den Job umgezogen? Dann lässt sich das als Werbungskosten von Arbeitnehmenden steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass er in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit einer neuen Tätigkeit oder einer Versetzung steht oder der Arbeitsweg dadurch deutlich verkürzt wird.

Absetzbar sind dann zum Beispiel Transportkosten, doppelte Mietzahlungen in der Übergangszeit, Maklerkosten für eine Mietwohnung sowie Fahrt- und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit dem Umzug. Wer das nicht so kleinteilig angeben mag, kann auch auf eine Pauschalen zurückgreifen. Diese beträgt 964 Euro sowie weitere 643 Euro pro weiterer verwandter Person. Findet der Umzug aus privaten Gründen statt, lassen sich die veranlassten Umzugskosten – etwa für ein Transportunternehmen – als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigen.

Und nicht vergessen: Homeoffice-Pauschale mitnehmen

Ein moderner Klassiker ist die Homeoffice-Pauschale. Sie beträgt 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Unbedingt daran denken: Für Tage, an denen die Homeoffice-Pauschale beansprucht wird, kann meist keine Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeitsstätte angesetzt werden. Wer keinen Arbeitsplatz für Büroarbeiten im Betrieb hat, kann die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen. Dies betrifft zum Beispiel Lehrer:innen.

Die Homeoffice-Pauschale gilt für all die Fälle der Arbeit von zu Hause, wo kein Arbeitszimmer abgesetzt werden kann. Denn nur wenn das Arbeitszimmer tatsächlich den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt – etwa bei Menschen, die ausschließlich Remote arbeiten – können die tatsächlichen Kosten anteilig geltend gemacht werden. Dazu gehören dann Miete, Strom, Reinigungskosten sowie jene aus der Nebenkostenabrechnung.

Dieser Beitrag stammt aus dem EXPERTS Circle – einem Netzwerk ausgewählter Fachleute mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung. Die Inhalte basieren auf individuellen Einschätzungen und orientieren sich am aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis.