Grundrente 2026: Warum viele Rentner trotz Anspruch kein Geld bekommen

Für viele Betroffene klingt es wie ein schlechter Scherz: Der Grundrentenzuschlag wird im Rentenbescheid ausgewiesen, am Ende stehen dennoch null Euro. Tausende Rentner erleben genau das und fragen sich, wie das sein kann.

Der Grund liegt nicht in einem Rechenfehler der Deutschen Rentenversicherung (DRV), sondern in der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensprüfung. Sie entscheidet jedes Jahr neu darüber, ob und in welcher Höhe die Grundrente tatsächlich ausgezahlt wird, wie das Portal rentenbescheid24.de meldet.

Neue Grundrenten-Bescheide ab 2026: Einkommen wird erneut geprüft

Zum 1. Januar 2026 berechnet die Rentenversicherung den Grundrentenzuschlag für rund 1,4 Millionen Rentner neu. Grundlage ist eine automatische Datenabfrage bei den Finanzämtern.

Entscheidend ist dabei nicht das aktuelle Einkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen aus früheren Jahren: in der Regel aus 2023, ersatzweise aus 2022, falls neuere Daten fehlen.

Das Ergebnis kann sehr unterschiedlich ausfallen: Der Zuschlag steigt, bleibt unverändert, sinkt, entfällt vollständig oder entsteht erstmals neu. Alle Betroffenen erhalten dazu automatisch einen neuen Rentenbescheid.

Was bei der Grundrente als Einkommen zählt

Maßgeblich ist allein das zu versteuernde Einkommen, wie es das Finanzamt feststellt. Entscheidend ist also die Steuerlogik – nicht das Geld, das tatsächlich auf dem Konto landet.

Zum Einkommen zählen unter anderem die gesetzliche Rente, Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Nebenjobs oder selbstständige Einkünfte.

Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Der Gesetzgeber geht von einem gemeinsamen Haushalt aus – selbst dann, wenn die Rente nur von einer Person bezogen wird.

Warum höhere Freibeträge nicht für alle von Vorteil sind

Ab 2026 gelten zwar leicht höhere Freibeträge, weil der aktuelle Rentenwert gestiegen ist. Doch das schützt längst nicht alle vor Kürzungen. Grob gelten ab 2026 für:

Alleinstehende: bei bis zu 1490 Euro gibt es keine Kürzung, danach wird teilweise angerechnet. Ab etwa 1910 Euro wird vollständig gekürzt.

Ehepaare (gemeinsames Einkommen): bis rund 2330 Euro wird nicht gekürzt, alles darüber wird teilweise angerechnet. Ab etwa 2740 Euro wird die Grundrente vollständig gekürzt.

Wer diese Grenzen überschreitet, kann trotz rechnerischem Anspruch leer ausgehen.

Gericht hat entschieden: Anrechnung ist erlaubt

Viele Betroffene empfinden die Regelung als ungerecht, besonders, wenn das Einkommen des Partners die eigene Grundrente „auffrisst“. Juristisch ist die Lage jedoch klar.

Das Bundessozialgericht hat Ende 2025 entschieden: Die Anrechnung des Partnereinkommens ist verfassungsgemäß. Der Grundrentenzuschlag gilt rechtlich nicht als Sozialhilfe, sondern als rentenrechtliche Zusatzleistung. Damit bleibt die Regelung auch 2026 bestehen.

Warum die Steuererklärung entscheidet

Ein entscheidender Hebel wird oft unterschätzt: die Steuererklärung. Sie beeinflusst direkt, welches Einkommen die Rentenversicherung zugrunde legt.

Wer keine Steuererklärung abgibt, riskiert Schätzungen durch Finanzamt oder Rentenversicherung, häufig zu hohe Einkommensannahmen und Kürzungen oder den kompletten Wegfall der Grundrente.

Wer dagegen Kosten korrekt geltend macht, etwa für Versicherungen, Vorsorge oder außergewöhnliche Belastungen, kann sein zu versteuerndes Einkommen senken und damit die Chancen auf einen Zuschlag erhöhen.

Rechtlich ist die Lage also geklärt. Praktisch bleibt für viele die bittere Erkenntnis: Ein Anspruch allein reicht nicht. Entscheidend ist, was das Finanzamt meldet.