Beitragsservice versendet Briefe an tausende Haushalte – wer nicht reagiert, riskiert Bußgeld

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Post vom Beitragsservice: Wenig überraschend geht es um Geld. © Alexander Ließ/Imago

Der Beitragsservice warnt: Tausende Haushalte könnten den Rundfunkbeitrag ab April aus Versehen nicht mehr bezahlen. Grund ist eine Änderung beim RBB.

München – Wenn Sie Post vom Beitragsservice erhalten, sollten Sie diese nicht ignorieren, auch (oder gerade) weil Behördenpost selten erfreuliche Nachrichten enthält. Wenn es jetzt um den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) geht, ist es ratsam, zeitnah zu reagieren. Eine verspätete oder ausbleibende Reaktion kann ein Bußgeld zur Folge haben. Aber keine Sorge, es handelt sich nicht um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags.

Briefe vom Beitragsservice: Betroffene, die nicht handeln, riskieren Bußgeld

Der Beitragsservice hat kürzlich Briefe an alle Beitragszahler im Sendegebiet des RBB (Berlin und Brandenburg) verschickt, die ihren Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung entrichten. Der Grund dafür ist eine Änderung, die am 23. April 2024 in Kraft tritt: Der RBB wechselt seine Bankverbindung.

Bereits zum 1. Januar 2023 hat der RBB seine Bankverbindung geändert und zum Stichtag im April wird das alte Konto bei der Commerzbank endgültig geschlossen. Es scheint jedoch, dass viele Beitragszahler ihre Bankaufträge noch nicht entsprechend angepasst haben. Nun ist es höchste Zeit dafür. Wer nicht handelt, zahlt ab April faktisch keine Gebühren mehr. Dies kann zu einem Versäumnis, einem Festsetzungsbescheid und einem Säumniszuschlag von mindestens acht Euro führen.

Änderung beim RBB: Neue Bankverbindung für Beitragszahler aus Berlin und Brandenburg

Die kürzlich versandten Briefe sind als Zahlungsaufforderung zu verstehen und weisen darauf hin, dass zukünftig ausschließlich die neue Bankverbindung zu nutzen ist:

  • Empfänger: Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio
  • IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67 
  • BIC: HELADEFFXXX
  • Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen

Rundfunkbeitrag stressfrei bezahlen: Beitragsservice gibt Tipp

Der Beitragsservice gibt den Tipp: „Einfacher ist es per SEPA-Last­schrift­mandat. Das Aus­füllen von Über­weisungs­trägern ent­fällt und es ist aus­ge­schlossen, Zahlungen zu über­sehen oder falsche Über­weisungen zu tätigen.“ Die Teilnahme am Lastschriftverfahren kann jederzeit widerrufen und über ein Online-Formular gesteuert werden.

Falls Sie befürchten, dass Ihre Rundfunkbeitragszahlung nicht korrekt versandt wurde, können Sie Ihre Zahlungen im Service-Portal des Beitragsservices überprüfen. Dort können Sie Ihre Zahlungsaufforderungen (Rechnungen) einsehen und Formalitäten wie die Änderung von Adressdaten oder Bankverbindungen vornehmen. Auch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann dort beantragt werden. (moe)

Die Redakteurin oder der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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