Neue Baumöglichkeiten für ein beschauliches Viertel

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Einige Grundstücke am Bärenmühlweg in Weilheim bieten noch viel Raum für Neubauten. Erste Pläne für dieses Areal waren Anlass für den Stadtrat, nun einen Bebauungsplan aufzustellen. © Magnus Reitinger

Für einen recht beschaulichen Bereich von Weilheim schafft die Stadt neue Baumöglichkeiten: Was am Bärenmühlweg künftig möglich ist, regelt ein Bebauungsplan, für den jetzt das Verfahren beginnt.

„Städtebaulich vertretbare Verdichtung ermöglichen“: Das ist erklärtes Ziel des Bebauungsplans „Bärenmühlweg“, dessen Entwurf der Weilheimer Stadtrat am Donnerstagabend (15. Mai) einstimmig abgesegnet hat. Damit beginnt nun das offizielle Aufstellungsverfahren inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung. Begründet wird der Bebauungsplan unter anderem mit dem in Weilheim herrschenden „Siedlungsdruck“.

Ein Teil wird Mischgebiet, ein Teil Wohngebiet

Konkreter Anlass für die Planung war ein Antrag, den der Eigentümer eines unbebauten Grundstücks auf der Südseite des Bärenmühlwegs vor gut einem Jahr eingereicht hatte: Auf jener Wiese, auf der zur Verärgerung vieler Stadtratsmitglieder kurz zuvor eine stadtbildprägende Esche gefällt worden war, solle ein Garagenhof entstehen. Das lehnte Weilheims Bauausschuss ab, weil sich weder die Nutzung noch die geplante Versiegelung in die Umgebung einfügen würden. Zur Sicherung der Planungshoheit beschloss der Stadtrat daraufhin, einen Bebauungsplan „Bärenmühlweg“ aufzustellen, und zwar für den Bereich zwischen der Römerstraße und der Abzweigung zur Deutenhausener Straße (wir berichteten).

Das Gebiet südlich des Bärenmühlwegs, also zur Oberen Stadt hin, wird darin als Mischgebiet ausgewiesen, in dem grundsätzlich auch Gewerbe-Nutzungen möglich sind, sofern diese zur vorherrschenden Wohnbebauung in dem Viertel passen. Gewerbliche Garagenhöfe allerdings schließt der nun vorgestellte Entwurf ausdrücklich aus, auch mit Hinweis auf den Flächenverbrauch. Das Gebiet nördlich des Bärenmühlwegs wird „allgemeines Wohngebiet“. Überhaupt will die Stadt mit dem Bebauungsplan vor allem Möglichkeiten für weitere Wohnbebauung schaffen.

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Bärenmühlweg: Weitere Häuser in zweiter Reihe möglich

Dafür sind insgesamt „relativ große Baufelder“ vorgesehen, erläuterte das Stadtbauamt. Auch zweizeilige Bebauung – wie sie in diesem Quartier teilweise schon vorhanden ist – ist möglich; der Mindestabstand von Gebäuden zur Straße beträgt 4,50 Meter. In der Regel erlaubt der neue Bebauungsplan laut Entwurf zweistöckige, an der Ecke Römerstraße auch dreistöckige Bauten (wobei das dritte Geschoss dann Dachgeschoss ist). Für Einzelhäuser müssen Grundstücke mindestens 400 Quadratmeter groß sein, für Doppelhäuser 300 Quadratmeter je Haushälfte, für Reihenhäuser oder etwa auch Tiny-Häuser 200 Quadratmeter je Einheit.

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Nach einer Ortsbegehung, so hieß es in der jüngsten Stadtratssitzung, wurden auch erhaltenswerte Bäume, die auf den Grundstücken entlang des Bärenmühlwegs stehen, als Bestandsbäume in den Plan-Entwurf aufgenommen. Dafür gab es ausdrücklich Lob aus dem Gremium.

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