An diesem beliebten See gilt jetzt eine Anleinpflicht für Hunde

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An die Leine müssen Hunde künftig am Haarsee bei Weilheim. © Nicolas Armer/dpa

Nach einer umstrittenen Äußerung eines Stadtratsmitglieds zum Thema wurde in Weilheim über ein Hundeverbot am Haarsee diskutiert. Jetzt hat die Stadt ein „milderes Mittel“ beschlossen.

Weilheim – Es war nur ein kleiner Nebensatz in einem Bericht unserer Zeitung, doch der schlug Wellen: Als zuständiger Stadtratsreferent hatte Ullrich Klinkicht („Weilheim Miteinander“) diesen Sommer auf das bestehende Hundeverbot am Dietlhofer See in Weilheim aufmerksam gemacht. Zumindest „tagsüber bei vollem Badebetrieb“ sollten sich Gäste dort „doch bitte an das Verbot halten“, so sein Appell. Und er fügte hinzu: An der Ammer oder dem Haarsee seien Hunde erlaubt, dorthin könnten Hundebesitzer ausweichen und ihre Tiere abkühlen lassen.

Zumindest für den Haarsee stieß dieser Hinweis jedoch einigen Bürgern sauer auf. Im Weilheimer Rathaus gab es eine Reihe von Anfragen diesbezüglich, berichtet Manfred Stork, der Leiter der städtischen Bauverwaltung: Einige hätten ein Hundeverbot für den Haarsee gefordert, andere ein solches abgelehnt – es sei „hin und her“ gegangen. Auch Klaus Gast, der im Stadtrat als Ortsreferent für Marnbach und Deutenhausen samt Hirschberg am Haarsee fungiert, schaltete sich ein. Noch im Juli forderte er in einem Schreiben an Bürgermeister Markus Loth, im Stadtrat die Rechtssituation am Haarsee bezüglich des „angeblich erlaubten Badens von Hunden“ klarzustellen.

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Schilder mit Hinweis auf die Anleinpflicht am Haarsee werden noch aufgestellt

Eine öffentliche Antwort gab es nun erst Mitte Oktober – in Form der Bekanntgabe eines Beschlusses, den der Bauausschuss des Stadtrates am 23. September in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst hat. Dieser lautet so: „Für die der Stadt Weilheim zur Verfügung gestellte Badestelle am Haarsee wird im gesamten Bereich eine Anleinpflicht für Hunde ausgesprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Grundstückseigentümer eine entsprechende Beschilderung aufzustellen.“

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Bisher gab es diesbezüglich keine Regelung am Haarsee, erläutert Stork auf Anfrage der Heimatzeitung – auch wenn vor Ort zwischenzeitlich mal Schilder mit einem Hundebadeverbot standen. Diese stammten nicht von der Stadt, so Stork. Um die aktuellen Wogen zu glätten, habe man nun jedoch mit Blick auf die nächste Badesaison eine Anleinpflicht für Hunde beschlossen – als „milderes Mittel“.

Zum Hintergrund: Die Stadt Weilheim ist zwar seit 2012 Eigentümerin des knapp 6,4 Hektar großen Haarsees. Doch der Grund um den See herum ist Privateigentum. Das Badegelände und die als Parkplatz dienenden Grundstücke werden vom Eigentümer kostenlos zur Verfügung gestellt, damit dort gebadet werden kann. Die Stadt Weilheim hat im Gegenzug die Verkehrssicherungspflicht der Bereiche übernommen.