Erneute Schlappe: Verwaltungsgericht München gibt Urteil bekannt für Häuser in Weidach
Seit Jahren hängt über drei Einfamilienhäuser in Weidach am Isarpitz ein Damoklesschwert: Denn sie sollen abgerissen werden.
Wolfratshausen/München – Für die Schwarzbauten am Isarspitz in Weidach, Wolfratshausen wurden dem Bauherren und der Eigentümerin zu Beginn des vergangenen Jahres von der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Bad Tölz Beseitigungsanordnungen zugestellt. Dagegen klagten die betroffenen Parteien vor dem Verwaltungsgericht München (VG). Medienberichten zufolge waren sechs Klagen gegen den Freistaat Bayern gerichtet – die 11. Kammer des VG wies allesamt am vergangenen Donnerstag ab.
Rückblick: 2014 erteilte das Landratsamt eine Baugenehmigung für die Bauten, Hausnummern 24, 24a und 25 am Isarspitz in Weidach. Dadurch wurde das gemeindliche Einvernehmen, also die Ablehnung der Bebauung, ersetzt. 2017 fand der Spatenstich statt. Drei Monate später folgte ein Baustopp, angeordnet vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, weil es massive Abweichungen von der Baugenehmigung gab. Daraufhin reichte der Unternehmer einen Tekturantrag ein, um nachträgliche Änderungen genehmigen zu lassen. Eine nachträgliche Legalisierung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes hat der Stadtrat jedoch abgelehnt, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Der Landrat sprach sich ebenfalls gegen die Legalisierung aus.
Somit kam der Fall bereits 2021 beim VG München aufs Tapet. Das Urteil damals: Die Gebäude weichen zu stark von der vom Landratsamt genehmigten Baugenehmigung ab, weshalb sie als Schwarzbauten klassifiziert wurden. Eine Petition zum Erhalt vor dem bayerischen Landtag ist gescheitert.
Die Bürgerschaftsinitiative gegen Wohnraumvernichtung (BIWOB) fordert die Duldung der Gebäude, um diese für soziale Zwecke nutzbar zu machen. „Wir haben dem Stadtrat vor kurzem einen konkreten Vorschlag mit Projektbeschreibung vorgestellt“, berichtete BIWOB-Sprecher Burkhard Stüwe auf Anfrage.
Nichtsdestotrotz hat das VG die Klagen des Bauherren gegen die sogenannten Beseitigungsanordnungen und der Eigentümerin gegen die Duldungsanordnungen abgewiesen.
Den Streitwert setzte das Gericht auf rund 1,2 Mio. Euro fest. Zwei Mietparteien wollten ebenfalls eine Duldung erstreiten. Auch sie scheiterten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Schlusswort wird wohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben.