Schwangerschaft von der Steuer absetzen: Das geht – und lohnt sich oft
Die Schwangerschaft ist nicht nur ein emotionales Abenteuer – sondern oft auch ein teures. Das Gute: Viele dieser Kosten gelten steuerlich als sogenannte außergewöhnliche Belastungen. Dafür müssen die Ausgaben rund um Schwangerschaft und Geburt die zumutbare Eigenbelastung übersteigen – eine Grenze, die vom Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl abhängt. Dieser Rechner hilft, die Belastungsgrenze zu ermitteln.
Über Stefan Heine
Stefan Heine ist CEO von smartsteuer und gelernter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Bei smartsteuer digitalisiert er mit seinem Team einen der analogsten Prozesse Deutschlands: die Steuererklärung. smartsteuer bietet Online-Steuererklärungen an und wurde mehrfach Testsieger in unabhängigen Studien von Steuer-Software. Das Unternehmen ist seit 2010 am Markt und hat seinen Nutzer:innen schon zu mehr als 1,5 Milliarden Euro an Steuererstattungen verholfen.
Schwangerschaft: Diese Kosten lassen sich steuerlich absetzen
Zu den Krankheitskosten (so heißt es im Steuerkontext), die bei den außergewöhnlichen Belastungen während der Schwangerschaft geltend gemacht werden können, zählen:
- Geburtsvorbereitungskurse
- Medikamente während der Schwangerschaft
- Das sogenannte Trimester-Screening
Wichtig ist: Es muss sich jeweils um ärztlich verordnete Maßnahmen handeln.
Kinderwunsch: Wann Diagnostik und künstliche Befruchtung absetzbar sind
Wer Schwierigkeiten hat, schwanger zu werden, kann zumindest beim Finanzamt auf etwas Unterstützung hoffen.
Absetzbar sind:
- Tests zur Feststellung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit – aber nur, wenn ein konkreter medizinischer Anlass besteht.
- Künstliche Befruchtung – vorausgesetzt, sie ist medizinisch notwendig. Das gilt bei nachgewiesener organischer Unfruchtbarkeit eines oder beider Partner.
Untersuchungen ohne medizinischen Anlass – sogenannte Wunschdiagnostik – erkennt das Finanzamt nicht an. Ebenso nicht übernommen werden Adoptionskosten oder Kosten für Leihmutterschaft. Letztere ist in Deutschland ohnehin nicht erlaubt.
Hebamme, Hausgeburt & Co.: Was noch steuerlich absetzbar ist
Auch hier gilt: Wenn die Krankenkasse nicht alle Kosten übernimmt, kann der nicht erstattete Teil als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.
Dazu zählen etwa: Leistungen einer freiberuflichen Hebamme oder Kosten für eine Hausgeburt.
Nicht absetzbar sind Säuglingsausstattung wie Kinderwagen, Kleidung oder Möbel.
Geburt: Diese steuerlichen Vorteile bringt das Kind
Der Staat unterstützt Familien mit dem Kindergeld (2025: 255 Euro pro Monat und Kind) oder dem Kinderfreibetrag (2025: 6.672 pro Kind, aufgeteilt auf beide Eltern) und dem Freitag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (2025: 2.928 Euro, aufgeteilt auf beide Eltern). Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, was im Einzelfall günstiger ist.
Alleinerziehende profitieren zusätzlich vom sogenannten Entlastungsbetrag: Ab dem ersten Kind gibt es einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro im Jahr, für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu. Voraussetzung ist, dass das Kind im selben Haushalt lebt und man für das Kind Kindergeld bekommt.
Wer Elterngeld bezieht, sollte eine weitere steuerliche Besonderheit kennen: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht den persönlichen Steuersatz für alle übrigen Einkünfte. In der Steuererklärung kann das zu Nachzahlungen führen – auch wenn während des Bezugs des Elterngeldes keine Lohnsteuer fällig war.
Steuertipp: Steuerklasse rechtzeitig vor Geburt wechseln
Wer verheiratet ist, sollte rechtzeitig vor dem Mutterschutz die Steuerklasse prüfen. Denn: Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Die Wahl zwischen III/V oder IV/IV mit Faktor kann hier einen spürbaren Unterschied machen. Je höher das Nettoeinkommen, desto höher das Elterngeld – und das kann sich über die Monate deutlich auswirken. Wichtig: Der Wechsel wirkt sich nur aus, wenn er rechtzeitig – also spätestens im Monat vor Beginn des Mutterschutzes – erfolgt.
Dieser Beitrag stammt aus dem EXPERTS Circle – einem Netzwerk ausgewählter Fachleute mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung. Die Inhalte basieren auf individuellen Einschätzungen und orientieren sich am aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis.