Auch in Schwabhausen steigt die Grundsteuer: „Erhöhung ist nichts, was einen umbringt“

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Noch in diesem Jahr müssen die Städte und Gemeinden den Grundsteuer-Hebesatz neu festlegen. Auch in Schwabhausen wurde darüber nun diskutiert. © Jens Büttner/dpa

Der Gemeinderat Schwabhausen hat über neue Grundsteuer-Hebesätze diskutiert. Bürgermeister Wolfgang Hörl will mit einer Steuererhöhung die Gemeindekasse füllen. Doch es gab auch Gemeinderäte, die vor einer allzu großen Belastung der Hausbesitzer warnten.

Schwabhausen – Auch in Schwabhausen müssen aufgrund der bundesweiten Grundsteuerreform noch im alten Jahr die Hebesätze für die Grundsteuer A und B neu festgesetzt werden. Denn die Reform greift am 1. Januar 2025. Ob und in welcher Form die Hebesätze in der Gemeinde angehoben werden, darüber hat am Dienstagabend der Gemeinderat erstmals öffentlich diskutiert. Dabei gingen die Meinungen noch weit auseinander, eine Entscheidung soll erst in der nächsten oder spätestens übernächsten Sitzung fallen.

Die Neuregelung bewertet Grundstücke und Immobilien in Bayern nicht mehr nach ihrem Wert, sondern allein nach der Fläche – ob diese nun in München, Dachau oder in Schwabhausen liegt, ist egal.

Bürgermeister Wolfgang Hörl machte deutlich, dass die Gemeinde seiner Meinung nach nicht umhin könne, die Grundsteuer zu erhöhen. Von Seiten der Gemeindeverwaltung werde es zwar „keine Empfehlung“ geben, in welchem Umfang erhöht werden soll, aber Stefan Löwl habe den Bürgermeistern im Kreistag unmissverständlich mit auf den Weg gegeben: „Der Landrat sagte, es sei unsere Aufgabe, Geld zu besorgen, um die gestiegene Kreisumlage zu finanzieren. Und das geht nun mal nur mit Steuererhöhungen. Sonst müssen wir über Grausamkeiten reden.“

Grundsteuer B könnte von 350 auf 490 von Hundert steigen

Die Kreisumlage sei seit 2016 um 2 Millionen Euro für die Gemeinde angestiegen, „aber die Hebesätze sind immer gleich geblieben“, sagte Hörl. „Eine Anhebung des Hebesatzes ist unabdingbar!“ Er stellte die Einnahmen („Die Hälfte geht sowieso gleich wieder weg!“) aus der Grundsteuer mit drei Beispielen gegenüber: Bei einem Hebesatz von 350 Prozent wie bisher lägen die Einnahmen bei 682 000 Euro, bei 450 Prozent betrügen sie 878 000 Euro, und bei 490 Prozent 957 000 Euro.

„Die Erhöhung ist nichts, was einen umbringt“, betonte Hörl und rechnete an zwei Beispielen vor, dass selbst bei einer signifikanten Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes nicht alle Eigentümer mehr zahlen müssen. Und wer von einer Erhöhung betroffen sei, der müsse nicht mit großen Beträgen rechnen. In einem Beispiel rechnete Hörl eine Erhöhung von 180 Euro im Jahr vor.

Max Patzelt von den Freien Wählern ließ nicht als einziger durchblicken, dass er eine Steuererhöhung sehr kritisch sehe: „Indersdorf senkt den Hebesatz bei der Grundsteuer auf 290!“ Fraktionskollege Simon Sedlmair glaubt: „In der Landwirtschaft wird das nicht lustig werden!“ Und Daniel Haagen (Liste Oberroth) fand eine Erhöhung gar „schäbig“. Wenn man alles einfach immer nach unten weitergebe, „dann machen wir genau das Gleiche“.

„Zartes Pflänzchen“ Gewerbesteuer

Josef Reischl (CSU) warnte vorsorglich schon mal vor Überlegungen, „das zarte Pfänzchen Gewerbesteuer anzugehen“. Eine Erhöhung der Hebesätze „würde Betriebe verscheuchen“, deshalb solle sich die Gemeinde „zurückhalten“. Andernfalls würden die Bemühungen konterkariert, mit der Ansiedlung von Betrieben auf neuen Gewerbeflächen, etwa bei Stetten, mehr Gewerbesteuereinnahmen zu generieren.

Über eine Anhebung der Grundsteuer A und B soll in der November- oder spätestens Dezember-Sitzung des Gemenderats entschieden werden, damit ab 1. Janaur 2025 die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben werden kann.

Gemeinde sichert
sich Vorkaufsrecht

Um die „Entwicklung von Gewerbeflächen in Stetten nördlich der Dorfstraße und westlich der Dachauer Straße“ zu ermöglichen, hat der Schwabhauser Gemeinderat jetzt beschlossen, sich ein Vorkaufsrecht zu sichern. Einstimmig hat das Gremium für den Erlass einer „Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde“ votiert.

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