Steuererklärung 2025: Was sich ändert, Fristen und worauf Sie achten müssen
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat Zeit bis zum 30. April 2026. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchte, kann dies bis zu vier Jahre rückwirkend tun.
Abgabepflichtig sind:
- Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler mit Einkommen über dem Grundfreibetrag
- Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften über 410 Euro
- Rentner und Vermieter, wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt
- Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden wollen
- Personen, die Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld) von mehr als 410 Euro erhalten haben
Achtung: Wer die Frist versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen: 0,25% der festgesetzten Steuernachzahlung pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro.
Die wichtigsten Steueränderungen 2025
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
- Der Grundfreibetrag steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro für Ledige (24.192 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare).
- Der Kinderfreibetrag wird auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben, zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung ergibt sich ein steuerlicher Freibetrag von 4.800 Euro je Elternteil bzw. 9.600 Euro pro Kind.
Folge: Erst ab diesen Beträgen fällt überhaupt Einkommensteuer an. Die Anhebung dient auch dem Ausgleich der kalten Progression, also der heimlichen Steuererhöhung durch Inflation[4].
Weitere relevante Änderungen
- Erbfallkostenpauschale: Steigt von 10.300 auf 15.000 Euro.
- Kleinunternehmerregelung: Neue Umsatzgrenzen gelten ab 2025, was vor allem für kleine Unternehmen und Selbstständige wichtig ist.
- Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen: Hier gibt es ab 2025 Erleichterungen, die Investitionen attraktiver machen.
- CO₂-Steuer: Die CO₂-Bepreisung wird weiter angehoben, was sich auf Heiz- und Kraftstoffkosten auswirkt.
Elektronische Antragstellung: Für Bauleistungen ist die elektronische Antragstellung künftig zwingend vorgeschrieben.
Steuererklärung 2025: Die fünf wichtigsten Tipps von Steffen Gall (VLH)
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025 – und Millionen Deutsche stehen vor der Frage: Wie hole ich das Maximum für mich heraus? Steffen Gall, Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), gibt fünf praxisnahe Tipps, mit denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bares Geld sparen können – und die Steuererklärung stressfrei gelingt.
1. Fahrtkosten optimal absetzen: Entfernungspauschale nutzen
Die Entfernungspauschale ist für viele Berufstätige der größte Hebel bei den Werbungskosten. Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, sollte die gefahrenen Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte exakt angeben – denn ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale sogar auf 38 Cent pro Kilometer (statt 30 Cent). Bei einer typischen Pendelstrecke und 215 Arbeitstagen im Jahr kommen so schnell Summen zusammen, die deutlich über der allgemeinen Werbungskostenpauschale (1.230 Euro) liegen. Wichtig: Auch Fahrten mit dem Fahrrad, Motorrad oder zu Fuß zählen.
2. Homeoffice-Pauschale clever kombinieren
Seit 2023 gilt: Pro Homeoffice-Tag können 6 Euro angesetzt werden, maximal 1.260 Euro im Jahr. Wer an manchen Tagen im Büro und an anderen zu Hause arbeitet, kann beides kombinieren: Für Bürotage die Entfernungspauschale, für Heimtage die Homeoffice-Pauschale. Besonders interessant: Wer an einem Tag teils im Betrieb, teils zu Hause arbeitet (z. B. Lehrer), kann unter Umständen beide Pauschalen für denselben Tag geltend machen. Das lohnt sich besonders bei flexiblen Arbeitsmodellen.
3. Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung angeben
Viele vergessen: Nicht von der Krankenkasse erstattete Krankheitskosten lassen sich steuerlich geltend machen – etwa für Brillen, Hörgeräte, Zuzahlungen zu Medikamenten oder Fahrten zur Behandlung. Entscheidend ist, dass die Kosten medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Das Finanzamt berücksichtigt diese Ausgaben als „außergewöhnliche Belastungen“, sobald sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Tipp: Belege sammeln und gezielt auflisten.
4. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen
Ob Putzkraft, Gartenhilfe oder Handwerker: Wer professionelle Hilfe im Haushalt oder bei der Renovierung nutzt, kann einen Teil der Kosten direkt von der Steuer abziehen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 4.000 Euro pro Jahr drin (20 Prozent der Kosten), für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro (ebenfalls 20 Prozent, aber nur für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten). Wichtig: Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden, und Materialkosten sind nicht absetzbar.
5. Belege und Nachweise: Systematisch sammeln, gezielt einreichen
Auch wenn viele Pauschalen ohne Nachweis anerkannt werden: Wer höhere Ausgaben geltend machen will – etwa für Fortbildungen, Arbeitsmittel oder außergewöhnliche Belastungen – sollte alle Belege systematisch sammeln. Das Finanzamt fordert zwar nicht mehr für jede Ausgabe einen Beleg, kann diese aber jederzeit nachträglich anfordern. Wer seine Unterlagen griffbereit hat, spart im Zweifel Zeit und Nerven.
Schritt für Schritt zur Rückerstattung
1. Unterlagen und Belege sammeln
- Lohnsteuerbescheinigung(en)
- Nachweise über Werbungskosten (z.B. Arbeitsmittel, Fahrten zur Arbeit, Homeoffice-Pauschale)
- Belege zu Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, Spenden)
- Nachweise über außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
- Bescheinigungen zu Kapitalerträgen, Renten, Mieteinnahmen
2. Freibeträge und Pauschalen prüfen
- Werbungskostenpauschale: Automatisch 1.230 Euro, höhere Ausgaben müssen belegt werden.
