Sexueller Übergriff im Stripclub? 29-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten - ein Urteil fällt nicht
Im November 2022 soll es in einem Schongauer Stripclub zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. Beide Parteien schilderten den Vorfall gänzlich unterschiedlich. Am Ende musste die Richterin die Urteilsverkündung vertagen.
Schongau – Wer mit seinen Freunden eine „unvergessliche Nacht“ verbringen möchte, hofft zumeist auf Stunden voller positiver Erlebnisse und des ausgelassenen Feierns. So würde sich wohl auch eine 19-jährige Studentin aus Stuttgart gerne an die Nacht vom 10. auf den 11. November 2022 zurückerinnern. Eine Nacht, in der sie Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sein soll.
Mit mehreren Freunden war sie an jenem Abend durch das Schongauer Nachtleben gezogen und erst gegen Mitternacht in besagtem Club gelandet. Schon bald hatte sie dort den 29-jährigen Bad Bayersoier kennengelernt, woraufhin bereits nach kurzer Zeit Zärtlichkeiten ausgetauscht worden waren. „Die Küsse sind einvernehmlich gewesen“, erklärte sie.
Anschließend habe der Beschuldigte sie dazu bewegen wollen, ihm nach draußen zu folgen. Nach anfänglichem Zögern habe sie sich darauf eingelassen und sei schließlich mit dem 29-Jährigen vor dem Eingang gelandet. „Ich habe meine Grenzen aber klar kommuniziert“, betonte sie vor Gericht.
An alle Details des folgenden Situation konnte sie sich jedoch nicht mehr erinnern und stellte klar, „ein bissel viel getrunken“ zu haben. Wie sie angab, war es erneut zu einvernehmlichen Küssen gekommen. Währenddessen sei der Angeklagte allerdings einen Schritt weiter gegangen, habe sie an der Brust berührt und zunächst erfolglos versucht, ihre Hose zu öffnen. Als Alternative sei er schließlich zu seiner eigenen Jeans übergegangen. Wie sich die Geschädigte erinnert, habe er anschließend ihre Hand an sein Glied geführt.
Durch das Wegziehen derselben will sie ihm allerdings wiederholt und unmissverständlich ihre Abneigung klargemacht haben. Dennoch habe sie sein Geschlechtsteil gezwungenermaßen berührt. Erst nach einigen weiteren sexuell motivierten Vorstoßversuchen habe der Mann seine Handlungen schließlich eingestellt und sich wieder in den Club, wo er dem Besitzer laut eigener Aussage als Türsteher und Aufpasser geholfen hatte, zurückgezogen. Zuvor soll er jedoch noch seine Nummer auf dem Handy der jungen Frau hinterlassen haben.
Angeklagter dreht den Spieß um
Die 19-Jährige sei anschließend ebenfalls zu ihrer Gruppe zurück und hatte sich dort zeitnah einem ihrer Freunde anvertraut. Wie dieser berichtete, hatten sie den Heimweg schließlich zu zweit angetreten. Die übrigen Zeugen widersprachen sich in einigen Punkten, waren sich hinsichtlich des Heimwegs der Geschädigten nicht einig oder erzählten, die 19-Jährige habe ihnen nur von „Griffen an den Po“ erzählt. Auch bezüglich des Alkoholpegels der Geschädigten herrschte einige Unklarheit.
Der Angeklagte selbst hatte den Spieß schon zu Beginn der Verhandlung umgedreht und seinerseits die 19-Jährige angeschwärzt. Die junge Frau habe in Wirklichkeit ihm an die Wäsche wollen, behauptete er.
„Warum sollte sie das alles auf sich nehmen?“, fragte die Staatsanwältin hinsichtlich der Möglichkeit, die junge Frau könnte sich die Geschichte ausgedacht haben. Sie zeige ebenso wenig Belastungseifer wie die übrigen Zeugen. Da keiner von ihnen in irgendeinem Verhältnis zum Angeklagten steht, wäre eine grundlose Verdächtigung ihrer Ansicht nach äußerst ungewöhnlich. Sie forderte zehn Monate Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 10 000 Euro.
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Der Verteidiger steuerte erwartungsgemäß dagegen. Was sie wollte und was für sie zu weit gegangen war, habe die junge Frau womöglich missverständlich kommuniziert. Das Küssen sei noch okay gewesen, nach draußen war sie seinem Mandanten auch gefolgt. Welche Zurückweisung die Geschädigte am Ende ernst gemeint hatte, sei für den 29-Jährigen schlichtweg schwierig zu interpretieren gewesen. Nein heiße nicht immer nein, so der Verteidiger. „Viele sehen das als Spiel“, deutete er das zwischenmenschliche Verhalten einiger Menschen.
Im Hinblick auf die Betrunkenheit der 19-Jährigen stütze man sich lediglich auf Rückschlüsse. Über ihren damaligen Zustand sollte deshalb ein Sachverständiger entscheiden, verlangte der Verteidiger. Hinsichtlich der bisher erfolgten Beweisaufnahme „gibt es nur eine Rechtsfolge – den Freispruch“, machte er deutlich.
Ganz so weit ging Richterin Isabelle von Heydebrand nicht. Dennoch blieben auch bei ihr zu viele Restzweifel, als dass sie guten Gewissens ein Urteil hätte sprechen können. Zu einem Folgetermin soll nun ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
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