Das jetzt festgelegte Landschaftsschutzgebiet stößt auch in Waakirchen auf Ablehnung. Die Gemeinde befürchtet ein faktisches Bauverbot am Ortsrand.
Waakirchen - Das Urteil von Rudi Reber (ABV) fiel kurz aus. „Bullshit“, kommentierte er die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Egartenlandschaft um Miesbach“. Dabei wurde in der öffentlichen Sitzung des Waakirchner Gemeinderats darüber nicht mehr diskutiert. Vielmehr verlas Bauamtsleiter Christoph Marcher eine siebenseitige Stellungnahme, die nach internen Debatten nicht mehr in Frage stand.
„Wir mussten uns beeilen, dass wir das noch hinbringen“, erklärte Bürgermeister Norbert Kerkel (FWG). Wie berichtet, haben die Gemeinden für ihre Stellungnahmen eine Fristverlängerung bekommen. Cornelia Riepe (Grüne) wollte zumindest eine Anmerkung öffentlich zu Gehör bringen: Ein Landschaftsschutzgebiet gebe es bereits seit 50 Jahren. Es gehe nur darum, das Vorhandene zu erhalten.
Gemeindliche Einwände nicht berücksichtigt
Zum LSG geäußert hat sich Waakirchen schon früher. Leider, führte Marcher aus, seien wesentliche Punkte der geäußerten Bedenken völlig unberücksichtigt geblieben. Es habe auch keine Rückmeldung gegeben. Darum erneuere die Gemeinde ihre Einwände.
Das LSG, so die Argumentation, greife erheblich in die Planungshoheit der Gemeinde ein. Nach Einschätzung der Kommune könnte die Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde bei Bauleitplanungen ein weitgehendes Veto-Recht verschaffen. Dagegen bestünden verfassungsrechtliche Bedenken. Denn die finale Entscheidung über einen gemeindlichen Bauleitplan könne von der Kommune nicht selbst getroffen werden: „Das wäre ein untragbarer Zustand, der nahezu einem Bauverbot am Ortsrand gleichkommen würde.“
Zweifel an korrekter Abgrenzung
Zudem weckt die Art der Gebietsabgrenzung größte Zweifel an der Sinnhaftigkeit. Im Norden verläuft das LSG exakt an der Waakirchner Gemeindegrenze. Bei einem Schaftlacher Waldstück bedeutet das: Auf Waakirchner Flur gehört es zum LSG, der Bereich auf Warngauer dagegen nicht. Dabei, heißt es in der Stellungnahme, dürfte die Schutzwürdigkeit auf der gesamten Fläche dieselbe sein. Nach Kenntnis der Gemeinde sei nie konkret geprüft worden, welche Flächen wirklich Schutz brauchen.
Vielmehr folge die Ausweisung offenbar der Annahme, dass alle Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile schutzwürdig sind. Es werde auch der Versuch unternommen, die bestehenden Siedlungsstrukturen als derart landschaftsprägend darzustellen, dass jede Erweiterung dem LSG widersprechen würde: „Gegen diese Herangehensweise möchten wir erhebliche rechtliche und tatsächliche Bedenken vorbringen.“
Gemeinde spürt Auswirkungen schon jetzt
Dabei, so Marcher, handle es sich beim LSG mitnichten um ein abstraktes rechtliches Konstrukt. Dies erlebe die Gemeinde aktuell beim Bebauungsplan Hauserdörfl „Östlich der Kirchseestraße“. Dort seien vor Jahren im Flächennutzungsplan Bauflächen ausgewiesen worden. Doch jetzt, beim Bebauungsplan, betrachte die Untere Naturschutzbehörde den Bereich wegen der Lage im LSG als unbebaubar.
Sorge um Gewerbegebiet in Marienstein
Eben darum sorgt sich die Gemeinde jetzt um die Neuaufstellung des Bebauungsplans Marienstein West, der das dortige Gewerbegebiet sichern soll. Man bitte schon jetzt darum, das Gebiet nicht ins LSG aufzunehmen.
Die Gemeinde fordert in ihrer Stellungnahme auch, die Verfahrenslaufzeit noch deutlich auszudehnen. Eine abschließende Befassung mit der sehr umfangreichen Thematik sei innerhalb von vier Wochen, so Kerkel, „nahezu unmöglich“.