Eine Niederlage musste Schongaus Bürgermeister vor dem Landgericht München hinnehmen. Seine Klage gegen den früheren CSU-Stadtrat Michael Eberle wurde abgewiesen.
Schongau – „Es geht ein Stück weit um meine Glaubwürdigkeit“, hat Sluyterman in der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen gesagt. Deshalb sei ihm eine gerichtliche Klärung wichtig. Diese gibt es nun: Am Donnerstag hat das Münchner Landgericht die Klage des Schongauer Bürgermeisters gegen Ex-Stadtrat Michael Eberle abgewiesen. Ob die juristische Aufarbeitung der Kommunalwahlen im März 2020 damit beendet ist, ist allerdings fraglich.
Eberle (CSU) hatte sowohl die Stadtratswahl, als auch die Wahl Sluytermans (SPD) zum Bürgermeister angefochten. Die Anfechtung hat er unter anderem damit begründet, dass Sluyterman Briefwahlunterlagen persönlich überbracht und Wähler beeinflusst habe. Eberle, Vizepräsident des Augsburger Landgerichts, hat sich dabei auf einen Bekannten bezogen, der ihm dies zugetragen habe.
Recht auf Meinungsfreiheit überwiegt das Interesse Sluytermans am Schutz seiner Persönlichkeit
Und genau darauf kommt es nach Ansicht des Landgerichts an: „Der Beklagte hat die aufgestellten Behauptungen durchgängig als solche gekennzeichnet, die von anderen Personen stammen“, heißt es in der Urteilsbegründung, die unserer Zeitung auszugsweise vorliegt.
Und weiter: „Der Beklagte lässt in seinen Äußerungen erkennen, dass er den mitgeteilten Sachverhalt nicht als feststehend betrachtet. Vielmehr wird der Wunsch des Beklagten deutlich, den ungeklärten Sachverhalt von den zuständigen Behörden überprüfen zu lassen.“
Sluyterman hat in der Verhandlung beteuert, keine Briefwahlunterlagen ausgetragen zu haben: „Das habe ich nicht gemacht.“ Inmitten des Rechtsstreits standen jedoch nicht um die Vorwürfe selbst, sondern die Frage, ob die Vorwürfe Eberle von einem Dritten zugetragen worden sind. Der ihm obliegende Beweis, dass dies nicht so war, sei Sluyterman nicht gelungen, heißt es im Urteil.
Dies sei ein Grund dafür, dass Eberles Recht auf Meinungsfreiheit das Interesse Sluytermans am Schutz seiner Persönlichkeit überwiege. Hinzu komme, dass der damalige Stadtrat sich nur gegenüber solchen Stellen geäußert habe, „die nach berechtigter Ansicht des Beklagten Ansprechpartner seines Anliegens waren“.
Bürgermeister könnte Berufung einlegen
Es sei der Bürgermeister selbst gewesen, der die Wahlanfechtung öffentlich gemacht habe, und zwar in einem Interview mit den Schongauer Nachrichten. Deshalb seien die auf Richtigstellung, Unterlassung und Schmerzensgeld gerichteten Anträge Sluytermans erfolglos geblieben. Richtigstellung in der Zeitung habe er schon deshalb nicht verlangen können, weil nicht Eberle, sondern der Verlag darüber entscheide, was abgedruckt wird.
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Die Wahlanfechtung Eberles hatte ebenso wenig Erfolg wie Sluytermans Strafantrag gegen Eberle. Gegen das nun ergangene Zivilurteil könnte der Rathauschef innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Dazu, ob er das tut, wollte sich Sluyterman unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung, in der sich die Klageabweisung bereits angedeutet hat, nicht äußern.