- Homeoffice-Pauschale: Auch 2025 weiterhin möglich, 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich.
- Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Person für Kapitaleinkünfte.
- Gewerkschaftsbeiträge: Als Werbungskosten absetzbar[1].
3. Familien und Kinder
- Kinderfreibetrag und Kindergeld werden automatisch gegengerechnet. Wer hohe Betreuungskosten oder Ausbildungskosten hat, profitiert besonders vom Freibetrag.
- Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag geltend machen.
4. Immobilien und Vermietung
- Werbungskosten rund um vermietete Immobilien (z.B. Zinsen, Reparaturen, Abschreibungen) nicht vergessen.
- Für selbstgenutzte Immobilien können Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
5. Elektronische Abgabe (ELSTER)
Die Steuererklärung muss in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Papierabgabe noch möglich. Das ELSTER-Portal prüft viele Angaben automatisch und gibt Hinweise auf Fehler oder fehlende Angaben.
Sonderfälle und Steuertipps
- Rentner: Müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte (z.B. gesetzliche Rente + weitere Einnahmen) den Grundfreibetrag übersteigen..
- Nebeneinkünfte: Wer nebenbei selbstständig ist oder Mieteinnahmen erzielt, muss diese angeben.
- Verlustvortrag: Verluste aus Vorjahren können mit aktuellen Gewinnen verrechnet werden.
- Freiwillige Abgabe: Wer nicht verpflichtet ist, kann bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einreichen und sich zu viel gezahlte Steuern erstatten lassen.
Fehler vermeiden – diese Punkte sind 2025 besonders wichtig
- Fristen einhalten: Verspätungen kosten Geld und Nerven.
- Alle Änderungen berücksichtigen: Insbesondere die neuen Freibeträge und Pauschalen.
- Vollständige Angaben: Unvollständige oder falsche Angaben können zu Nachfragen oder sogar Strafzahlungen führen.
- Elektronische Abgabe nutzen: Das ELSTER-Portal hilft, Fehler zu vermeiden und beschleunigt die Bearbeitung.
- Steuerberatung prüfen: Wer unsicher ist oder komplexe Sachverhalte (z.B. Vermietung, Selbstständigkeit) hat, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten sind als Werbungskosten absetzbar.
Jetzt starten und Steuervorteile sichern
Die Steuererklärung 2025 bringt einige Verbesserungen, insbesondere durch die höheren Freibeträge. Wer sich frühzeitig um die Unterlagen kümmert, die neuen Regelungen beachtet und Fristen einhält, kann bares Geld sparen. Viele Steuerpflichtige erhalten im Schnitt über 1.000 Euro zurück – ein Aufwand, der sich lohnt. Wer unsicher ist, sollte auf professionelle Hilfe setzen oder digitale Tools nutzen, um das Maximum herauszuholen.
Tipp: Nutzen Sie Checklisten und Steuer-Software, um keine Abzugsmöglichkeit zu verpassen und Ihre Erklärung effizient zu erstellen.
Welche steuerlichen Änderungen 2025 beeinflussen die Freibeträge für Familien und Kinder?
2025 gibt es mehrere steuerliche Änderungen, die die Freibeträge für Familien und Kinder direkt verbessern:
- Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag wird 2025 um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (1.464 Euro) ergibt das einen Gesamtfreibetrag von 4.800 Euro pro Elternteil bzw. 9.600 Euro pro Kind. Dieser Betrag bleibt beim zu versteuernden Einkommen steuerfrei.
- Kindergeld: Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat. Das Finanzamt prüft wie bisher im Rahmen der Günstigerprüfung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Familie vorteilhafter ist.
- Kinderbetreuungskosten: Der maximal als Sonderausgaben absetzbare Betrag für Kinderbetreuungskosten erhöht sich 2025 von bislang 4.000 Euro auf 4.800 Euro pro Kind. Gleichzeitig steigt der absetzbare Anteil von zwei Dritteln auf 80 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen.
- Grundfreibetrag: Auch der allgemeine Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro pro Person (24.192 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare), was das steuerfreie Einkommen für Familien zusätzlich erhöht.
Diese Anpassungen sorgen dafür, dass Familien und Eltern mit Kindern 2025 spürbar entlastet werden und ein höherer Anteil ihres Einkommens steuerfrei bleibt.
Wie wirkt sich die Anhebung des Grundfreibetrags auf meine Steuerlast aus?
Die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro im Jahr 2025 bedeutet, dass Sie auf einen größeren Teil Ihres Einkommens keine Einkommensteuer zahlen müssen. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag übersteigt, fällt überhaupt Einkommensteuer an.
Konkret wirkt sich die Erhöhung so aus:
- Liegt Ihr Einkommen unter oder genau bei 12.096 Euro, zahlen Sie 2025 keine Einkommensteuer.
- Verdienen Sie mehr, bleibt der Betrag bis 12.096 Euro steuerfrei; erst ab dem 12.097. Euro greift die Einkommensteuer.
- Durch die Anhebung sparen Sie im Vergleich zum Vorjahr Steuern, weil der steuerfreie Anteil Ihres Einkommens um 312 Euro steigt. Das führt zu einer geringeren Steuerlast – je nach Steuersatz entspricht das einer Ersparnis von etwa 44 Euro für Alleinstehende.
Auch für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Grundfreibetrag (24.192 Euro).
Zusätzlich wird mit der Erhöhung des Grundfreibetrags die sogenannte kalte Progression ausgeglichen, also die heimliche Steuermehrbelastung durch Inflation. Unterm Strich bleibt Ihnen durch die Anhebung mehr Netto vom Brutto.