Der Bauausschuss von Bad Wiessee hat sich mit einem weiteren Antrag von Rock Capital befasst: Es geht um ein Projekt am Riedersteinweg.
Bad Wiessee - Zwei große Hotelprojekte hat das Unternehmen Rock Capital Group derzeit in Bad Wiessee am Laufen: Sowohl das Berghotel Sonnenbichl als auch das Hotel Seegarten am Seeufer sollen durch neue, zeitgemäße Beherbergungsbetriebe ersetzt werden. Dass der Immobilienentwickler mindestens noch ein weiteres Eisen im Feuer hat, wurde nun in der Sitzung des Bauausschusses deutlich: Dort stand ein Vorbescheidsantrag von Rock Capital für das unbebaute Grundstück Riedersteinweg 5 gegenüber der Seegut-Baustelle auf der Tagesordnung.
Abgefragt wurde mit dem Antrag, ob auf dem Areal – derzeit offenbar als Baustellen-Lager genutzt –, ein sogenanntes Serviced-Ferienappartementhaus bauplanungsrechtlich zulässig wäre. Auch einen Arbeitstitel hat das Projekt bereits: „Seegartenresidenz“. Laut Antrag wären in dem Gebäude etwa 29 Appartements geplant, die von Gästen für einen Aufenthalt von bis zu maximal sechs Wochen gebucht werden könnten.
„Die Serviced-Ferienappartements sind voll möbliert und lassen keine Eigengestaltung durch den Gast zu“, heißt es unter anderem in der Betriebsbeschreibung, die Bauamtsleiter Anton Bammer in der Sitzung verlas. Das Management des Hauses erfolge zentral, gebucht werden könnten die Einheiten über die hauseigene Homepage oder die gängigen Buchungsportale. Eine eigene Rezeption, ein Ski- und Fahrradraum, ein Kinderspielzimmer, eine Sauna und eine Tiefgarage mit 30 Stellplätzen wären ebenso vorgesehen. Das Gebäude würde über zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss verfügen.
Wie Bammer erklärte, sei die beschriebene Fremdenverkehrs-Nutzung auf dem Areal grundsätzlich zulässig. Allerdings hakte es an einigen gestalterischen Details, die im Prinzip erst Thema für einen konkreten Bauantrag wären, in diesem Vorbescheidsantrag aber bereits Niederschlag fanden. So seien unter anderem die zwei dargestellten Quergiebel am Hauptgebäude laut Ortsgestaltungssatzung nicht zulässig. Ebenso die fehlende Untergliederung bei den Fenstern und Fenstertüren. Darüber hinaus würde das eingezeichnete Mülltonnengebäude die vorgeschriebene Größe überschreiten und stünde zu nah an der Straße.
Anfrage im Bauausschuss: Umplanung nötig
„Das sind lauter lösbare Geschichten, die Grundplanung passt“, erklärte der Bauamtsleiter. Dennoch schlug er vor, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag zunächst zu verweigern, da Bebauungsplan und Satzung in mehreren Punkten nicht eingehalten würden. Einstimmig folgte der Ausschuss dem Beschlussvorschlag. Darin heißt es: „Der Bauherr wird gebeten, eine Umplanung vorzulegen, welche den Bebauungsplan sowie die relevanten gemeindlichen Satzungen vollständig einhält.“
Die Rock Capital Group selbst wollte sich zu dem Vorhaben am Riedersteinweg auf Anfrage noch nicht näher äußern. Hier sei „zu Beginn einer eventuellen Entwicklung“ zunächst die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für eine touristische Nutzung in Form eines Serviced-Ferienappartementhauses abgefragt worden. Das Antragsverfahren sei von Seiten des Landratsamtes noch nicht abgeschlossen, daher könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zu einer möglichen weiteren Planung treffen, ließ Projektentwickler Thomas Beer wissen.