Abmahnung wegen "zu pünktlichem" Feierabend: Angestellter teilt kuriose Forderung

In der Regel sind in Arbeitsverträgen die wesentlichen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers festgehalten. So beispielsweise auch die Wochenarbeitsstunden und wie diese im Einzelnen erbracht werden müssen. Ein User der Plattform "Reddit" teilte kürzlich, dass er eine Abmahnung bekommen habe, weil er "zu pünktlich" Feierabend gemacht hätte. 

Arbeitsrecht: Abmahnung wegen zu pünktlichem Feierabend

Der User klagt bei "Reddit" wie folgt über seine Abmahnung: "Arbeite in einem Bürojob mit klaren Arbeitszeiten: 9 bis 17 Uhr. Keine Gleitzeit, kein Überstundenkonto. Also packe ich halt um 17:00 meinen Kram und geh. Letzte Woche ruft mich mein Chef ins Büro: Ich würde 'nicht genug Einsatz zeigen' und 'mich zu sehr an die Uhr klammern'. Heute kam die Abmahnung, weil ich mehrfach 'ohne Rücksprache pünktlich Feierabend gemacht' habe." 

Was ist eigentlich eine Abmahnung? 

Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein "bestimmtes Verhalten oder die (schlechten) Leistungen seines Arbeitnehmers", berichtet "Arbeitsrecht Online". Sollte der Arbeitnehmer das abgemahnte Verhalten nicht abstellen, kann dieser mit einer Kündigung rechnen. Jedes persönliche Fehlverhalten oder mangelnde Leistung des Arbeitnehmers im Job kann abgemahnt werden. Eine Abmahnung muss folgende Bestandteile erhalten, informiert die Industrie- und Handelskammer: 

  • Konkrete Feststellung: Das beanstandete Verhalten muss unter Angabe von Datum, Ort und Zeit festgehalten werden.
  • Benennung: Die Pflichtverletzung muss genannt werden.
  • Aufforderung der Unterlassung und Nennung der Konsequenzen bei Nichtbeachtung. 
Erschöpfte Frau
Überstunden können in betrieblichen Notfällen angeordnet werden. Es kann aber auch sein, dass es schriftlich festgehalten Regelungen zu Überstunden gibt. (Symbolbild) Zoonar/Imago

Überstundenregelung im Arbeitsvertrag

In Arbeitsverträgen gibt es häufig eine Klausel zur Überstundenregelung, da die Arbeit nicht immer in der vorgegebenen Zeit erbracht werden kann. Unter Überstunden versteht man die Zeiten, "in denen der Arbeitnehmer über die vereinbarte individuelle regelmäßige Arbeitszeit hinaus" arbeitet, berichtet "Arbeitsrechte". 

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, wenn es eine Klausel dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise in einer Betriebsanweisung gibt. Darüber hinaus können auch "dringende betriebliche Gründe" für Überstunden sorgen. 

Zulässig sind in der Regel Überstundenregelungen, die eine zeitlich konkret eingeordnete Anzahl von Überstunden im Monat aufweisen und durch das Gehalt abgegolten sind, berichtet "Arbeitsrechte". "Abgeltungsklauseln im Umfang bis zu zehn Prozent der vertraglichen Arbeitszeit dürften angemessen sein", grenzt Dr. Till Bender, Jurist bei dem DGB Rechtsschutz, auf der Webseite der "IG Metall" ein. 

Müssen Überstunden angekündigt werden? 

Müssen Überstunden wegen "betrieblichen Notfällen" geleistet werden, können diese "sehr kurzfristig" angeordnet werden, informiert das Magazin "Fachanwalt". Ist dies nicht der Fall und es ist nichts zur Ankündigung definiert, kann der Arbeitgeber nach §315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen ausüben. Dabei müssen die "privaten Belange der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt werden", so "Fachanwalt". 

Nach Ansicht der Rechtssprechung müssen Überstunden angekündigt werden. "Zeitlich werden dabei mindestens vier Tage im Voraus gefordert, damit Arbeitnehmer ihr Privatleben entsprechend abstimmen können", berichten die "Rechtsanwälte Pöppel". 

Was tun bei einer Abmahnung? 

Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gibt folgende Tipps, wie man bei einer Abmahnung vorgehen sollte: 

  • Rechtfertigung im spontanen Gespräch vermeiden.
  • Keine übereilte schriftliche Stellungnahme abgeben.
  • Abmahnung nicht bestätigen.
  • Abmahnung durch einen Anwalt prüfen lassen.
  • Möglich: Eine Gegendarstellung abgeben. 

War die Abmahnung unrechtmäßig oder "weist sie formale Fehler auf", kann man auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen, berichtet "Arbeitsrecht Online". 

Generell kann der Arbeitgeber Abmahnungen verteilen, diese müssen dann der Form entsprechen. Ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Pauschal kann nicht wegen pünktlichem Feierabend abgemahnt werden.