„Grauenhaft und eklig“: Mann bedrängt zwei Frauen -eindeutige Bewegungen am Autofenster

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Er zog blank: Ein Geretsrieder belästigte zwei Frauen vor einer Bar. © Archiv

Auf dem Parkplatz einer Bar belästigte ein 28-Jähriger zwei Frauen. „Unterste Schublade“ findet er die Aktion selbst. Er zog betrunken blank.

Der Angeklagte selbst fand für sein Verhalten treffende Worte: „Das war unterste Schublade“, entschuldigte sich der Geretsrieder bei den zwei Frauen, die er auf ekelhafte Weise belästigt hatte. Auf dem Parkplatz einer Wolfratshauser Bar soll der 28-Jährige den Reißverschluss seiner Hose geöffnet und seinen Penis gegen die Beifahrerscheibe des Pkws, in dem die Frauen saßen, gedrückt haben. Währenddessen soll er mit der Hand Onaniebewegungen gemacht haben.

Nun musste sich der Mann wegen exhibitionistischer Handlungen vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Er wurde zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Angeklagter kann sich nicht an Vorfall erinnern

An den Vorfall, der sich am 10. Dezember vorigen Jahres um kurz nach Mitternacht ereignet hatte, habe er keine Erinnerung mehr. „Es war sehr viel Alkohol im Spiel“, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. An jenem Tag sei er auf dem Geretsrieder Weihnachtsmarkt gewesen, wo er reichliche Mengen Glühwein und Bier konsumiert habe.

Danach sei er mit Freunden in die Bar nach Wolfratshausen gefahren. Dort seien ein paar Longdrinks und Schnäpse hinzugekommen, bis sein Alkoholpegel für einen Filmriss sorgte. „Ab circa 23 Uhr weiß ich nichts mehr“, sagte der Angeklagte, „aber ausschließen kann ich nicht, dass ich das gemacht habe.“

Richter wird sehr deutlich - Geretsrieder zu Geldstrafe verurteilt

Die Gedächtnislücke des Arbeiters konnte die Frau, die auf dem Beifahrersitz gesessen hatte, schließen. Sie erinnerte sich detailliert an den Vorfall. „Das Ganze war irgendwie surreal, richtig realisiert habe ich es erst bei der Polizei“, begründete die 29-jährige Wolfratshauserin, warum sie und ihre Freundin (28) erst eine gute Stunde nach dem Vorfall Anzeige erstattet hatten.

„Erst gesoffen wie ein Loch, anders kann man es wohl nicht sagen, dann nach Wolfratshausen gefahren, um – man muss es so sagen – sein Unwesen zu treiben“, sagte Richter Helmut Berger in seiner Urteilsbegründung. „Und das ist überhaupt nicht lustig. Das ist grauenhaft, eklig.“

Er verurteilte den Geretsrieder zu 90 Tagessätzen à 60 Euro, insgesamt also 5400 Euro. Die Staatsanwältin hatte 140 Tagessätze beantragt, also in Summe 8400 Euro.

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