„Ich hatte einfach keine Lust mehr“: 42-Jähriger verbummelt Bewährungs-Auflagen und muss in Haft
Seinen Bewährungshelfer hat er mehrmals versetzt. Für seinen „Dickkopf“ muss ein Hotelfachmann jetzt ins Gefängnis.
Weil er seinen Bewährungshelfer mehrmals versetzte und Gesprächstermine unentschuldigt schwänzte, muss ein vorbestrafter Wolfratshauser erneut ins Gefängnis. Wegen Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht verurteilte das Amtsgericht Wolfratshausen den gelernten Hotelfachmann (42) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Diese addieren sich zu weiteren zehn Monaten, die aus einer früheren Verurteilung als Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Da der Mann sich an die damit verbundenen Auflagen nicht gehalten hatte, wurde die Bewährung widerrufen.
Schon zwei Mal musste er ins Gefängnis
„Das kapiere ich nicht. Diese Termine wahrzunehmen, sich beim Bewährungshelfer zu melden, ist doch das Einfachste“, zeigte sich Richter Helmut Berger verständnislos gegenüber dem Verhalten des Angeklagten, der sein Handeln auf „Marotten und meinen Dickkopf“ zurückführte.
„Ich hatte einfach keine Lust mehr, es war ein enormer Druck die ganze Zeit“, suchte der 42-Jährige nach einer Erklärung, warum er im Sommer und Herbst vorigen Jahres alle Terminvorschläge seines Bewährungshelfers ignoriert hatte. Obwohl er aus früheren Zeiten wissen musste, was auf dem Spiel stand – schon zwei Mal waren ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen gegen den Mann im Nachhinein vollstreckt worden.
„Das war riesiges Glück“: Richter wird bei Angeklagtem deutlich
Zudem war er zwischenzeitig mit einem dicken blauen Auge davongekommen: Wegen Diebstahls war er 2023 vom Amtsgericht München zu 3600 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze à 40 Euro) verurteilt worden, trotz zweier offener Rest-Haftstrafen. „Das war riesiges Glück, und trotzdem melden Sie sich nicht“, merkte Berger kopfschüttelnd an.
Inzwischen gebe es wieder regelmäßigen Kontakt, wie der Bewährungshelfer bestätigte. Das nutzte dem Beschuldigten aktuell jedoch nichts. Das Landgericht Traunstein hatte die laufende Bewährung schon im Januar dieses Jahres aufgehoben, am 1. Juli ist Haftantritt. „Es ist, wie es ist. Rückgängig machen kann ich es nicht mehr“, sagte der zweifache Vater schulterzuckend. „Die Konsequenzen muss ich jetzt tragen.“
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Für die vier zur Verurteilung kommenden Weisungsverstöße verhängte das Gericht eine Gesamt-Freiheitsstrafe von sechs Monaten und blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwältin, die neun Monate Gefängnis gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.