Friedensgipfel vor dem Verwaltungsgericht
Der Streit zwischen dem Landratsamt Dachau und dem Niederrother Jagdschulbesitzer Alexander Popanz beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Stets geht um Tierhaltungsvorschriften, Genehmigungen und Geld.
München/Niederroth – Der Rechtsstreit zwischen dem Dachauer Veterinäramt und dem Jagdschulbetreiber Alexander Popanz füllt mittlerweile ganze Aktenordner. Mehrfach traf man sich bereits vor Gericht, ausgetauscht wird sich ausschließlich schriftlich beziehungsweise über Juristen.
Am Mittwoch, vor der 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richter Michael Schiffmeyer, war die Stimmung daher wieder einmal gespannt. Auch wenn Schiffmeyer sich heldenhaft mühte, einen Ausweg aus dem nicht enden wollenden Kreislauf zwischen Bescheid der Behörde und Klage gegen den Bescheid durch Popanz zu finden.
Darum ging es am Mittwoch: Das Veterinäramt hatte Popanz – zwischenzeitlich höchstrichterlich vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt – zur Aufgabe seines Rotwildgeheges auf dem Grundstück seiner Jagdschule bei Niederroth gezwungen. Die Tiere hat Popanz mittlerweile auch entfernt, was er aber noch nicht getan hat: die damit einhergehenden diversen Bescheide der Behörde zu bezahlen. So stellte das Veterinäramt – unter anderem – 358 Euro in Rechnung für die Mitteilung, dass Popanz das Gehege aufzugeben habe. 150 Euro sollte zudem die Information kosten, dass er ein Konzept vorlegen sollte, wie er das Gehege aufzulösen gedenke. Als dieses Konzept in den Augen des Amts nicht schnell beziehungsweise erschöpfend genug vorgelegt wurde, verhängte das Amt 500 Euro Zwangsgeld. Das Konzept zur Auflösung des Geheges schrieben die zuständigen Beamten anschließend selbst – und verschickten eine weitere Bußgeldrechnung in Höhe von 600 Euro.
„Das ist Mobbing“, fand der Geschäftsmann Popanz. „Nicht nachvollziehbar“ nannte sein Anwalt Dr. Michael Jobst die Bescheide. Und Richter Schiffmeyer fand ebenfalls, dass zumindest das 600-Euro-Bußgeld fragwürdig sei. Denn: Wenn das Amt Popanz schon freistelle, ein Konzept für die Auflösung des Geheges zu schreiben, dann dürfe es hinterher nicht sagen: „Der ist als unzuverlässig bekannt, der will das nicht schreiben, also werden wir selber tätig!“
Da es das Rotwild auf dem Niederrother Gelände aber nun eh nicht mehr gebe – laut Schiffmeyer „reden wir hier ja nur über die Vergangenheit“ – regte er eine gütliche Einigung an. Die sah so aus, dass das Veterinäramt Popanz zwei Bescheide à jeweils 150 Euro erlässt. Die Frage, ob eine Fahrt der Amtstierärztin Dr. Ursula Halla nach Niederroth und die dazugehörige Verschriftlichung der Untersuchung 358 Euro kosten darf, liegt nun „im Ermessen des Richters“. Ebenso wird er, wie Schiffmeyer es nannte, „raisonnieren“, ob die Zwangsgeldverhängung über 600 Euro gerechtfertigt war. Den Bescheid über 500 Euro aber wird Popanz zahlen müssen.
Der wichtigere Teil der Verhandlung gestern aber war der Blick in die Zukunft, auf die Schiffmeyer mit Blick auf die zurückliegenden Jahre voller Rechtsstreitigkeiten bestand. Aktuell ist nämlich noch ein weiteres Verfahren am Verwaltungsgericht anhängig, in dem es darum geht, ob Popanz im Rahmen seiner Jagdschule Tiere „zur Schau stellen“ darf. Nach Entfernung des Rotwilds schaffte Popanz nämlich Sika-Wild, das kleiner ist als Rotwild, an. Dazu hält er noch Wildschweine.
Amtstierärztin Halla, die vor Gericht von Landratsamtsmitarbeiterin Claudia Huber und Abteilungsleiter Dr. Michael Holland unterstützt wurde, ist überzeugt, dass die Tiere gewerblich genutzt und verwertet würden. Dass Popanz einzelnes Sika-Wild im Rahmen seiner Jagdkurse vor den Jägern auch töte und aufbreche, wie es in der Fachsprache heiße, sei darüber hinaus absolut „unzulässig“. Denn: Popanz’ Sika-Wild lebe nicht mehr frei im Wald und werde entsprechend auch nicht „erlegt“. Stattdessen spreche man hier von „Farmtieren“, für deren Tötung und Öffnung ganz andere Regeln gelten würden!

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Richter Schiffmeyer schnaufte an dieser Stelle tief durch und hielt ein flammendes Plädoyer: Er wolle nicht „belehrend klingen oder von oben herab“. Aber wenn es in Zukunft auch nur ansatzweise eine Einigung zwischen beiden Seiten geben soll, müsse endlich kooperiert werden, Popanz dürfe nicht mehr „beleidigt“ sein! Schließlich gehe es doch allen Parteien um die Tiere und das Tierwohl! Und da stehe nun mal auch „der Jäger unter der Fuchtel der Tierschutzbehörde“.
Popanz’ Anwalt Michael Jobst signalisierte Entgegenkommen. Wie wäre es, wenn sein Mandant die Tiere weiter den Jagdschülern zeige, aber nicht mehr aufbreche?
Tierärztin Halla erklärte ebenfalls versöhnlich, dass die sechs Weibchen und das Männchen im Sika-Gehege sowie die drei Wildschweine „gut versorgt“ seien und Popanz „sicher Fachwissen im Waidhandwerk hat“. Ihr Angebot, dass Popanz gern mal ins Amt zu einer „persönlichen Besprechung“ kommen könne, fand der Richter am Ende super. „Miteinander reden ist einfach das Beste!“