Verdichtung in der Stadt: Neuer Plan für beliebte Wohngegend

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Die Zufahrt von der Römerstraße zum Bärenmühlweg, für den die Stadt gerade einen Bebauungsplan aufstellt. Würde das Gebäude links im Bild abgerissen, müsste bei einem Neubau ein größerer Abstand zum Gehweg eingehalten werden. © Reitinger

Zahlreiche Einwendungen erreichten das Weilheimer Rathaus in der ersten Runde zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bärenmühlweg. Dabei geht es etwa um den Baumschutz.

Sechs Wochen lang hat die Stadt Weilheim ab Ende Juli den Entwurf für den Bebauungsplan „Bärenmühlweg“ öffentlich ausgelegt. Behörden und Betroffene hatten in diesem Zeitraum Gelegenheit, Bedenken und Anregungen zu der Planung mitzuteilen, die entlang dieser Straße „städtebaulich vertretbare Verdichtung“ ermöglichen soll (wir berichteten). Dabei geht es um den Bereich zwischen der Römerstraße und der Abzweigung zur Deutenhausener Straße.

Zahlreiche Einwendungen von Anliegern am Bärenmühlweg in Weilheim

Elf Stellungnahmen sind im Rathaus dazu eingegangen, gut die Hälfte davon kam von Anliegern. Ein Grundeigentümer hat zum Beispiel darum gebeten, dass eine größere Linde auf seinem Areal nicht als zu erhalten festgesetzt wird, sondern gefällt werden darf – was der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung aber einstimmig ablehnte. Angefragt wurde von Betroffenen auch, die Vorgabe, wonach bei Neubauten mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Solarmodulen bestückt werden muss, auf ein Drittel der Fläche zu reduzieren. Das lehnte das Stadtbauamt in seiner Abwägung ebenso ab wie die Bitte, auf schmaleren Grundstücken auch Wohnhäuser mit Flachdach zuzulassen. Letzteres passe nicht in dieses Quartier, so die Begründung; vorgeschrieben werden hier durchweg Satteldächer. Auf den betroffenen schmalen Grundstücken wären aber auch mit Flachdachlösungen keine Einfamilienhäuser möglich, betonte die Bauverwaltung.

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Gefolgt wird der Anregung des Landratsamtes, das gesamte Bebauungsplangebiet als allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Zunächst war der Bereich südlich des Bärenmühlwegs als Mischgebiet vorgesehen, in dem auch zur Wohnbebauung passende Gewerbe-Nutzungen möglich sind. Gewerbliche Garagenhöfe – ein Antrag für einen solchen war vor Monaten Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans – schließt der Entwurf aber in jedem Fall aus.

Kein stärkerer Schutz für die großen Streuobstbäume

Diskutiert wurde bei der Vorberatung im Bauausschuss des Stadtrates über den Hinweis des Landratsamtes, dass man auch einige große Streuobstbäume in dem Quartier als zu erhalten festsetzen sollte. Diese gehörten „zur Charakteristik dieses Gebiets“, unterstützte Horst Martin (SPD) den Vorschlag. Doch Manfred Stork, Leiter der städtischen Bauverwaltung, riet, davon abzusehen: „Das würde für manche Grundstücke zu erheblichen Einschränkungen führen.“ Zudem sei die Fällung von Obstbäumen „weniger schlimm“ als bei anderen Laubbäumen, zumal solche Nachpflanzungen schneller wachsen würden.

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So trug der Bauausschuss die Abwägungen des Stadtbauamtes einstimmig mit – was der Stadtrat nun ohne Diskussion und ebenso einmütig bestätigte. Der Bebauungsplan „Bärenmühlweg“, so wurde betont, ermögliche auch, in Zukunft die Straße und den Gehweg dort gerade durchzuziehen, wo der Stadt bislang der nötige Grund fehlte. Grundstücke, die jetzt noch „in die Straße reinragen“, würden per Bebauungsplan öffentliche Verkehrsfläche und müssten von den Eigentümern dafür abgetreten werden, erklärte Stork.

Hinzugefügt wird dem Entwurf noch, dass bei Neubebauung des Grundstücks an der Ecke Römerstraße/Bärenmühlweg drei Meter Abstand zum Gehweg eingehalten werden müssen. Für das jetzige Wohnhaus dort gilt freilich Bestandsschutz. Mit dieser und den weiteren Anpassungen wird der Bebauungsplan-Entwurf demnächst noch einmal öffentlich ausgelegt und das Verfahren fortgeführt.