Schongaus Bürgermeister Sluyterman gegen Ex-CSU-Stadtrat Eberle vor Gericht

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Vor dem Landgericht München wird die Sachen zwischen Schongaus Bürgermeister Falk Sluyterman und dem früheren CSU-Stadtrat Michael Eberle verhandelt. © Merkur-Archiv

Vier Jahre nach den Schongauer Kommunalwahlen könnte die juristische Aufarbeitung mit einem Urteil des Münchner Landgerichts zu Ende gehen. Sicher ist das nach der Verhandlung am Donnerstag indes nicht.

Schongau – Angefangen hat alles mit einem Artikel in den Schongauer Nachrichten: Ein Dreivierteljahr nach den Kommunalwahlen im März 2020 wurde bekannt, dass sowohl die Bürgermeister-, als auch die Stadtratswahl in Schongau angefochten worden waren. Kurze Zeit später war klar, von wem: „Eberle war’s“, titelte die Heimatzeitung damals. Gemeint war CSU-Stadtrat Michael Eberle.

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Bürgermeister Falk Sluyterman (SPD) war über die Anfechtung und die Vorwürfe gegen ihn so erzürnt, dass er Strafantrag gestellt und im September 2022 Eberle zivilrechtlich auf Richtigstellung, Unterlassung und Schmerzensgeld verklagt hat.

Es geht ihm um seine Glaubwürdigkeit

In der Verhandlung vor einer Zivilkammer des Münchner Landgerichts am vergangenen Donnerstag ging es um die Behauptung Eberles, ein Bekannter habe ihm zugetragen, dass Sluyterman Briefwahlunterlagen persönlich überbracht und Wähler beeinflusst habe. „Das habe ich nicht gemacht“, beteuerte der Bürgermeister und erklärte, warum ihm eine gerichtliche Klärung wichtig ist: „Es geht ein Stück weit um meine Glaubwürdigkeit“.

Schließlich seien in zwei Jahren die nächsten Kommunalwahlen. Außerdem wolle er vermeiden, dass ein solches Vorgehen Schule macht, betonte der Rathauschef.

Alle News und Geschichten sind auch auf der Facebook-Seite der Schongauer Nachrichten zu finden.

Erst kürzlich sei in einer Fachzeitschrift ein Artikel erschienen: Demnach würden Wahlanfechtungen gezielt zur Diskreditierung eingesetzt, weil „am Ende irgendwas beim Mandatsträger hängen bleibt“.

Wer hat es öffentlich gemacht?

Eberle war nicht zur Verhandlung, die weniger als 20 Minuten gedauert hat, erschienen. In einem Punkt waren sich Eberles Anwalt und Sluyterman einig: Die Berührungspunkte sind mittlerweile „äußerst eingeschränkt“, weil Eberle, der Direktor des Landsberger Amtsgerichts war, nach seinem Wechsel ans Augsburger Landgericht sein Stadtratsmandat Anfang dieses Jahres aufgegeben hat.

Daran, dass die Vorwürfe öffentlich geworden sind, sei Sluyterman selbst schuld, war sich Eberles Anwalt sicher: Nicht sein Mandant, „sondern Sie haben das da hingetragen“, warf er dem Bürgermeister vor und meinte offenbar die Berichterstattung in den Schongauer Nachrichten.

Urteil in zwei Wochen?

Sluyterman ging es um die Vorwürfe: Es sei absurd zu glauben, er als Volljurist könnte „so blöd sein“, sich in den Wahlablauf einzumischen: „Das beleidigt mich ja schon fast.“ Der Eberle-Anwalt hielt dagegen: Es sei ebenso absurd, wenn Sluyterman „glaubt, dass es auf persönliche Eindrücke“ vor Gericht ankomme. Jeder wisse: „Justitia ist blind“.

Die Heimatzeitungen im Landkreis Weilheim-Schongau sind unter „merkur_wm_sog“ auf Instagram vertreten.

Der Prozess wird fortgesetzt, ein Urteil soll in zwei Wochen fallen, hieß es im Gericht.

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