Frist für Steuererklärung naht: Experte legt Rentnern zehn Tipps ans Herz
Mit nahender Frist für die Steuererklärung fragen sich viele Rentner in Deutschland, was sie von der Steuer absetzen können. Ein Experte nennt Optionen.
München – Viele Senioren stehen am Monatsende mit wenig Geld da. Dr. Utz Anhalt, ein Fachmann für Sozialrecht, erklärt auf Gegen-Hartz.de, dass eine durchschnittliche Nettorente in Deutschland bei 1300 Euro liege.
„Das ist zu viel zum Sterben und das ist zu wenig zum Leben“, kommentiert er mit markigen Worten. Dennoch hat Anhalt einige Ratschläge parat, wie Rentner steuerlich profitieren können. Schließlich können während der Rente mehr als nur die 102 Euro für Werbungskosten geltend gemacht werden.
Steuererklärung als Rentner: Experte gibt wertvolle Tipps vor Frist am 31. Juli
Zunächst nennt Anhalt Mitgliedsbeiträge als Möglichkeiten zur Einsparung. Beiträge für (Sport-)Vereine, Gewerkschaften oder soziale Organisationen lassen sich steuerlich absetzen. Ein Aspekt, an den „kaum jemand denkt“, sind laut Anhalt Anwalts- und Gerichtskosten, die sich „auf den Beruf oder die Rente beziehen“. Auch die Ausgaben für einen Steuerberater können geltend gemacht werden.

Bekannt ist vielen, dass die Kosten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar sind, so der Sozialrechtsexperte. Weniger geläufig sei jedoch, dass dies auch für private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen gilt, merkt Anhalt an. Dazu zählen beispielsweise die Unfallversicherung, die Sterbefallversicherung und die Haftpflicht. Rentner sollten sich auch die Kirchensteuer und Spenden genauer ansehen, da hier ebenfalls steuerliche Vorteile möglich sind.
Krankheitskosten können „unter bestimmten Bedingungen“ abgesetzt werden
Krankheitskosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, können zumindest „unter bestimmten Bedingungen“ abgesetzt werden, erklärt Anhalt. Dazu gehören unter anderem Hörgeräte und Zahnersatz. Auch Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen fallen darunter, ergänzt das Vergleichsportal Verivox. Das Portal ftd.de führt zudem Umbaukosten für Barrierefreiheit, Bestattungs-, Kur- und Rehabilitationskosten auf.
Steuererklärung: Handwerkerkosten „ganz wichtiger Punkt“ – wie auch Dienstleistungen im Haushalt
Ein „ganz wichtiger Punkt“ sind laut Anhalt die Handwerkerkosten: „Da hab ich schon häufiger gehört, dass die meisten das vollkommen aus eigener Tasche bezahlen“, bedauert er. Dabei können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden, „allerdings bis maximal 1200 Euro pro Jahr“. Anhalt wechselt von den Handwerkerkosten zu „Dienstleistungen im Haushalt“, wo hinsichtlich Tätigkeiten wie Waschen oder Putzen ebenfalls steuerliche Vorteile warten. Auch dort sind es 20 Prozent – und „sogar bis 4500 Euro pro Jahr“, sagt Anhalt.
Schwerbehinderte und Freiberufler können ebenfalls sparen
Ruheständler, die freiberuflich arbeiten, sollten dem Experten zufolge ihre Telefon- und Computerkosten prüfen, denn selbst hier sind Einsparungen möglich. Zudem gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung je nach Grad der Behinderung einen Pauschbetrag, der geltend gemacht werden kann. Wem diese Tipps noch nicht genügen, kann beruhigt sein: Anhalt weist darauf hin, dass es noch weitere Posten gibt, die zwar nicht direkt mit der Rente zusammenhängen, aber in Kombination wie beispielsweise bei der freiberuflichen Tätigkeit oder der Schwerbehinderung gleichermaßen steuerlich geltend gemacht werden können.
Auch bei Zweitwohnung winken Steuervorteile
Ftd.de nennt als Beispiele die Zweitwohnungskosten, die bis zu einem monatlichen Betrag von 1000 Euro absetzbar sind. Auch bei Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien lohnt es sich, genauer hinzusehen. Schließlich werden pro Kilometer 30 Cent berücksichtigt. Wer aus gesundheitlichen Gründen umziehen muss, kann laut dem Portal derweil ebenfalls auf steuerliche Entlastungen hoffen. (fz)