„Gefahr für Leib und Leben“: Schon wieder Alarmstufe Rot – Warnungen für fast ganz Bayern
Der DWD warnt erneut - diesmal für fast ganz Bayern. Am Ostermontag wird es sehr stürmisch im Freistaat - ein Überblick.
München - An Karfreitag und Ostersamstag lagen mehrere Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor, die vor allem den Süden Bayerns betrafen. Am Ostermontag wird es dagegen fast im ganzen Freistaat ungemütlich.
Im Süden herrscht erneut Alarmstufe Rot. Dort liegt eine amtliche Unwetterwarnung vor orkanartigen Böen vor. Sie gilt seit 21 Uhr am Sonntagabend und ist aktuell bis 9 Uhr am Montag gültig.
Alarmstufe Rot in Bayern: Amtliche Unwetterwarnung für diese Kreise
- Kreis Oberallgäu
- Kreis Ostallgäu
- Kreis Garmisch-Partenkirchen
- Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen
- Kreis Miesbach
- Kreis und Stadt Rosenheim
- Kreis Traunstein
- Kreis Berchtesgadener Land
Orkanböen in Bayern: „Gefahr für Leib und Leben“
Dabei sind Böen bis zu 130 km/h möglich. Der DWD warnt deshalb und gibt Handlungsempfehlungen: „Gefahr für Leib und Leben durch umstürzende Bäume, Hochspannungsleitungen und Gerüste; herabfallende Äste, Dachziegel und andere größere Gegenstände. Handlungsempfehlungen: Aufenthalt im Freien vermeiden oder Schutz suchen (z.B. in Gebäuden); Verhalten im Straßenverkehr anpassen (...) ausreichend Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen halten; alle Fenster und Türen schließen.“
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DWD warnt in Bayern vor Sturmböen: „Gefahr durch herabstürzende Äste“
Doch auch der Rest des Freistaats bleibt nicht verschont: Noch bis zum Nachmittag und frühen Abend warnt der DWD im Großteil Bayerns vor Sturmböen. Betroffen sind sämtliche Kreise und Städte von München (Warnung gilt bis 16 Uhr) über Ingolstadt und Neumarkt in der Oberpfalz bis nach Nürnberg und Schweinfurt (Warnung gültig bis 18 Uhr).
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„Gefahr durch einzelne herabstürzende Äste; umherfliegende Gegenstände. Handlungsempfehlungen: frei stehende Objekte sichern (z.B. Leinwände und Möbel); z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen; im Freien auf herabfallende Gegenstände (z.B. Äste) achten“, so der DWD. Nur der äußerte Norden des Freistaats ist von Warnungen ausgenommen. (kam)
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