Schutz vor Wölfen: Förderung für Bauern im Landkreis Starnberg

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Ein Wolf auf seiner Durchreise im Landkreis Starnberg im März 2016 © BJV-Kreisgruppe Starnberg/dpa

Seit dem 7. März 2016 wurde im Landkreis Starnberg kein Wolf mehr gesichtet. Warum Schutzmaßnahmen nun trotzdem gefördert werden – und was das für Landwirte bedeutet.

Landkreis – Das letzte Mal, dass ein Wolf nachweislich im Landkreis Starnberg gesichtet worden ist, war am 7. März 2016 – also vor gut acht Jahren und durch eine Fotofalle. Das Raubtier schien damals auf der Durchreise gewesen zu sein. Dennoch ist der Landkreis nun von einer neuen Regelung betroffen: Landwirte in der Region müssen ihre Nutztiere mit besonderen Präventionsmaßnahmen schützen – wenn sie bei einem Wolfsangriff einen Schadensausgleich erhalten wollen. Das ist einer aktuellen Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) zu entnehmen.

Ein Sprecher des LfU erklärt auf Anfrage des Starnberger Merkur: „Der Landkreis Starnberg liegt in der Förderkulisse für Zäune, die aus dem Vorkommen standorttreuer Wölfe im Gebiet ,Staffelsee-West’ resultiert.“ Standorttreu ist ein Wolf dann, wenn er über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten an einem Ort nachgewiesen wird, wenn ein männlicher und ein weiblicher Wolf gemeinsam ihr Territorium markieren oder sich die Wölfe nachweislich in einem Gebiet vermehrt haben, so der Sprecher.

Warum der Landkreis Schutzmaßnahmen erhält

Staffelsee-West gilt seit Ende März vergangenen Jahres als Wolfsterritorium und erstreckt sich über Teile der Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau. Seitdem führt das LfU dort ein standorttreues Wolfspaar. Bilder vom 28. November 2023 zeigen sogar drei Wolfswelpen.

Der Landkreis Starnberg liegt teilweise im 30-Kilometer-Radius des Wolfterritoriums Staffelsee-West. Deshalb werden nun auch hierzulande Herdenschutzzäune staatlich gefördert. Für eine Förderung für Herdenschutzhunde beträgt der Radius sogar 60 Kilometer.

Ein eingerichteter Herdenschutz sei nach einer Übergangsfrist von einem Jahr Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleiches, erklärt der Sprecher des LfU. Darunter fallen etwa vom Wolf verletzte oder getötete Nutztiere, Sachschäden an den Weidezäunen oder Tierarztkosten.

Was das für die Landwirte bedeutet

Beim Thema Wolf und im Umgang mit der steigenden Population in Deutschland scheiden sich die Geister. Georg Holzer, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbands für den Landkreis Starnberg, sagt im Gespräch mit dem Merkur: „Wir vom Bauernverband sind gegen die Herdenschutzzäune.“ Er halte diese für den falschen Ansatz. Die Zäune seien schlecht für Flora und Fauna. „Wir bauen Weidezäune im Sommer ab. Die Herdenschutzzäune müssen aber ganzjährig stehen bleiben.“ Wildtiere könnten sich darin verfangen und dadurch sterben. „Wir schauen, dass wir Biodiversität haben. Aber durch die Zäune werden zum Beispiel Hasen, Rehe, Füchse und Frösche ausgegrenzt.“

Zäunen Landwirtinnen und Landwirte ihre Weiden nicht ein, erhalten sie kein Geld im Falle eines Schadens durch Wölfe. „Während der Übergangszeit muss zunächst der Antrag für die Fördermittel gestellt werden. Wenn das alle Bauern machen, dann reicht das Geld nicht“, befürchtet Holzer, der selbst Milchkühe hält. Außerdem denkt er, dass es lange dauert, bis alle Anträge geprüft sind. Der Kreisbauer betont: „Ich habe Angst, dass die Wölfe irgendwann in den Ortschaften sind, wenn man die Population gewähren lässt.“

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